Auszug - Masterplan Straßen 2014 ? 2018: Einführung einer Erhaltungsstrategie für die zukünftig durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen im Vorbehaltsstraßennetz der Hansestadt Lübeck (5.660)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 16.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00547 Masterplan Straßen 2014 ? 2018:
Einführung einer Erhaltungsstrategie für die zukünftig durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen im Vorbehaltsstraßennetz der Hansestadt Lübeck (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Stolzenberg verweist auf seine schriftlich eingereichten Anmerkungen und bittet um Stellungnahme:

Herr Stolzenberg verweist auf seine schriftlich eingereichten Anmerkungen und bittet um Stellungnahme:

 

1.) Die vollständigen Unterlagen zum Vorbehaltsstraßennetz und zu den    Bestandsaufnahmen sind bei Allris nicht verfügbar. Die Plandarstellungen sind sehr schwer lesbar. Die Plandarstellungen sollten auch für interessierte Einwohner nachvollziehbar gestaltet und die vollständigen Planwerke in Allris verfügbar gemacht werden.

 

2.) Die Festlegung des Vorbehaltsstraßennetzes wirft eine Menge Fragen auf. Es sind u. a. Anliegerstraßen, Straßen mit eingeschränkter Befahrbarkeit, Tempo 30 Zonen, Fahrradstraßenteilstücke und Waldwege berücksichtigt, bei denen sich die Verkehrsbedeutung nicht erschließt. Dazu meine Bitte: Es sollten die Straßen, die nicht klassifiziert sind und keine ÖPNV-Bedeutung haben auf ihre Verkehrsbedeutung hin überprüft werden. Sofern diese im Vorbehaltsnetz verbleiben, sollte die Verkehrsbedeutung kurz begründet werden.

 

3.) Hauptverkehrsstraßen nach Flächennutzungsplan fehlen im Vorbehaltsnetz. Nach einer ersten Durchsicht sind dies die Verkehrsanbindungen der Ortsschaft Reecke, Oberbüssau, Krummesse und Blankensee. Die Bewertung der Kronsforder Hauptstraße ist vergessen worden. Augenscheinlich hat Lübecks Süden keine Lobby. Meine Bitte dazu: Es sollten die nach F-Plan ausgewiesenen Hauptverkehrsstraßen zu den vorgenannten Ortschaften in das Vorbehaltsstraßennetz aufgenommen, eine entsprechende Bewertung vorgenommen und erforderliche Maßnahmen berücksichtigt werden.

 

Herr Dr. Klotz bestätigt zu 1.), dass nicht alle Unterlagen in Allris eingestellt sind. Diese werden der Öffentlichkeit jedoch über das Internet bereitgestellt, sofern die Bürgerschaft den generellen Beschluss zum Masterplan fasse und damit die Unterlagen ja auch erst belastbar seien (geplant auf der Website www.stadtentwicklung.luebeck.de und dort unter Bereich Verkehr). Sobald ein Beschluss der Bürgerschaft zum Masterplan vorliegt (ggf. mit Änderungen), würden die Unterlagen „straßenscharf“ ins Internet eingestellt werden. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor Ort sei von der Verwaltung grundsätzlich vorstellbar, sofern ein entsprechender politischer Beschluss erfolgt. Dazu sei zu berücksichtigen, dass nicht jeder Stadtteil eine einem Ortsbeirat oder einer Bezirksversammlung ähnliche Struktur habe und dadurch zwischen den Stadt- und Ortsteilen Schieflagen entstehen können. Aus diesem Grund sei ja auch ganz bewusst im Vorwege eine Beteiligung „vor Ort“ unterblieben. Zunächst handele es sich bei dem Masterplan um eine eben gerade rein fachliche und objektive Ausarbeitung ohne subjektive Einflüsse.

Herr Neß definiert im Folgenden das Hauptverkehrs- bzw. Vorbehaltsstraßennetz anhand einer Powerpointpräsentation und erläutert die entsprechenden Kriterien. Im Anschluss begründet Herr Neß die Nichtaufnahme von Straßen in den Ortschaften/Ortsteilen Reecke, Oberbüssau, Krummesse und Blankensee anhand der vorab benannten Kriterien. Auch verweist er auf die, entgegen den Behauptungen von Herrn Stolzenberg, erfolgte Bewertung der Kronsforder Hauptstraße.

Abschließend teilt Herr Neß mit, dass es aus Sicht des Bereichs Stadtgrün und Verkehr keinen Anlass für eine Änderung des Vorbehaltsstraßennetzes gebe.

Die Herren Goldschmidt, Lötsch, Freitag, Howe, Pluschkell, Dr. Brock, Stüttgen und Rosenbohm bedanken sich bei der Verwaltung für die fachliche Ausarbeitung dieser Vorlage.

Herr Goldschmidt und Herr Dr. Brock teilen außerdem mit, dass diese fachliche Bewertung nicht durch politische sowie bürgerliche Einflussnahme in Frage gestellt werden sollte. Dies sei fachfremd und würde zu einem Verlust der Objektivität führen.

Im Nachgang der Diskussion sind mehrere Anträge seitens der Politik gestellt worden:

 

1. Die in der Vorlage fehlenden vier Hauptverkehrsstraßen aus dem F-Plan werden in den Masterplan eingearbeitet (Herr Stolzenberg).

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag bei 3 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich ab.

 

2. Die geplanten Einzelmaßnahmen sind dem Bauausschuss jährlich vorzustellen (Herr Freitag).

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag bei 6 Ja-Stimmen mehrheitlich ab.

 

3. Der Masterplan wird nicht als Beschlussvorlage behandelt, sondern lediglich als Bericht zur Kenntnis genommen (Herr Pluschkell).

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag bei Stimmengleichheit und 1 Enthaltung mehrheitlich ab.

 

4. Die Straßenmaßnahmen müssen mit den Maßnahmen aus dem Brückenbericht koordiniert werden (Herr Wolfgramm).

 

Der Bauausschuss nimmt den Antrag bei 2 Enthaltungen einstimmig an.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der vorgestellte Masterplan Straßen 2014 bis 2018 wird eingeführt; die unter Punkt 9. angegeben Haushaltsmittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 im jeweiligen Haushaltsplan entsprechend der Haushaltssituation bereitgestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss empfiehlt die Vorlage bei 1 Gegenstimme und 5 Enthaltungen mehrheitlich unter Maßgabe des unter 4. benannten Antrags gem. Beschlussvorschlag zu beschließen..