Vorlage - VO/2024/13371-01  

Betreff: Beirat für Senior:innen AT betr. Förderung der Koordination von Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Bornemann, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
27.06.2024 
9. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028      
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 2_Kooperationsvereinbarung Netzwerkkoordinationsstelle
Anlage 3_Vor-Konzept zur Implementierung Netzwerkkoordinationsstelle

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge aufgrund der Frist 30.09.2024 bereits jetzt beschließen:

Der Bürgermeister möge die Kooperationsvereinbarung:

 

Förderung der Koordination von Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken (HPNW) durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator

gemäß § 39d SGB V

für das Förderjahr 2025

unterzeichnen und die dazu notwendigen Finanzmittel von EUR 15.000,-- in den Haushalt einstellen.

Eine Förderung von EUR 15.000,-- kann nur dann erhalten werden, wenn folgende Bestätigung vorliegt:

Bestätigung des Landkreises/der kreisfreien Stadt über eine beabsichtigte/zugesagte Förderung der Netzwerkkoordination nach § 3 Abs. 10 der Förderrichtlinie nach § 39d Abs. 3 SGB V

Zum Förderantrag lt. o.a. Netzwerkkoordination muss auch ein Konzept und Kooperationsvereinbarung mit eingereicht werden.

 


Begründung

Im September 2010 wurde die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland verabschiedet. „Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen". Diese Kernaussage lenkt die in der Charta daraus abgeleiteten Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe für die verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche.

In Lübeck wurde sie unter anderem von den hospizlich-palliativen Versorgern sowie der Stadt Lübeck am 11.09.2019 durch den Bürgermeister Herrn Lindenau unterzeichnet. Mit der Unterschrift verpflichten sich die Akteure entsprechend der Charta, die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den existentiellen Phänomenen Sterben, Tod und Trauer zu fördern und die Ziele der Charta stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.

Weitere Begründung und Erklärung erfolgen mündlich.

Die Vorlagen zum Vertrag werden nachgereicht. Konzeptvorlage, Koordinationsantrag zur Förderung, Kooperationsvereinbarung.

Änderung gibt es nur bezüglich des Datums (vormals 2022 für 2023) und Cooperationspartner
 


Anlagen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 2_Kooperationsvereinbarung Netzwerkkoordinationsstelle (492 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 3_Vor-Konzept zur Implementierung Netzwerkkoordinationsstelle (796 KB)