Auszug - Genehmigung der Planungsarbeiten zum Abbruch und Neubau der Straßenbrücke Reecke
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Schönherr fragt zu Anlage 3 Punkt g nach, ob gem. der dargelegten Aus-/ zusagen seitens des Landes und dem Kreis Stormarn davon ausgegangen werden müsse, dass die HL lediglich Förderungen vom Land oder vom Kreis Stormarn erhalte, in Abhängigkeit der Einrichtung eines Fahrradweges.
Herr Senator Boden teilt dazu mit, dass das Land den Förderantrag ursprünglich abgelehnt hatte, diesem aber unter der Bedingung einer Schul- und Radwegförderung zustimmen könne. Weiterhin sei vom Kreis Stormarm die Aussage gekommen, dass wenn alle ihren Beitrag leisten, auch der Kreis Stormarn seinen Anteil leisten werde.
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft nimmt den als Anlage (3) beigefügten Bericht zu den in der Bürgerschaftssitzung am 31.1.2013 – TOP 5.13.3 – gestellten Fragen zur Kenntnis.
2.1 Die Bürgerschaft stimmt dem Beginn der Planungsarbeiten zum Neubau der Straßenbrücke Reecke als 1-spurige Straßenbrücke zu.
2.2 Die Bürgerschaft nimmt die Entscheidung des Bürgermeisters vom 20.02.2013 zur außerplanmäßigen Bewilligung der Planungsmittel in Höhe von 100 T€ (Anlage 4) zur Kenntnis.
3. Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, die laufenden Gespräche mit dem Land Schleswig-Holstein und den beteiligten Umlandkommunen mit dem Ziel einer Beteiligung an den Kosten des Brückenneubaus mit allem Nachdruck fortzusetzen.
4. Die Bürgerschaft ermächtigt den Bürgermeister,
4 a die Herstellung der erforderliche haushaltsmäßige Ordnung der Baukosten unter Berücksichtigung der Ergebnisse zu Beschlussvorschlag 3 und
4 b den Ausschreibungsbeginn nach Herstellung der haushaltsmäßigen Ordnung im Rahmen der geltenden Regelungen durch Eilentscheidungen zu regeln.
5. Die Bürgerschaft nimmt die Petitionen (Anlagen 5 – 8) zur Kenntnis, die mit der Beschlussfassung zu den Beschlussvorschlägen 1 – 4 erledigt sind.
Abstimmungsergebnis:
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gem. Beschlussvorschlag zu beschließen.