Auszug - Hafenentwicklungsplan 2030 (5.691)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 21.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00904 Hafenentwicklungsplan 2030 (5.691)



   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Siemensen, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wiese erläutert, in Anlehnung an seine bereits unter TOP 3

Herr Wiese erläutert, in Anlehnung an seine bereits unter TOP 3.1 beigefügten Unterlagen, den Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP) mit einer Power-Point-Präsentation.

 

Herr Lötsch fragt nach, ob das Erstellen des Plans wirklich 3 Jahre dauern soll.

Herr Wiese erläutert darauf hin, dass 3 Jahre bis zur Beschlussfassung als realistisch anzusehen sind. Er verweist auf den alten HEP, bei dem alles zusammen 10 Jahre gedauert hat.

 

Frau Friedrichsen fragt nach, wie das Hafenentwicklungskonzept im Bezug auf Umrüstung der Schiffe, wachsende Schiffsgrößen und Schleusenerneuerung ausgelegt ist.

Herr Wiese erklärt, dass u.a. der Nord-Ostsee-Kanal hauptsächlich von Containerschiffen genutzt wird und der Lübecker Hafen zum großen Teil von RoRo-Schiffen angelaufen wird, die in die skandinavischen Länder und nach Westeuropa fahren, welches nur kurze Seestrecken sind, und nur kurze Liegezeiten im Hafen bedeuten.

Das weltweite Schifffahrtswachstum sei nicht mit dem Schiffverkehr in der Ostsee vergleichbar.

 

Herr Howe erkundigt sich, ob bei dem Konzept auch ein sogenannter „worst case“ berücksichtigt wurde.

Herr Wiese merkt dazu an, dass normalerweise verschiedene Szenarien in den Prognosen berücksichtigt werden, aber nicht alles vorhersehbar ist, wie z.B. die Weltwirtschaftskrise.

 

Herr Prieur fragt nach, wer sich an den entstehenden Kosten beteiligen wird.

Herr Wiese erläutert dazu, dass es Aufgabe der Hansestadt Lübeck sei, die übergeordnete Planung durchzuführen und sie daher alleine für die Kosten aufkommen muss.

Das Land würde sich nur an den tatsächlichen Infrastrukturprojekten beteiligen.

 

Herr Stolzenberg erkundigte sich, ob es möglich sei, eine Aufstellung zu bekommen, was aus dem alten Hafenentwicklungsplan wirklich umgesetzt wurde. Weiterhin bezeichnete er es als „töricht“ eine Fortschreibung zu erarbeiten, ohne zu wissen, ob eine Umsetzung der festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) realisiert wird.

Herr Senator Boden verwies auf den Auftrag aus der Bürgerschaft zur Schaffung von Gewerbeentwicklungs-, Wohnungsmarkt- und Naherholungskonzepten. Der Hafen sei im Rahmen des Gewerbeentwicklungskonzeptes ein wesentlicher Faktor.

 

Herr Wolfgramm weist darauf hin, dass man ohne einen Einblick in die Begründung der Prognosen des Bundesverkehrsministeriums, seiner Meinung nach, keine Bewertung des Konzeptes vornehmen könne.

Herr Wiese entgegnet daraufhin, dass die Langfassung noch nicht fertig sei und daher momentan nur die Präsentation zur Verfügung stünde. Es bestehe allerdings die Möglichkeit dem Bauausschuss einen Zwischenbericht zu liefern, sobald belastbare Unterlagen vorliegen.

 

Herr Wolfgramm äußert sein Verständnis für die Notwendigkeit des Hafenentwicklungsplanes, aber er könne ohne eine ausführliche Begründung der Prognosen keinen Beschluss fassen.

 

Herr Freitag erkundigt sich, ob es sich bei den in der Vorlage genannten Verkehrslogistikern (siehe Kostenschätzung) um Gutachter handelt.

Herr Wiese bestätigt dies.

 

Herr Quirder spricht sich für die Notwendigkeit des Hafenentwicklungsplanes aus, da der Hafen einen wichtigen Wirtschaftszweig darstelle. Die Frage nach Fördermitteln musste Herr Wiese verneinen. Der Hafenentwicklungsplan stelle viel mehr einen Einstieg in Genehmigungsverfahren dar.

 

Auf Nachfrage von Herr Stüttgen, weist Herr Wiese darauf hin, dass die Kostenreduktion gegenüber dem HEP von 1998 für die Erstellung des Hafenentwicklungsplanes dadurch bedingt ist, dass es sich um einen Aufbau- / Folgeplan handle.

 

Herr Goldschmidt spricht sich für eine zeitnahe Ausarbeitung des Hafenentwicklungsplanes aus und weist darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um den Auftrag zur Entwicklung des Planes handelt.

 

Herr Stolzenberg kritisiert, dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Politik nur ein Randthema sei und stellt die Frage, wie man die Öffentlichkeit stärker einbinden könne.

Herr Wiese sagt eine entsprechende Beteiligung der Öffentlichkeit zu.

 

Herr Wolfgramm merkt an, dass er prinzipiell eine Hafenentwicklung als notwendig ansehe und bittet darum, dass zum vertagten Termin am 18.11.2013, die Langfassung der Verkehrsprognose vorliegen möge.

Herr Wiese sagte zu, sich beim Bundesverkehrsministerium zu erkundigen, wann diese Langfassung zur Verfügung steht.

 

Frau Metzner fragte nach, ob im Hafenentwicklungsplan die aktuelle Eingruppierung oder die Einstufung des Elbe-Lübeck-Kanals berücksichtigt wurde und der einen Ausbau ausschließt.

Herr Wiese merkt dazu an, dass der ELK ein „Dauerthema“ sei und ein entsprechender Ausbau nicht durch die Hansestadt Lübeck entschieden wird.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.

 

              Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen:

 

-          Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck.

 

-          Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln.

 

-          Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt.

 

-          Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen.

 

-          Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können.

 

-          Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030.

 

  1. Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.

 

  1. Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.

 

  1. Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.

 

  1. Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.

 

  1. Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig auf den 18.11.2013.