Auszug - Bebauungsplan 03.10.00 - Stadtwerke / Moislinger Allee - Satzungsbeschluss
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Schubert teilt mit, dass er mit einem Nein stimmen werde. Dies sei jedoch nicht der Bebauung, sondern vielmehr der Sicherstellung des Umweltschadens mit dem GAK verschuldet.
Herr Lötsch fragt nach warum Erdwärmesonden im Mischgebiet nicht zulässig sein sollen.
Herr Schröder merkt an, dass dies mit einer möglichen Kontaminierungsgefahr zusammen hänge.
Auf eine weitere Nachfrage von Herrn Lötsch teilt Herr Schröder mit, dass die Überdachung der Stellplätze der gestalterischen Einbindung diene.
Abschließend fragt Herr Lötsch nach, was mit einer dauerhaften Begrünung gemeint sei, woraufhin Herr Schröder anmerkt, dass es sich hierbei um keine temporäre, sondern eine auf Dauer angelegte Begrünung handele.
Beschlussvorschlag:
1. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.10.00 Stadtwerke / Moislinger Allee in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
2. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich bei einer Gegenstimme gem. Beschlussvorschlag zu beschließen.