Auszug - Konsolidierungskonzept Hansestadt Lübeck  

70. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2008 - 2013)
TOP: Ö 5.12
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 19.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2013/00324 Konsolidierungskonzept Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Schulze, Heike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau von Holt kritisiert, dass in der Anlage 2 nach wie vor die Veräußerung des Grünstrandes als Konsolidierungsmaßnahme aufgeführt ist

Frau von Holt kritisiert, dass in der Anlage 2 nach wie vor die Veräußerung des Grünstrandes als Konsolidierungsmaßnahme aufgeführt ist.

 

Frau 1.stv. Bürgermeisterin Borns verweist auf den mit dem Land Schleswig-Holstein abgeschlossenen Vertrag und macht deutlich, dass der Vertrag zwar jetzt nicht geändert werden könne, dass aber im Rahmen der Fortschreibung des Konsolidierungskonzeptes die aktuelle Beschlusslage der Bürgerschaft Berücksichtigung finden werde.

 

Frau Jansen fragt, wie der fehlende städt. Konsolidierungsbeitrag von 2,7 Mio € aufgebracht werden soll. Hierzu erläutern Frau 1.stv. Bürgermeisterin Borns und BM Herr Böhm, dass entsprechend der Absprache mit dem Innenministerium bis 2015 das Konsolidierungskonzept zu vervollständigen sei.

 

Nach Darstellung von Frau 1.stv. Bürgermeisterin Borns finden zur Zeit intensive Gespräche zwischen dem Bürgermeister und den Fachbereichsleitungen statt, um weitere Konsolidierungsbeiträge zu erarbeiten, die dann in die Aufstellung der Haushaltspläne für die Jahre 2014 und 2015 einfließen werden.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.     Der öffentlich-rechtliche Vertrag zum Konsolidierungskonzept (Anlage 1 und 2) wurde am 18.01.2013 von der Vertreterin des Innenministeriums S.-H., Kommunalaufsicht, und Herrn Bürgermeister Saxe unterzeichnet. Diesem Vertrag stimmt die Bürger-
schaft der Hansestadt Lübeck zu.


 

2.     Den zusätzlichen Konsolidierungsvor­schlägen (Anlage 3) wird zugestimmt.

 

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
mit Mehrheit (1 Gegenstimme, 1 Enthaltung),

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.