Vorlage - VO/2013/00108
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Beschlussvorschlag
- Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.10.00 – Stadtwerke / Moislinger Allee – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
- Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| Berührte Behörden und sonstige Träger
Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine über die Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 (2) BauGB hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: Die Maßnahme ist eine Pflichtaufgabe |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) |
| X | Nein. Der Hansestadt Lübeck entstehen |
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Begründung
siehe Anlagen
Anlagen
03-10-00 Planzeichung, Teil A
03-10-00 Begründung und Text, Teil B
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 03-10-00 Begründung und Text Teil B (2164 KB) | ||
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2 | öffentlich | 03-10-00 Planzeichnung, Teil A (608 KB) |