TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift |
|
|
|
Ö 2.1 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.09.2024 |
|
SI/2024/565 |
|
Ö 3 |
|
|
Beschlussvorlagen |
|
|
|
Ö 3.1 |
|
|
Haushalt 2025 |
|
VO/2024/13494 |
|
Ö 3.2 |
|
|
Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. §82 I GO für das Haushaltsjahr 2024 im Produkt 111029 Gebäudemanagement |
|
VO/2024/13474 |
|
Ö 3.3 |
|
|
Bebauungsplan 05.50.00 - Schwartauer Landstraße / Müritzweg - Satzungsbeschluss |
|
VO/2024/13482 |
|
Ö 3.4 |
|
|
Freigabe zur Fortsetzung des Projektes "Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Albert-Schweitzer-Schule" aufgrund Überschreitung der Projektkosten von >175.000 EUR netto des veranschlagten Gesamtbudgets |
|
VO/2024/13493 |
|
Ö 3.5 |
|
|
Fortsetzung des Projektes "Erweiterung, Umbau und Sanierung Buddenbrookhaus" aufgrund Überschreitung der Projektkosten von > netto 175.000,- EUR des veranschlagten Gesamtbudgets |
|
VO/2024/13513 |
|
Ö 3.5.1 |
|
|
Austauschvorlage: Fortsetzung des Projektes "Erweiterung, Umbau und Sanierung Buddenbrookhaus" aufgrund Überschreitung der Projektkosten von > netto 175.000,- EUR des veranschlagten Gesamtbudgets |
|
VO/2024/13513-01 |
|
Ö 3.6 |
|
|
Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Altlastensanierung Klughafen-Rosenpforte" |
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
|
|
|
Ö 5 |
|
|
Berichte |
|
|
|
Ö 5.1 |
|
|
Jahresbericht Fuß- und Radverkehr 2023 |
|
VO/2024/13345 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussvorschlag Interfraktioneller Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & SPD: AT zu VO/2023/11887-01-01-01 zu VO/2023/11887 CDU: Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck in der Bürgerschaft am 30.03.2023 (VO/2023/11887-01-01-01)
„Der Bürgermeister wird beauftragt für die geplanten Sanierungen, Umbauten und Ausbauten der Geh- und Radwege, die weitere Ausarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes und die Aufstellung der städtischen Haushalte folgendes zu beachten: - Das Geh- und Radwegenetz wird weiter ausgebaut. Für die Sanierung und den Aus- und Neubau von Geh- und Radwegen werden im Haushalt 2024 mindestens investive Mittel von 17,6 Mio. € und für die Sanierung mindestens 1,2 Mio.€ konsumtive Mittel bereitgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 beinhalten die investiven Mittel von mindestens 17,6 Mio. € und die konsumtiven Mittel von mindestens 1,2 Mio. € keine Kosten für gemeinsame Auto-, Fuß- und Fahrradbrücken.
- Vor jeder Instandsetzung von Geh- / Radwegen oder Fahrbahnen wird die Flächenverteilung des Straßenraums überprüft. Der Ausbau von Rad- und Gehwegen erfolgt nach Möglichkeit gemäß ERA- bzw. EFA-Standard. Um bei baulichen Maßnahmen mehr Flächen für Geh- / Radwege und Abstellflächen für Fahrräder zur Verfügung zu haben, können bei Bedarf die öffentlichen Stellplätze für den ruhenden Kfz-Verkehr reduziert werden.
- In der Regel sollen alle Radverkehrsanlagen ganzjährig zwischen 7.00 und 22.00 Uhr sicher befahrbar sein. Dazu zählen insbesondere die Reinigung und der Winterdienst sowie das verstärkte Kontrollieren von Falschparkenden auf Geh- / Radwegen, sowie die Freihaltung der Gehwege von Schnee und Eis, einschließlich der konsequenten Ahndung von Verstößen.
- In einer App / auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck ist zur Meldung von Mängeln ein gesonderter Teil für Geh- / Radwege vorzusehen (geographisch auf einer Karte sichtbar dargestellt). Die Beseitigung der Mängel sollte transparent für die Meldenden erfolgen.
- Jährlich sollen mindestens drei durch Ampeln geregelte / zu regelnde Kreuzungen so umgebaut werden, dass die Sichtbeziehung zwischen Kfz- und Fuß- / Radverkehr verbessert wird. Dies kann z.B. durch vorgezogene Haltelinien für Fahrräder, durch für den Radverkehr vorgezogene Ampelphasen oder separate Radwegeführungen im Kreuzungsbereich erzielt werden.
- Bei Neubau, Umbau oder grundhafter Sanierung von Rad- / Gehwegen werden Rad/ Gehwege an den Ein- / Ausfahrten von Grundstücken und Seitenstraßen in der Regel ohne Höhenveränderung weitergeführt (Beispiel Moislinger Allee). Die rote Farbgebung, Einmündung und Ein- und Ausfahrten soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein.
- Für die Einrichtung von Baustellen im Straßenraum ist ein Leitfaden zu erarbeiten, der die Interessen von Fuß-, Rad- sowie Kfz-Verkehr gleichermaßen berücksichtigt. Die Hansestadt Lübeck wird diesen Leitfaden bei eigenen Baumaßnahmen einhalten und bei Baumaßnahmen Dritter die korrekte Einrichtung von Baustellen überwachen.
- Im gesamten Stadtgebiet werden jährlich mindestens 500 zusätzliche öffentliche Fahrradstellplätze unter Berücksichtigung von Lastenrädern eingerichtet, insbesondere an ÖPNV-Knotenpunkten, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen prüft die Verwaltung die Errichtung von überdachten Abstell- und Schließanlagen oder Fahrradparkhäusern. Der Bau des Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof und die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen an den Bahnhaltepunkten ist in Abstimmung mit der Deutschen Bahn weiter konsequent voranzutreiben. Fahrradstellplätze sind auch in Wohngebieten mit Geschosswohnungsbau einzurichten. An welchen Stellen Fahrradstellplätze geschaffen werden, ist im Einklang mit dem Runden Tisch Radverkehr zu erarbeiten und vom Bauausschuss zu beschließen.
- Bis Ende 2024 werden die Zweirichtungsradwege eine gut sichtbare Kennzeichnung erhalten (z.B. Piktogramme). Die Planung neuer Zweirichtungsradwege erfolgt nur, wenn der ERA-Standard erfüllt werden kann.
- Regelmäßig soll für das gegenseitige Verständnis aller Verkehrsteilnehmenden und das richtige Verhalten im Straßenverkehr geworben werden. Weiterhin werden zielgerichtet und effizient alle Verkehrsteilnehmenden über Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen informiert. Unter anderem liegt auch ein Fokus der allgemeinen Aufklärung an Schulen sowohl für den Rad-, Fuß- und Autoverkehr.
Einmal jährlich wird die Lübecker Bürgerschaft über alle nach dieser Vereinbarung durchgeführten Maßnahmen des abgelaufenen Jahres und über die für das kommende Jahr geplanten Maßnahmen berichten. Dieser Bericht ist außerdem auf der Homepage der Hansestadt Lübeck zu veröffentlichen. Dem Bauausschuss und seinem beratenden Gremium, dem Runden Tisch Radverkehr, ist regelmäßig über den Stand der Planungen zu berichten, Maßnahmen sind vor der Ausführung / Beauftragung vorzustellen. Das von der Lübecker Bürgerschaft bislang nur zur Kenntnis genommene Konzept "Fahrradfreundliches Lübeck" (VO/2013/00307) wird beschlossen und in seinen aktuellen Teilen ungesetzt.“
|
|
|
|
|
16.09.2024 - Bauausschuss |
|
|
Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
Beschluss: Interfraktioneller Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & SPD: AT zu VO/2023/11887-01-01-01 zu VO/2023/11887 CDU: Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck in der Bürgerschaft am 30.03.2023 (VO/2023/11887-01-01-01)
„Der Bürgermeister wird beauftragt für die geplanten Sanierungen, Umbauten und Ausbauten der Geh- und Radwege, die weitere Ausarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes und die Aufstellung der städtischen Haushalte folgendes zu beachten: - Das Geh- und Radwegenetz wird weiter ausgebaut. Für die Sanierung und den Aus- und Neubau von Geh- und Radwegen werden im Haushalt 2024 mindestens investive Mittel von 17,6 Mio. € und für die Sanierung mindestens 1,2 Mio.€ konsumtive Mittel bereitgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 beinhalten die investiven Mittel von mindestens 17,6 Mio. € und die konsumtiven Mittel von mindestens 1,2 Mio. € keine Kosten für gemeinsame Auto-, Fuß- und Fahrradbrücken.
- Vor jeder Instandsetzung von Geh- / Radwegen oder Fahrbahnen wird die Flächenverteilung des Straßenraums überprüft. Der Ausbau von Rad- und Gehwegen erfolgt nach Möglichkeit gemäß ERA- bzw. EFA-Standard. Um bei baulichen Maßnahmen mehr Flächen für Geh- / Radwege und Abstellflächen für Fahrräder zur Verfügung zu haben, können bei Bedarf die öffentlichen Stellplätze für den ruhenden Kfz-Verkehr reduziert werden.
- In der Regel sollen alle Radverkehrsanlagen ganzjährig zwischen 7.00 und 22.00 Uhr sicher befahrbar sein. Dazu zählen insbesondere die Reinigung und der Winterdienst sowie das verstärkte Kontrollieren von Falschparkenden auf Geh- / Radwegen, sowie die Freihaltung der Gehwege von Schnee und Eis, einschließlich der konsequenten Ahndung von Verstößen.
- In einer App / auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck ist zur Meldung von Mängeln ein gesonderter Teil für Geh- / Radwege vorzusehen (geographisch auf einer Karte sichtbar dargestellt). Die Beseitigung der Mängel sollte transparent für die Meldenden erfolgen.
- Jährlich sollen mindestens drei durch Ampeln geregelte / zu regelnde Kreuzungen so umgebaut werden, dass die Sichtbeziehung zwischen Kfz- und Fuß- / Radverkehr verbessert wird. Dies kann z.B. durch vorgezogene Haltelinien für Fahrräder, durch für den Radverkehr vorgezogene Ampelphasen oder separate Radwegeführungen im Kreuzungsbereich erzielt werden.
- Bei Neubau, Umbau oder grundhafter Sanierung von Rad- / Gehwegen werden Rad/ Gehwege an den Ein- / Ausfahrten von Grundstücken und Seitenstraßen in der Regel ohne Höhenveränderung weitergeführt (Beispiel Moislinger Allee). Die rote Farbgebung, Einmündung und Ein- und Ausfahrten soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein.
- Für die Einrichtung von Baustellen im Straßenraum ist ein Leitfaden zu erarbeiten, der die Interessen von Fuß-, Rad- sowie Kfz-Verkehr gleichermaßen berücksichtigt. Die Hansestadt Lübeck wird diesen Leitfaden bei eigenen Baumaßnahmen einhalten und bei Baumaßnahmen Dritter die korrekte Einrichtung von Baustellen überwachen.
- Im gesamten Stadtgebiet werden jährlich mindestens 500 zusätzliche öffentliche Fahrradstellplätze unter Berücksichtigung von Lastenrädern eingerichtet, insbesondere an ÖPNV-Knotenpunkten, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen prüft die Verwaltung die Errichtung von überdachten Abstell- und Schließanlagen oder Fahrradparkhäusern. Der Bau des Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof und die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen an den Bahnhaltepunkten ist in Abstimmung mit der Deutschen Bahn weiter konsequent voranzutreiben. Fahrradstellplätze sind auch in Wohngebieten mit Geschosswohnungsbau einzurichten. An welchen Stellen Fahrradstellplätze geschaffen werden, ist im Einklang mit dem Runden Tisch Radverkehr zu erarbeiten und vom Bauausschuss zu beschließen.
- Bis Ende 2024 werden die Zweirichtungsradwege eine gut sichtbare Kennzeichnung erhalten (z.B. Piktogramme). Die Planung neuer Zweirichtungsradwege erfolgt nur, wenn der ERA-Standard erfüllt werden kann.
- Regelmäßig soll für das gegenseitige Verständnis aller Verkehrsteilnehmenden und das richtige Verhalten im Straßenverkehr geworben werden. Weiterhin werden zielgerichtet und effizient alle Verkehrsteilnehmenden über Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen informiert. Unter anderem liegt auch ein Fokus der allgemeinen Aufklärung an Schulen sowohl für den Rad-, Fuß- und Autoverkehr.
Einmal jährlich wird die Lübecker Bürgerschaft über alle nach dieser Vereinbarung durchgeführten Maßnahmen des abgelaufenen Jahres und über die für das kommende Jahr geplanten Maßnahmen berichten. Dieser Bericht ist außerdem auf der Homepage der Hansestadt Lübeck zu veröffentlichen. Dem Bauausschuss und seinem beratenden Gremium, dem Runden Tisch Radverkehr, ist regelmäßig über den Stand der Planungen zu berichten, Maßnahmen sind vor der Ausführung / Beauftragung vorzustellen. Das von der Lübecker Bürgerschaft bislang nur zur Kenntnis genommene Konzept "Fahrradfreundliches Lübeck" (VO/2013/00307) wird beschlossen und in seinen aktuellen Teilen ungesetzt.“
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | X | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss nimmt den Bericht unter der Maßgabe zur Kenntnis, dass die Verwaltung dem Bauausschuss nachträglich einen direkten Abgleich zu den 10 Punkten des Bürgerschaftsauftrags über die jeweilige Abarbeitung zuliefere.
|
|
|
|
|
24.09.2024 - Hauptausschuss |
|
|
Ö 4.3 - zurückgestellt |
|
|
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Vertagung der Beratung des Berichts.
|
|
|
|
|
26.09.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
|
|
Ö 7.7 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme in der durch TOP 7.7.1 ergänzten Fassung | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
|
Ö 6 |
|
|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
|
|
|
Ö 6.1 |
|
|
Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
|
|
|
Ö 6.1.1 |
|
|
Antwort auf Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Klimaneutrale Sanierung der städtischen Gebäude |
|
VO/2024/13187-01 |
|
Ö 6.1.2 |
|
|
Antwort auf die Anfrage des AM Howe (LINKE+GAL): Baumfällungen in Lübeck |
|
|
|
Ö 6.1.3 |
|
|
Antwort auf die Anfrage von Frau Metzner (Senior:innenbeirat): Grünschnitt in der HL |
|
|
|
Ö 6.2 |
|
|
Neue Anfragen |
|
|
|
Ö 6.2.1 |
|
|
Anfrage des AM Dan Teschner (FDP) zur Sanierung der Hubbrücke |
|
VO/2024/13555 |
|
Ö 6.2.2 |
|
|
Anfrage des AM Dan Teschner (FDP) zu entfallenen Baumaßnahmen |
|
VO/2024/13556 |
|
Ö 6.2.3 |
|
|
Anfrage des AM Mählenhoff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auflagen Grundstückspflege |
|
|
|
Ö 6.2.4 |
|
|
Anfrage des AM Frings (UVP): Skandinavienkai/Bahnhof Gewerbegebiet Nord |
|
|
|
Ö 6.3 |
|
|
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Fachbereichsleitung |
|
|
|
Ö 6.4 |
|
|
Sonstige Mitteilungen |
|
|
|
Ö 6.4.1 |
|
|
Mündliche Mitteilung (5.660): St. Jürgen-Ring |
|
|
|
Ö 7 |
|
|
Anträge von Ausschussmitgliedern |
|
|
|
Ö 7.1 |
|
|
Antrag des AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Glashüttenweg 33-35 |
|
VO/2024/13508 |
|
Ö 7.2 |
|
|
Antrag des AM Günther Frings (Unabhängige Volt-PARTEI): Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Stadtteil Travemünde |
|
VO/2024/13509 |
|
Ö 7.3 |
|
|
Dringlichkeitsantrag Fraktion SPD & FW: Änderung des B-Plans 32.41.00 Moorredder / Fehlingstraße |
|
VO/2024/13534 |
|
Ö 8 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
Ö 9 |
|
|
Ende des öffentlichen Teils |
|
|
|
N 10 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift |
|
|
|
N 10.1 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.09.2024 |
|
|
|
N 11 |
|
|
Beschlussvorlagen und Anträge |
|
|
|
N 11.1 |
|
|
Bauvorhaben Lübeck Parkallee |
|
|
|
N 11.2 |
|
|
Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 32.26.00 - Helldahl / Leegerwall -
|
|
|
|
N 11.3 |
|
|
Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Altlastensanierung Klughafen-Rosenpforte" |
|
|
|
N 11.4 |
|
|
Lübeck-Travemünde, Skandinavienkai, Flächennutzung - Ausbaustufe 1: Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Herstellung der Fläche Autoabteilung"
|
|
|
|
N 11.5 |
|
|
Verlängerung des Konzessionsvertrages für den Herrentunnel |
|
|
|
N 12 |
|
|
Berichte |
|
|
|
Ö 12.1 |
|
|
Erbbaurecht für das Grundstück des Schuppen 9 |
|
|
|
N 13 |
|
|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
|
|
|
N 13.1 |
|
|
Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
|
|
|
N 13.2 |
|
|
Neue Anfragen |
|
|
|
N 13.3 |
|
|
Mitteilungen |
|
|
|
N 13.3.1 |
|
|
Mündliche Mitteilung (5.610): Mitteilungen über Bauvorhaben |
|
|
|
N 14 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
Ö 15 |
|
|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|