Auszug - Masterplan Straßen 2014 ? 2018: Einführung einer Erhaltungsstrategie für die zukünftig durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen im Vorbehaltsstraßennetz der Hansestadt Lübeck (5.660)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 05.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00547 Masterplan Straßen 2014 ? 2018:
Einführung einer Erhaltungsstrategie für die zukünftig durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen im Vorbehaltsstraßennetz der Hansestadt Lübeck (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr

Herr Dr. Klotz erläutert einleitend grob den Hintergrund der Vorlage und übergibt dann an Herrn Neß.

 

Herr Neß präsentiert die Inhalte der Vorlage unter u. a. anhand der folgenden Punkte:

 

1. Folgen bei vernachlässigter Straßenerhaltung/ Konsequenzen unzureichender Straßenerhaltung

2. Erhaltungsstrategie/ Masterplan – wofür?

3. Definition des Hauptverkehrsstraßennetzes

4. Visualisierung des Hauptverkehrsstraßennetzes

5. Flächenerfassung

…(ff. s. Anlagen)

 

Herr Lötsch erkundigt sich warum es sich hierbei um eine Beschlussvorlage handele, während es zu den Brücken nur einen Bericht gegeben habe.

Herr Dr. Klotz merkt an, dass der Brückenbericht, bzgl. der anfallenden Kosten, keine derart belastbaren Maßnahmen/ Vorschläge aufzeigen könne, im Übrigen sei eine Fortschreibung des ersten Brückenberichtes erfolgt. Dem Bauausschuss sei es jedoch unbenommen, aus dem Brückenbericht einen politischen Beschluss zu fassen, der dann ja für alle Beteiligten auch wesentlich verbindlicher und zukunftsgerichteter sei.

Herr Lötsch verweist auf die Aussage, man brauche 7,6 Mio. € jährlich (investiv), in der Vorlage seien von 2014 bis 2018 jedoch jeweils unterschiedliche Beträge aufgelistet.

Herr Dr. Klotz merkt dazu an, dass es sich bei den 7, 6 Mio. € um einen Durchschnittswert handele. Die unterschiedlichen Beträge in der Vorlage seien lediglich durch die jährlich variierenden Bedarfe bedingt. Herr Neß ergänzt, dass die in der Vorlage erwähnten 8,98 Mio. €/ Jahr sich sowohl aus investiven als auch aus konsumtiven Maßnahmen zusammensetzen.

Herr Goldschmidt verweist darauf, dass die Präsentation einige Folien enthielt, welche in der Vorlage nicht ersichtlich seien. Er bittet darum, diese nachträglich zu bekommen.

Herr Dr. Klotz merkt an, die Präsentation werde dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Herr Howe erkundigt sich, ob, wie aus der Vorlage ersichtlich, nur noch 40 % der Straßen saniert werden müssten.

Herr Neß merkt an, dass sich diese Prozentangabe lediglich auf die Hauptverkehrsstraßen bzw. das definierte Vorbehaltsstraßennetz bezöge und zusätzlich noch 60 % der Nebenstraßen hinzukommen würden. Jedoch würden diese nicht nach dem gleichen Standard wie die Hauptverkehrsstraßen und somit kostengünstiger saniert werden. Dass diese unstreitig ebenfalls in einem desolaten Zustand seien, ist der Verwaltung bekannt. Der Focus des Masterplans richte sich aber nun einmal auf das Vorbehaltsstraßennetz.

Frau Friedrichsen kritisiert, dass in diesem Masterplan nur vom Pkw-Nutzer und nicht vom unmotorisierten Menschen ausgegangen werde. Sie denke dabei insbesondere an gehbehinderte oder betagte Menschen, Eltern mit Kinderwagen usw. Die Kantstraße sei dahingehend beispielsweise ihres Erachtens (i. E.) in einem kaum passierbaren Zustand. Sie bittet dies aufzunehmen und das Augenmerk bei Straßensanierung auch auf den unmotorisierten Menschen zu legen.

Herr Neß merkt zum Beispiel Kantstraße an, dass dort noch ein Erschließungsverfahren laufe. Der Masterplan enthalte jedoch nur die Straßen, in denen weder ein Erschließungs- noch ein Ausbauvorhaben laufe bzw. geplant sei.

Eine weitere Nachfrage von Herrn Schubert wird von Herrn Neß beantwortet.

Auf Nachfrage von Herrn Stüttgen teilt Herr Neß mit, dass entsprechende Parkstreifen immer dann mitsaniert werden würden, wenn keine bauliche Abgrenzung zwischen der Parkfläche und der Fahrbahn läge.

Herr Dr. Brock verweist auf die zuvor getätigte Aussage, dass der grundhafte Ausbau der Straßen bald nicht mehr gefördert werde und bittet in diesem Rahmen um Aufstellung einer Prioritätenliste, damit entsprechende – noch förderfähige – Maßnahmen zuerst umgesetzt werden können.

Herr Dr. Klotz merkt an, dass dies bereits so geplant sei und daher in den ersten Jahren auch höhere Kosten anfallen würden.

Herr Rosenbohm merkt an, es werde vorausgesetzt, dass alle Bereiche, die grundhaft saniert werden müssen, nicht mehr tragfähig seien und dass er sich dies nicht vorstellen könne.

Herr Neß merkt dazu an, dass nicht alle in der Vorlage „rot“ markierten Straßen (-abschnitte) auch grundhaft saniert werden. Jedoch sagt er eine nochmalige Prüfung zu.

Auf Nachfrage von Herrn Lötsch merkt Herr Dr. Klotz an, dass entsprechende Preise/ Kosten für die Verbauung eines sog. Flüsterasphalts aufgrund der angespannten Haushaltslage zunächst nicht berücksichtigt wurden.

Herr Stolzenberg erkundigt sich, ob es hinsichtlich des seitens der Bauverwaltung definierten Vorbehaltsnetzes noch Diskussionsmöglichkeiten gebe, um ggf. weitere  Straßen aufzunehmen.

Herr Stolzenberg fragt außerdem nach, ob es richtig sei, dass etwaige Anregungen von Bürgern nicht berücksichtigt werden und erkundigt sich nach dem Grund für dieses Vorgehen.

Herr Neß teilt dazu mit, dass eine solche Diskussionsmöglichkeit theoretisch bestehe. Dennoch sei das Verfahren zur Erstellung des Masterplans bewusst aus rein fachlicher und damit auch rein objektiver Sicht erfolgt, damit zunächst eine rein neutrale Grundlage bestehe. Herr Dr. Klotz ergänzt, dass Wünsche und Anregungen tagtäglich an den Bereich herangetragen und – soweit finanziell und personell möglich – auch umgesetzt werden. Ein breites Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erhaltung der Straßen sei zwar denkbar, müsse aber nach seiner Einschätzung aus gesamtstädtischer Sicht einer Verbesserung der Straßeninfrastruktur nicht unbedingt zielführend sein.

Herr Schubert verweist auf ein Schreiben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) und erkundigt sich, ob es seitens der Verwaltung bereits eine vorläufige Einschätzung zu dem Inhalt des Schreibens gebe.

Herr Dr. Klotz teilt mit, ihm sei dieses Schreiben nicht bekannt und verweist auf den Fahrradbeauftragten im Bereich 610. Weiterhin merkt er an, dass man den Fahrradverkehr stets mit berücksichtige und gerade auch in der Vergangenheit die politisch beschlossenen Pakete zur Sanierung der Radwege auch umgesetzt habe, in diesem Masterplan der Fokus jedoch auf den Straßenverkehr gerichtet sei.

Herr Quirder bedankt sich zunächst bei der Verwaltung für diese ausführliche und nahezu wissenschaftliche Ausarbeitung. Dies sei eine gute Grundlage für kommende Haushaltsberatungen. Herr Quirder verweist weiterhin auf die in der Vorlage enthaltene Aussage, dass eine Einfluss-/ Einwirkungsmöglichkeit seitens Bürgern und Politik nicht gegeben sei. Bei der Nachfrage von Herrn Stolzenberg sei jedoch gesagt worden, dass eine Diskussionsmöglichkeit grundsätzlich bestehe. Er bittet um eine klare Stellungnahme.

Herr Dr. Klotz merkt an, dass seitens der Verwaltung eine gewisse Verbindlichkeit geschaffen werden sollte. Es handelt sich bei dem Masterplan somit um eine Empfehlung gegenüber der Politik sich mittelfristig festzulegen.

Herr Goldschmidt fragt nach, wie man seitens der Verwaltung für die Zukunft ermitteln wolle, welche Straßen vorrangig zu sanieren sind, da sich s. E. durch kommende Winter etc. die Prioritäten verschieben könnten.

Herr Neß verweist auf das zuvor veranschaulichte farblich gestaltete Straßenkataster mit den Stufen der 1. Erfassung und 2. Sanierung. Anhand dieses Katasters könne man ziemlich genau einschätzen, welche Straßen unter Berücksichtigung der jährlichen Witterung zeitnah saniert werden müssen. Im Übrigen sei vorgesehen, die politisch beschlossenen Maßnahmen ggf. untereinander zu tauschen, wenn eine Maßnahme – beispielsweise durch Witterungseinflüsse – dringender werde und eine andere um ein Jahr geschoben werden könne. Vor jeder Ausschreibung erfolge immer noch eine genaueste Untersuchung, dies könne auch anlassbezogen nach Wintereinflüssen passieren.

Auf eine weitere Nachfrage von Herrn Stüttgen teilt Herr Dr. Klotz mit, nach welchen Kriterien die Straßen, in welchem Umfang saniert werden.

Herr Pluschkell verweist auf Straßensanierungen im Rahmen von Kabelverlegungen und erkundigt sich, ob die Verwaltung hier etwaige Überschneidungen berücksichtigt, da „gesunde“ Straßen z. T. durch Kabelverlegungen beschädigt würden. Er erkundigt sich in diesem Rahmen außerdem nach dem Stand eines Pavement Management Systems (PMS).

Herr Dr. Klotz verweist zum Thema Kabelverlegungen auf die Zusätzliche Technische Vertragbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB) und merkt an, dass diese Vorschrift grundsätzlich regelt, wie entsprechende Straßen nach Beendigung der Maßnahme zu verschließen sind. Die Verwaltung sei schon seit längerem bestrebt, dem Beispiel der Stadt Münster zu folgen, und eine städtische Vorschrift aufzustellen, die diese bundesweit geltende Vorschrift mit einem höheren, von der Hansestadt Lübeck vorgegebenen Standard vorsieht. Ein positiver Abschluss hierzu kann derzeit aber nicht belastbar avisiert werden, da die Leitungsträger diese aus Kostengründen mehrheitlich bislang ablehnen.

Auf Bitten des Bauausschusses sagen Herr Neß und Herr Dr. Klotz zu, neben der Präsentation auch sämtliche Pläne auf eine CD-Rom zu brennen und dem Bauausschuss umzuverteilen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der vorgestellte Masterplan Straßen 2014 bis 2018 wird eingeführt; die unter Punkt 9. angegeben Haushaltsmittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 im jeweiligen Haushaltsplan entsprechend der Haushaltssituation bereitgestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig um eine Sitzung.