Auszug - Überweisung aus der Bürgerschaft - interfraktioneller Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und BM Bruno Böhm - "Umschlag, Lagerung und Bereitstellung gefährlicher Güter" Sitzung der Bürgerschaft 28. November 2013 (VO 10794)  

5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 4.4.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 21.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2013/01191 Überweisung aus der Bürgerschaft
- interfraktioneller Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und BM Bruno Böhm -
"Umschlag, Lagerung und Bereitstellung gefährlicher Güter" Sitzung der Bürgerschaft 28. November 2013 (VO 10794)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schneider-Wendt, Maik
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Sitzung der Bürgerschaft am 28

Sitzung der Bürgerschaft am 28. November 2013

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.18 mit VO Nr. 10794 den nachstehend aufgeführten
interfraktionellen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und BM Bruno Böhm
einstimmig abschließend an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung überwiesen:

Umschlag, Lagerung und Bereitstellung gefährlicher Güter

 

1.              Der Bürgermeister wird beauftragt, in Kooperation mit zuständigen übergeordneten               Behörden den Stand der Genehmigungen (einschließlich ihrer

              Geltungsdauer) für Umschlag, Lagerung, Zwischenlagerung und Bereitstellung

              gefährlicher Güter und Stoffe auf öffentlichen und privaten Hafen- und

              Kaianlagen sowie Lagerplätzen- und Hallen in Lübeck aufzulisten und der

              Bürgerschaft vorzulegen.

 

2.              Der Bürgermeister wird ferner beauftragt, in einem zweiten Schritt diese

              Genehmigungen mit dem Ziel zu überprüfen, mögliche Konfliktsituationen mit

              Wohnbereichen und Gewerbebetrieben erkennbar zu machen und gesunde

              Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern.

 

3.              Bei der Überprüfung soll das Augenmerk darauf gerichtet sein,

              a              inwiefern Genehmigungen aus der Vergangenheit aufgrund seither

                            eingetretener Stadtentwicklungen ggfls. obsolet geworden sind und bei

                            Auslaufen ihrer Geltung modifiziert werden sollten;
 

              b)              den Umgang mit gefährlichen Gütern und Stoffen mit neuen, in Arbeit

                            befindlichen Planwerken für Wohnen, Gewerbe und Landschaft in

                            Übereinstimmung zu bringen, um Konflikte vor allem innerhalb des dichter

                            besiedelten Stadtgebietes zu vermeiden und gesunde Wohn- und

                            Arbeitsverhältnisse zu sichern.

 

Herr Möller verweist auf den Beschluss des Ausschusses vom 17.12.2013 und teilt mit, dass der Bereich  Stadtplanung nur bedingt zuständig sei, nämlich, wenn bestehende Betriebe berücksichtigt werden müssten. Die Bauordnung habe auf die Zuständigkeit der Landesbehörde, LLUR hingewiesen, weil es in diesen Fällen um Genehmigungen nach BImSchG und nicht nach Landesbauordnung gehe.

 

Deshalb sei das LLUR um eine fachliche Stellungnahme zu den Ziffern 2 und 3 des Antrags gebeten worden. Die Antwort bleibe abzuwarten.

 

Herr Schubert beantragt die Vertagung der Überweisung bis die Antwort vom LLUR vorliege.

 

Der Ausschuss beschließt bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen

Der Ausschuss beschließt bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen

Einstimmig, so zu verfahren.