| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.07.2024 |
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SI/2024/580 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Informationen aus der Wohngeldbehörde |
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| Ö 3.2 |
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NEU: Anfrage Frau Akyurt zum Krankenstand im Bereich 2.500 |
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| Ö 3.3 |
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NEU: Anfrage von Frau Akyurt zum Gesetz über Pflegeeinrichtungen |
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| Ö 3.4 |
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NEU: Anfrage von Frau Siegenbrink zum Sachstand zur evtl. Pflegeeinrichtung in der Schwartauer Landstraße |
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| Ö 3.5 |
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NEU: Anfrage von Frau Siegenbrink zu andern Pflegeeinrichtungen in der Hansestadt Lübeck |
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| Ö 3.6 |
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NEU: Anfrage von Frau Siegenbrink zum Sachstand zum Housing First |
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| Ö 3.7 |
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Information zur Bahnhofsmission |
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| Ö 3.8 |
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NEU: Anfrage von Frau Akyurt zur Verweisung des TOP 11.1 in den nichtöffentlichen Teil |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Bericht zum Antrag von AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), AM Michelle Akyurt (CDU), Max Manegold (FDP): Unterstützung für den Begegnungstreff Salut |
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VO/2024/12931-02 |
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| Ö 4.2 |
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Armuts- und Sozialbericht 2022 - Teil 2: Erster Zwischenbericht zu den priorisierten Handlungsempfehlungen |
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1778-01-02-01-01 |
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| Ö 4.3 |
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Mehrgenerationenhaus Eichholz |
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VO/2024/13467 |
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| Ö 4.4 |
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Bericht über die Bewilligung des Antrages für den 3. Förderaufruf des Förderprojektes "Digitales Gesundheitsamt 2005" (VO/2024/12999-01 Vorlage wird nachgereicht) |
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| Ö 4.5 |
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Abschluss eines Mietvertrages zum Betrieb einer Senior:Inneneinrichtung; Bericht und Beantwortung von Anfragen aus der Politik |
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VO/2024/13197-02 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Haushalt 2025 (VO 2024/13494 - Vorlage wird nachgereicht) |
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VO/2024/13494 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen) |
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02.09.2024 - Bauausschuss |
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Ö 3.3 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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03.09.2024 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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05.09.2024 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | x |
Der Ausschuss lässt die Vorlage einstimmig ohne Votum passieren.
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09.09.2024 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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09.09.2024 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. (14 Ja-Stimmen) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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10.09.2024 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Weitergabe der Beschlussvorlage ohne Votum an die Bürgerschaft.
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16.09.2024 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Bauausschuss gibt die Beschlussvorlage ohne Votum weiter.
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17.09.2024 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis als Empfehlung für den Hauptausschuss | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | 13 |
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19.09.2024 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.9 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
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26.09.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.8 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.
Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird. | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 38 | Nein-Stimmen | 8 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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| Ö 5.2 |
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Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft für die Durchführung von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach dem 8. Kapitel, Teil 2, des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sowie die Durchführung der Jahresabschlussprüfung der Arbeitsergebnisse von Werkstätten für Menschen mit Behinderung |
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VO/2024/13488 |
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| Ö 5.3 |
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Abschluss eines Rahmenvertrages Schleswig-Holstein nach § 131 SGB IX |
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VO/2024/13486 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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Fraktion LINKE & GAL zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren (Überwiesen an den Ausschuss für Schule und Sport (federführend) und Ausschuss für Soziales mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.
Ausschuss muss sich zu der eigenen Zuständigkeit vereinbaren) |
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VO/2024/13171-04 |
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| Ö 6.2 |
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Fraktion LINKE & GAL zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren (Überwiesen an den Ausschuss für Schule und Sport (federführend) und Ausschuss für Soziales mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.
Ausschuss muss sich zu der eigenen Zuständigkeit vereinbaren) |
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VO/2024/13171-05 |
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| Ö 6.3 |
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Beirat für Senior:innen AT betr. Förderung der Koordination von Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken (Überweisung in den Ausschuss für Soziales und hiernach in den Hauptausschuss mit der Maßgabe der abschließenden Beratung im Hauptausschuss.) |
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VO/2024/13371-01 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.07.2024 |
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| N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 11.1 |
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Situation in 2.500 - Darstellung der personellen und thematischen Überlastung |
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| N 11.2 |
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NEU: Anfrage von Frau Siegenbrink zum Offenen Brief zum HGH |
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| N 12 |
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Berichte |
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| N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 13.1 |
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Beschluss über Bewilligung des Antrages für den 3. Förderaufruf - Direktvergabe SWL Digital (VO/2024/13507 - Vorlage wird nachgereicht) |
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| N 14 |
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Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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