Vorlage - VO/2024/13467  

Betreff: Mehrgenerationenhaus Eichholz
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.020 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kuschmierz, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
03.09.2024 
12. Sitzung des Ausschusses für Soziales zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.09.2024 
20. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.09.2024 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Bericht VO-2023-12224
Liste Aktivitäten I
Liste Aktivitäten II

Beschlussvorschlag

Weiterentwicklung und Ausweitung der städtischen Finanzierung
 


Begründung

  1. Situationsbeschreibung
  2. Trägerschaft
  3. Finanzielle Situation
  4. Fazit

 

  1. Situationsbeschreibung

 

Letztmalig wurde über das Mehrgenerationenhaus Eichholz (MGH) mit der VO/2023/12224 berichtet. Dieser umfassende Bericht mit seinen Informationen stellt nach wie vor eine zutreffende Situationsbeschreibung dar und ist daher zur leichteren Lesbarkeit als Anlage beigefügt. Insbesondere die mit dem Begriff MGH verbundenen Inhalte, die Zwecke der Bundesförderung und die Situation in Lübeck sind ausführlich beschrieben. Auf eine Wiederholung an dieser Stelle wird daher verzichtet. In Ergänzung des damaligen Berichtes ist eine Liste der im MGH stattfindenden Aktivitäten beigefügt.

In der Betrachtung ergibt sich das Bild eines im Stadtteil und darüber hinaus sehr gut vernetzten MGHs mit einem vielfältigen und gut genutzten Angebot. Dieses Angebot, getragen von Vereinen und Ehrenamtlern sowie der AWO, findet nur in einem Teil des Gebäudes statt. Zur Thematik des leer stehenden Gebäudeteiles führt der o.g. Bericht ebenfalls aus.

In einer vom Fachbereich 2 initiierten Gesprächsrunde, an der die BQL, der Bereich 4.513 Jugendarbeit/Jugendamt, der AWO-Kreisverband, der Gemeinnützige Verein Eichholz, der Förderverein Treffpunkt Eichholz e.V. und die CDU Fraktion am 23.07.2024 teilgenommen haben erfolgte ein Austausch zur von den Teilnehmern wahrgenommen Situation, zur personellen und finanziellen Situation der BQL als Träger des MGH und zu möglichen Ansätzen, die Angebote im MGH weiter zu steigern und die durch die BQL bereitgestellte Betreuung für das Haus zu verbessern.

 

  1. Trägerschaft

 

Die BQL stelltr das Gebäude MGH in ihrem Budget die personelle Ressource bereit. Diese beträgt aktuell 20 Wochenstunden, entsprechend einer 0,5 VZÄ Stelle. Bereits im jetzt für das MGH genutzten Gebäudeteil stellt die personelle Ressource eine Begrenzung für eventuelle zusätzliche Angebote dar. Und bereits mit dieser Begrenzung ist die Förderung des MGH durch die HL nicht auskömmlich.

Um den Betrieb längerfristig sicherstellen zu können und die Möglichkeit zu bieten, die Angebote vor Ort ausweiten zu können, ist nach Aussage der BQL die Aufstockung der personellen Ressource auf 2 x 30 Wochenstunden erforderlich. Nur so kann eine ganztägige Betreuung erfolgen. Zudem weist die BQL darauf hin, dass in 530 Mehrgenerationenhäusern in Deutschland in 2022 durchschnittlich 7 hauptamtliche Mitarbeitende eingesetzt wurden.

 

  1. Finanzielle Situation

 

Eine Personalverstärkung im oben beschriebenen Umfang kommt aus Sicht der BQL nicht in Frage. Bei kalkulierten Gesamtkosten von ca. 139.000 Euro, der HL Förderung von 10.000 Euro und der Bundesförderung von 40.000 Euro verbliebe ein Defizit von ca. 89.000 Euro im Unternehmen.

Bereits jetzt, im Rahmen der bereit gestellten 20 Wochenstunden, ergibt sich für die BQL eine Unterdeckung von 17.000 Euro für den Betrieb des MGH. Trotzdem wird die BQL den erforderlichen Antrag zur weiteren Teilnahme am Bundesprogramm im September stellen, weil aus dortiger Sicht die Trägerschaft des MGH nicht nur aus unternehmerischer Sicht zu betrachten ist.

Eine Erhöhung der städtischen Förderung des MGH kann angesichts der aktuellen Haushaltslage, der bestehenden Haushaltssperre und den Vorgaben für Haushaltsanmeldungen für 2025 nicht in Aussicht gestellt werden.

 

  1. Fazit

 

Diese und andere Aspekte waren Gegenstand des Gespräches am 23.07.2024. Aus Sicht der Teilnehmenden bestehen durchaus Ansatzpunkte zur Steigerung der Aktivitäten im MGH. Vorstellbar waren aus Sicht der Teilnehmenden z.B.:

-          Angebote für Jugendliche im Quartier, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Sportvereinen

-          Durchführung einer Sozialberatung am Standort

-          Akquisition zusätzlicher Vereine aus dem Stadtteil

-          Angebote für Mütter oder werdende Mütter

-          Kochkurse

-          Kooperation mit dem Nachbarschaftsbüro

-          und vieles mehr.

 

Im Zuge der Diskussion ergab sich das eindeutige Fazit, dass das MGH in Eichholz einen wesentlichen Faktor für das Leben im Stadtteil darstellt, die Arbeit der BQL extrem wertgeschätzt wird die Liste der im MGH stattfindenden Aktivitäten durchaus ausgeweitet werden kann, die Rahmenbedingungen es aber aktuell nicht zulassen. Alle Anwesenden waren sich darüber einig, dass das MGH für Eichholz einen sehr guten Kristallisationspunkt für ehrenamtliche Aktivitäten darstellt und unbedingt erhalten und nach Möglichkeit das Angebot ausgeweitet werden sollte. Ebenso wurde festgestellt, dass das MGH die eigentlichen Angebote nicht schafft oder entwickelt, sondern im Rahmen der gegebenen Ressourcen nur den Rahmen für die Umsetzung schafft.

Bestimmend hierfür sind insbesondere die nur im aktuellen Umfang mögliche personelle Betreuung durch die BQL und die aktuell im Gebäude nutzbare Fläche.

Auch wenn die im Bericht aufgezeigte Personalverstärkung und die damit einhergehende bzw. notwendige Aufstockung der städtischen Finanzierung als fachlich sinnvoll angesehen wird und zur Erreichung strategischer Ziele der Hansestadt Lübeck beiträgt, lässt die gegenwärtige Haushaltslage der Hansestadt Lübeck eine Ausweitung der finanziellen Mittel zur Umsetzung nicht gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen nicht zu. Die Kommunalaufsicht hat in der Haushaltsgenehmigung 2024 formuliert, dass es in der gegenwärtigen Situation gilt, „die Unsicherheiten in der wirtschaftlichen Entwicklung und in den Inflationstendenzen mit ihren Folgen im Blick zu behalten. Steigenden Belastungen im Ergebnishaushalt sollte gerade jetzt mit eigenen Konsolidierungsanstrengungen begegnet werden. Für die hierfür notwendigen Beschlüsse sind von Seiten der Verwaltungen sowohl bezogen auf die Ergebnis- wie auch die Investitionsplanung geeignete Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen“. Neue, zusätzliche Ausgaben würden die Konsolidierungsnotwendigkeit weiter verschärfen. 


 


Anlagen

Anlage 1 Bericht VO/2023/12224

Anlage 2 Liste Aktivitäten I

Anlage 3 Liste Aktivitäten II
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bericht VO-2023-12224 (92 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Liste Aktivitäten I (13 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Liste Aktivitäten II (71 KB)