Auszug - Überweisung aus der Bürgerschaft - interfraktioneller Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und BM Bruno Böhm - "Umschlag, Lagerung und Bereitstellung gefährlicher Güter" Sitzung der Bürgerschaft 28. November 2013 (VO 10794)
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Sitzung der Bürgerschaft am 28. November 2013
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.18 mit VO Nr. 10794 den nachstehend aufgeführten
interfraktionellen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und BM Bruno Böhm
einstimmig abschließend an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung überwiesen:
Umschlag, Lagerung und Bereitstellung gefährlicher Güter
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, in Kooperation mit zuständigen übergeordneten Behörden den Stand der Genehmigungen (einschließlich ihrer
Geltungsdauer) für Umschlag, Lagerung, Zwischenlagerung und Bereitstellung
gefährlicher Güter und Stoffe auf öffentlichen und privaten Hafen- und
Kaianlagen sowie Lagerplätzen- und Hallen in Lübeck aufzulisten und der
Bürgerschaft vorzulegen.
2. Der Bürgermeister wird ferner beauftragt, in einem zweiten Schritt diese
Genehmigungen mit dem Ziel zu überprüfen, mögliche Konfliktsituationen mit
Wohnbereichen und Gewerbebetrieben erkennbar zu machen und gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern.
3. Bei der Überprüfung soll das Augenmerk darauf gerichtet sein,
a inwiefern Genehmigungen aus der Vergangenheit aufgrund seither
eingetretener Stadtentwicklungen ggfls. obsolet geworden sind und bei
Auslaufen ihrer Geltung modifiziert werden sollten;
b) den Umgang mit gefährlichen Gütern und Stoffen mit neuen, in Arbeit
befindlichen Planwerken für Wohnen, Gewerbe und Landschaft in
Übereinstimmung zu bringen, um Konflikte vor allem innerhalb des dichter
besiedelten Stadtgebietes zu vermeiden und gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse zu sichern.
Herr Möller verweist auf den Beschluss des Ausschusses vom 17.12.2013 und teilt mit, dass der Bereich Stadtplanung nur bedingt zuständig sei, nämlich, wenn bestehende Betriebe berücksichtigt werden müssten. Die Bauordnung habe auf die Zuständigkeit der Landesbehörde, LLUR hingewiesen, weil es in diesen Fällen um Genehmigungen nach BImSchG und nicht nach Landesbauordnung gehe.
Deshalb sei das LLUR um eine fachliche Stellungnahme zu den Ziffern 2 und 3 des Antrags gebeten worden. Die Antwort bleibe abzuwarten.
Herr Schubert beantragt die Vertagung der Überweisung bis die Antwort vom LLUR vorliege.
Der Ausschuss beschließt bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen
Einstimmig, so zu verfahren.