Auszug - Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 04.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00991 Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Kurt, Norbert
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Senator Boden erläutert die Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014 bezüglich eventueller Unklarheiten:

Herr Senator Boden erläutert die Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014 bezüglich eventueller Unklarheiten:

 

Seite 5 – lfd. Nr.123 (Schule an der Wakenitz):

Für den Umbau im nächsten Jahr sind im Haushalt (HH) aufgenommen worden (Vorläufer für die Kepler Schule).

 

Seite 7 – lfd. Nr.178 (Geschwister Prenski Schule):

Erweiterung eines zusätzlichen Klassenraums und des Lehrerzimmers.

 

Seite 8 – lfd. Nr.189 (Holstentor Gemeinschaftsschule):

Erweiterung von Trakt C als Fortführungsmaßnahme, vorerst letzter Teilabschnitt.

 

Seite 9 – lfd. Nr.224 (Berufsschule):

Ersatzbau eines Fachraums und für Planungsmittel.

 

Seite 13 – lfd. Nr.224, 334, 339-342 (Schulbaumaßnahmen):

Förderanträge bei der Possehlstiftung sind gestellt.

 

 

Herr Lötsch fragt bezüglich der Anlage 6 (Maßnahmen zum Konsolidierungskonzept), Seite 14 nach, welche Planstellen bei der GMHL (lfd. Nr.5.60) und bei der Bauordnung und Statikprüfung (lfd. Nr.5.59) reduziert wurden und warum.

 

Herr Bössow erklärt, dass in der Haushaltskonsolidierung auch laufende Maßnahmen mit berücksichtigt würde und diese Stellen im Rahmen von Einsparungen reduziert wurden.

 

Herr Lötsch möchte wissen, um welche konkreten Stellen es sich handle, da gemäß laufender Berichte Stellen fehlen.

 

Herr Bössow berichtet, dass es sich bei der GMHL um einen Betriebshandwerker handle und bei der Bauordnung um eine Vorzimmerkraft und einen Abteilungsleiter. Bei diesen Stellenreduzierungen handle es sich auch um bereits durchgeführte Maßnahmen.

 

Herr Senator Boden erklärt weiter, dass es nichts mit der geplanten Zusammenlegung von Einvernehmen und Bauordnung zu tun habe.

 

Herr Lötsch fragt nach, wie viel Geld im HH für der Vorlage „Masterplan Straßen“, die in der Bürgerschaft nur als Bericht angenommen wurde, zur Verfügung stünde.

 

Herr Dr. Klotz äußert sich dahingehend, dass davon keine Maßnahme im HH stehe. Bei der HH-Anmeldung wird jedes Produkt (Gemeinde-, Landes-, Bundesstraßen) aufgeführt. Es seien nur laufende Maßnahmen betroffen. Eine extra HH-Stelle „Masterplan Straßen“ wurde nicht aufgenommen.

 

Herr Senator Boden erklärt, dass es in punkto Straßennetz, eine andere Sichtweise gegeben sei. Hier seien Straßenmaßnahmen und Deckensanierungen enthalten. Im Zweifelsfall könnten Maßnahmen untereinander getauscht werden. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr müsste ggf. bis zum 18.11.2013 Änderungswünsche unterbreiten. Im HH seien über 1 Mio. Euro für Deckensanierungsmaßnahmen enthalten, wenn bei Bedarf dieses Geld für Maßnahmen aus dem Masterplan genommen würde, müsste man sich fragen, was aus den geplanten Deckensanierungen würde.

 

Herr Lötsch fragt nochmals nach, ob Maßnahmen aus dem Masterplan irgendwo anders im HH geordnet seien, eine Antwort würde im nächsten BA erwartet werden, gleichzeitig solle geprüft werden, ob die dringendsten Maßnahmen abgedeckt seien.

 

Frau Friedrichsen möchte für ihre Fraktion eine Gegenüberstellung dafür, was für 2014 im Masterplan enthalten sei und was jetzt vorgesehen sei, möglichst zum 11.11.2013 haben.

 

Herr Dr. Brock möchte wissen, wie der jetzige Vorschlag zustande komme, im Zusammenhang bzw. im Widerspruch mit dem mit hoher Priorität vorangetriebenen Masterplan und wer die Maßnahmen meldet.

 

Herr Dr. Klotz erklärt, dass der Bereich zu den oben genannten Produkten Maßnahmen angemeldet habe. Bei der HH-Aufstellung wurden stadtweit vom FB 1 und im Senat entschieden, dass neue Maßnahmen nicht aufgenommen würden. Maßnahmen könnten intern selbst entschieden werden. Allerdings seien alle Maßnahmen aus der damaligen Vorlage „Kasterplan Straßen 2014-2018“ als neu einzustufen.

 

Herr Senator Boden bestätigt generell die Aussage von Herrn Dr. Klotz, aber er verweist noch einmal auf die Möglichkeit des Tauschens untereinander hin und das es nur eine Frage der Sichtweise zwischen Haushalt und Steuerung und der Fachverwaltung sei.

 

Frau Kaske fragt zum eigenen Verständnis nach, ob der von allen zugestimmte Masterplan von der Finanzverwaltung gestrichen sei, weil sich dort um neu aufgenommene Straßen handle und die Finanzverwaltung sich nicht fachlich mit dem Thema beschäftigt habe, welches von der Fachverwaltung vorgelegt wurde.

 

Herr Senator Boden erläutert, dass dieses teilweise richtig sei. Er führt weiter aus, dass die Finanzverwaltung z. B. eine Anmeldung aus dem FB 5 bekäme und ggf. eine Differenz zwischen Anmeldung und genehmigungsfähiger Summe bestünde. Die Finanzverwaltung macht Streichungsvorschläge, die von den Fachverwaltungen überprüft und ggf. korrigiert werden können.

Herr Senator Boden schlägt vor, dieses Prinzip im BA am 18.11.2013, anschaulich zu demonstrieren.

 

Herr Dr. Klotz verweist auf die lfd. Nr.349 (Seite 13) bis lfd. Nr.451 (Seite 17), die die Anmeldung des Bereichs Stadtgrün und Verkehr betreffen. Es konnten hier nur kleinere Beträge angemeldet werden, die größeren seien für Brücken bereits vertraglich gebunden bzw. Fortsetzungsmaßnahmen vorgesehen. Herr Dr. Klotz erachtet es als schwierig bis zur nächsten Woche, bzw. bis zum nächsten BA Straßen aus dem Masterplan hiermit auszutauschen. Auf Grund des immer weiter verkleinerten kleinen Budgets des Bereichs wurden die Straßen im Masterplan wie schon einmal dargestellt - als neu ausgelegt.

 

Herr Dr. Brock fragt nach, ob die Prioritäten abgebildet seien, die unter den beengten Voraussetzungen zu sehen seien, es sei zu befürchten, dass Straßen mit geringerer Priorität vorgezogen würden.

 

Herr Prieur geht davon aus, dass die Prioritätenliste ein objektives Kriterium sei, um einen Austausch zu verhindern. Eine weitere Frage richtet Herr Prieur an die GMHL bezüglich der ungeplanten Bauunterhaltung.

 

Herr Bunk erläutert darauf, dass die Mittel für die ungeplante Bauunterhaltung für Notfallmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder für Reparaturenunvorhergesehener Schäden verwendet werden (z.B. Wasserrohrbrüche, Vandalismus, o.ä.).

 

Herr Senator Boden erläutert, dass die Schulbaumaßnahmen für das GMHL im Investitionshaushalt mit dem FB 4 abgestimmt wurden.

 

Frau Metzner fragt nach, ob die angemeldeten Maßnahmen angefangene Baumaßnahmen seien, aus denen sich eine Dringlichkeit ergeben habe.

 

Herr Dr Klotz erläutert noch einmal, dass es sich zum großen Teil um reine Deckensanierungsmaßnahmen handle.

 

Herr Senator Boden erklärt, dass auch nicht zu unterschätzende Brückenbaumaßnahmen (Possehlbrücke, Reecker Brücke) im Paket enthalten seien, welches aus Straßen und Brücken bestünde.

 

Frau Friedrichsen fragt bezüglich der lfd. Nr. 398 (Seite 15) nach, ob es sich hierbei um den Ausbau der Straßen An der Untertrave / Kanalstraße handle, der durch das Hansemuseum zum Nulltarif „geschenkt“ wurde.

 

Herr Dr. Klotz bestätigt, dass es sich bei der lfd. Nr.398 (Seite 15) um die Straßenumbaumaßnahmen vor dem Europäischen Hansemuseum handele.

 

Herr Senator Boden erklärt allerdings, dass der finanzielle Rahmen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu klären sei.

 

Herr Stüttgen stellt fest, dass die im Raum stehenden 40 Mio. Euro einer Kreditaufnahme gleichkommen und keine Verbesserung bewirken.

 

Herr Senator Boden bestätigt dieses und führt weiter aus, dass 2012 auch 2 Mio. Euro aus dem Investitionshaushalt herausgestrichen wurden.

 

Herr Dr. Brock fragt nach, wie er in der Tabelle die Frage „Förderung“ zu verstehen habe.

 

Herr Dr. Klotz weist darauf hin, dass das kursiv Geschriebene zu jedem Produkt die Förderung, ggf. KAG-Einnahmen oder Beiträge Dritter, also sämtliche erwarteten Einzahlungen, beinhalte.

 

Auf Grund der von Herrn Dr. Brock gestellten Frage nach der Förderung antwortet Herr Dr. Klotz, dass ab 2019 keine Anschlussfinanzierung gesichert sei. Es gäbe eine neue Kommission auf Bundesebene, die Parteien seien ja derzeit in den Koalitionsgesprächen, aber ob da die missliche Finanzlage der Kommunen in Sachen Verkehrsinfrastruktur thematisiert und zukunftsgerichtet ab 2019 verbessert werden könne, sei derzeit nicht bekannt.

 

Herr Howe gibt zu verstehen, dass er die ganze Aufregung um den Masterplan nicht verstünde, da der Masterplan ja auch in den Folgejahren bis 2019 umgesetzt werden könne, damit auch noch Förderungsmaßnahmen bestünden.

 

Frau Metzner fragt nach dem Sinn des Masterplans und ob es geplant sei Maßnahmen hieraus für den HH 2015 zu melden.

 

Herr Senator Boden antwortet, dass zwischen der Bekanntgabe des Masterplans und der Anmeldung der Maßnahme ca. drei Monate dazwischen lagen. Zum 18.11.2013 könne bekannt gegeben werden, ob Maßnahmen noch getauscht werden sollen. Des Weiteren solle für den HH ab 2015 geplant werden, die wichtigsten Straßen aus dem Masterplan mit anzumelden.

 

Herr Wolfgramm möchte die im HH auf Seite 17 (unten) stehenden Budgeteckwerte 2014 und die Anlage 4 erklärt haben und fragt nach der Richtigkeit der Verteilung der Budgetüberschreitung auf 3 Jahre.

 

Herr Bössow bestätigt die hinterfragte Richtigkeit.

 

Herr Senator Boden ergänzt, dass das HH-Jahr meistens besser sei, als es prognostiziert würde und die Überschreitung dadurch nicht so groß sei, was für das HH-Jahr 2012 nachprüfbar sei.

 

Herr Wolfgramm möchte die Werte der Nr. 6, 7 und 16 der Anlage 4 (Personalaufwendungen) erklärt haben.

 

Herr Bössow erklärt, dass es eine pauschale Reduzierung für den gesamten FB 5 in 2012 (für das HH-Jahr 2013) gegeben habe (6). Unter Nr.7 sind insb. Mehraufwendungen wegen Mehrleistungen der Gebäudereinigung zusammengefasst. Die Nr.16 sei einer Korrektur des Abschreibungssatzes im Zusammenhang mit der Umstellung von Kameralistik auf Doppik geschuldet. Hier sind bisher zu geringe Ansätze veranschlagt worden.

 

Herr Goldschmidt fragt, ob es möglich sei, durch Umorganisation Geld zu bekommen, da das Budget nicht ausreiche (z.B. Verkauf oder Vermietung stadteigener Gebäude).

Weiterhin schlägt Herr Goldschmidt eine Überprüfung der freiwilligen Aufgaben vor, da er dort die wesentlichen Ursachen für die Schieflage des Haushalts sehe.

 

Herr Senator Boden erläutert, dass das GMHL im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten lfd. prüfe, ob entsprechende Möglichkeiten vorhanden seien.

 

Herr Howe erkundigt sich, ob es sich bei der lfd. Nr. 243 um eine Uferbefestigung handle.

 

Herr Senator Boden weist darauf hin, dass sich hier um den Betrag von 0,00 Euro handle.

 

Herr Stolzenberg erklärt, dass es für ihn als Neuling im BA schwer verständlich sei, wo er als Baupolitiker Spielräume zur Mitgestaltung habe und man den HH transparenter machen könne.

 

Herr Senator Boden verweist auf die Zuständigkeit des Bereichs Haushalt und Steuern. Des Weiteren sei jede Zahl im konkreten Anmeldebogen sichtbar (transparent für Bauausschussmitglieder).

 

Herr Pluschkell bemängelt die unverständliche Formulierung der Anlage 4 – lfd. Nr.15. Herr Pluschkell fragt nach, ob es sich hierbei um Mehrkosten an die EBL für die Kanalisation handle, was ihm bestätigt wurde.

Herr Pluschkell hinterfragt weiter die Verrechnung innerhalb der Verwaltung (Einnahmen aus Konzessionsabgabe).

 

Herr Bössow erläutert, dass die Frage zum nächsten BA am 18.11.2013 beantwortet werden würde.

 

Herr Dr. Klotz erläutert, dass die Einnahmen aus den Konzessionsverträgen mit den Stadtwerken in die allgemeine Deckungsreserve im FB 1 einfließe.

 

Herr Lötsch fragt nach eventuellen Vergleichswerten des Vorjahrs zu den „globalen“ Titeln der Investitionstätigkeiten (Anlage 2).

 

Herr Bössow verweist auf den Einzelanmeldebogen, auf dem auch das Vorjahr ersichtlich sei.

 

Nachtrag:

Es wurde angesprochen, dass ein separates Papier für den Haushalt des Fachbereichs, wie in den Vorjahren, mit den Begründungen doch bitte auch in Zukunft beigefügt werden solle.

 

HSB erklärt, dass die Tabelle, die in den Vorjahren mit ausgegeben worden sei vom Bereich Haushalt und Steuern übernommen und ergänzt werden würde und auch an die Bauausschussmitglieder verteilt worden sei, was allerdings nicht geschehen sei. HSB sagt eine Änderung für das kommende Haushaltsjahr zu

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten - Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.              (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig auf den 18.11.2013.