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Auszug - Entwurf Masterplan "Fischereihafen" - Lübeck-Travemünde  

37. Sitzung des Umwelt- und Kleingartenausschusses in der Wahlperiode 2008 - 2013
TOP: Ö 6.1
Gremium: Umwelt und Kleingartenausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 19.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2013/00210 Entwurf Masterplan "Fischereihafen" - Lübeck-Travemünde
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Dilba, Iris
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schubert beantragt, der Bürgerschaft die folgende Empfehlung zur Vorlage – ’Entwurf Masterplan "Fischereihafen" - Lübeck-Travemünde’ – auszusprechen und lässt über die Empfehlung und die Vorlage abstimmen:

Zur o.g. Vorlage verteilt Herr Schubert den folgenden Antrag um:

 

„Die Entwicklung des Fischereihafens wird begrüßt. Der Masterplanentwurf wird in folgenden umweltrelevanten Punkten geändert:

 

1.      Der langgestreckte Grünzug im bzw. am Rand des Masterplanbereichs, der die Bahntrasse aus Richtung Pommernzentrum bis zur Stellplatzanlage Baggersand begleitet, bleibt – insbesondere für dort vorhandene geschützte Arten – weitestgehend erhalten.
 

2.      Das so genannte Dreieckswäldchen bleibt im ganzen Umfang erhalten.
 

3.      Die Sanierung von Altlasten im Plangebiet erfolgt durch „Auskofferung“ des kontaminierten Bodenmaterials und Verbringung auf eine dafür zugelassene Deponie.

 

 

Herr Müller bezieht sich auf die „Stärken-Schwächen-Analyse“ (S. 21 der Vorlage). Demnach sei das Gebiet entlang der Travemünder Landstraße einschl. der Gehölz- und Waldbereiche zwischen Landstraße und „Auf dem Baggersand“ für Brutvögel von hoher Wertigkeit. Dieselben besäßen auch als Teil-Jagdhabitate von Fledermäusen eine gewisse Bedeutung. Die Naturschutzbehörde halte deshalb bezüglich ihrer Zustimmung zur Nutzungsänderung von Fläche 5 einen Vorbehalt aufrecht. Grundsätzlich seien für die dort vorhandenen Fledermausquartiere und Brutreviere, soweit gefährdete Arten der Roten Listen oder Arten mit besonderen Habitatansprüchen betroffen seien, vorgezogene artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zu erbringen, die vor der Rodung ihre Funktion erfüllen müssten. Wo dies möglich sei, könne zurzeit nicht beurteilt werden. Der Konflikt müsse im Rahmen der Bauleitplanung gelöst werden. Es stelle sich die Frage, ob der Konflikt nicht schon vorher gelöst werden solle und nicht erst bei der Bauleitplanung. Den ruhenden Verkehr so unterzubringen, dass möglichst viele Grünbereiche erhalten werden könnten, rege der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz an, so Herr Möller. So befürworte der Bereich eher die aufgeführte Variante A, bei der das „Wäldchen“ nicht für eine Parkplatznutzung in Anspruch genommen werde. Alternativ könne sich der Bereich noch die Variante D vorstellen. Da zur Beurteilung dieser Anregung weitergehende Untersuchungen wie beispielsweise eine Betrachtung in artenschutzrechtlicher Hinsicht erforderlich seien, werde die Unterbringung des ruhenden Verkehrs letztendlich auf der Ebene der nachfolgenden Bauleitplanebene zu klären sein, führt er weiter aus. Des Weiteren werde die Fläche 4 (Grafik S. 21) als wertvoll angesehen, bei der Fläche 5 (Grafik S. 21) nehme die Wertstufe ab, trotzdem seien die Flächen zu erhalten. Parkplatzflächen würden weder auf der einen noch auf der anderen Fläche gesucht.

 

Frau Duske greift die Aussage von Herrn Möller auf und fragt nach, nach welchen Kriterien sich Flächen nach „wertvoll“ und „weniger wertvoll“ bemessen würden. In der Stellungnahme vom Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz werde nicht zwischen den vorgenannten Flächen differenziert. Es handle sich um einen grundsätzlichen Hinweis, dieser sei aber nicht frei erfunden worden, entgegnet Herr Möller. Auch habe der Bereich Ausgleichsmaßnahmen vor Baubeginn, Abbruch- und Fällarbeiten gefordert. Eine weitere nähere Prüfung erfolge im Rahmen der Bauleitplanung. Herr Otte ergänzt, dass man messen könne, wie ökologisch wertvoll die jeweilige Fläche sei. So bestehe das „Wäldchen“ größten Teils aus Pappeln, die eine CO2-Bilanz von „0“ aufwiesen.

 

Eine Kennzeichnung der überarbeiteten Stellen im Masterplanentwurf wäre für die Vorbereitung der Beratungen in den Gremien sinnvoll gewesen, merkt Herr Dr. Eymer an und fragt nach, wie der Lärmschutz für das Wohngebiet sichergestellt würde. Der Lärmschutz werde durch passive Lärmschutzmaßnahmen gewährleistet, antwortet Herr Möller.

 


Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Herrn Klein-Knott als Sachkundigen, welches der Ausschuss einstimmig beschließt.

 

Herr Klein-Knott macht deutlich, dass die Zielsetzung des Masterplanentwurfs der Erhalt und die Aufwertung der gewerblich maritimen Nutzungen, aber bei gleichzeitiger Nutzungsmischung bzw. -ergänzung mit Tourismus, Freizeit-/ maritimer Freizeitwirtschaft und Wohnen sei. Auch werde der Wohnungsbau nicht auf Grünflächen, sondern auf wirtschaftlichen Flächen durchgeführt. Zum Antrag von Herrn Schubert könne er sagen, dass die Altlasten im Rahmen der Entwicklung der Fläche entsorgt würden. Üblicherweise würden oberflächennahe Altlasten „ausgekoffert“, wobei oberflächennah eine Tiefe von einigen Metern bedeute. Nach seiner Erinnerung lägen nur oberflächennahe Altlasten vor.

 

In Hafengebieten gebe es typische Altlasten, die nicht nur oberflächenah zu finden seien, äußert sich Frau Duske und fragt nach, ob Bohrungen veranlasst worden seien. Für die wesentlichen Flächen liegen bereits konkrete Untersuchungen vor und es sei auch gebohrt worden.  Die Untersuchungsergebnisse würden im Rahmen der Bauleitplanung verwendet. Die Sanierung könne im Zuge der Tiefbaumaßnahmen durch die schon erwähnte Auskofferung erfolgen. Für einige Flächen seien jedoch noch weitere Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung erforderlich, antwortet Herr Klein-Knott.

 

Wie sich die Kosten bei der Altlastenentsorgung verteilen würden, fragt Herr Schubert nach. Das richte sich nach den Eigentumsverhältnissen, antwortet Herr Klein-Knott. Herr Möller ergänzt, dass die Altlastensanierung für private Grundstücke seitens des Projektentwicklers erfolgen werde. Für die städtischen Flächen sei die Hansestadt Lübeck zuständig.

 

Herr Müller fragt nach, weshalb in der Variante E auf ein Parkhaus verzichtet worden sei. Aufgrund der diskontinuierlichen Auslastung der Parkfläche Baggersand sei die bauliche Lösung durch ein Parkhaus als nicht wirtschaftlich eingestuft worden, erläutert Herr Klein-Knott.

 

Ob das Haus der Jugend und die Feuerwehr am jetzigen Standort erhalten blieben, möchte Frau Duske wissen. Die Standorte blieben erhalten, es sei aber auch möglich die Planung zu ergänzen, sofern das ein oder andere Projekt verlagert werde, erläutert Herr Klein-Knott.

 

Die CDU-Fraktion erachte das Projekt insgesamt als wertvoll, man glaube aber nicht, dass umweltrelevante Aspekte dazu führen würden, das Projekt nicht in der vorliegenden Form umzusetzen. Im B-Planverfahren werde dann bei umweltrechtlichen Bedenken geäußert, es wäre doch schon alles im Vorwege beraten und geregelt worden. Grundsätzlich sehe man kein Problem, den Masterplanentwurf zu empfehlen, werde aber den Antrag von Herrn Schubert unterstützen, trägt Herr Dr. Eymer abschließend vor.

 


Herr Schubert beantragt, der Bürgerschaft die folgende Empfehlung zur Vorlage – ’Entwurf Masterplan "Fischereihafen" - Lübeck-Travemünde’ – auszusprechen und lässt über die Empfehlung und die Vorlage abstimmen:

 

„Die Entwicklung des Fischereihafens wird begrüßt. Der Masterplanentwurf wird in folgenden umweltrelevanten Punkten geändert:

 

1.      Der langgestreckte Grünzug im bzw. am Rand des Masterplanbereichs, der die Bahntrasse aus Richtung Pommernzentrum bis zur Stellplatzanlage Baggersand begleitet, bleibt – insbesondere für dort vorhandene geschützte Arten – weitestgehend erhalten.
 

2.      Das so genannte Dreieckswäldchen bleibt im ganzen Umfang erhalten.
 

3.      Die Sanierung von Altlasten im Plangebiet erfolgt durch „Auskofferung“ des kontaminierten Bodenmaterials und Verbringung auf eine dafür zugelassene Deponie.


Beschluss:

 

1.      Die Bürgerschaft beschließt den Entwurf des Masterplanes „Fischereihafen“ Lübeck-Travemünde (s. Anlage 1) in überarbeiteter Fassung vom 21. Januar 2013 als Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Fischereihafens Travemünde.

Für die notwendigen Bauleitplanverfahren bildet der Masterplan „Fischereihafen“ Lübeck-Travemünde einschließlich der Flächen des Großparkplatzes Baggersand die Grundlage.

 

 

 

Der Ausschuss stimmt der Empfehlung bei 12 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und

Der Ausschuss stimmt der Empfehlung bei 12 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und

0 - Stimmenthaltungen einstimmig zu.

 

Der Ausschuss empfiehlt bei 11 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 1 - Stimmenthaltungen

einstimmig gemäß Beschlussvorschlag der Vorlage, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses, zu beschließen.