Frage 1:
Wie hoch schätzt die Verwaltung die Kosten für eine klimaneutrale Sanierung der städtischen Gebäude bis 2035 zur Erreichung der Klimaziele der Hansestadt? Wie hoch wären die Kosten bis 2040?
Antwort: Eine umfassende Kostenbetrachtung für eine klimazielorientierte Sanierung des gesamten städtischen Gebäudeportfolios wurde seitens des GMHL gegenwärtig nicht vorgenommen.
Die Begründung dafür liegt
- insbesondere in den Abhängigkeiten von noch unbekannten infrastrukturellen Rahmenbedingungen der Energiewende, wie z. B. dem ausstehenden Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung,
- in der allgemeinen hohen Anforderungskomplexität für die Entwicklung einer klimazielgenauen Sanierungsstrategie und
- in der defizitären Datenbasis zum städtischen Gebäudebestand inkl. Bauwerksdokumentation und Gebäudezustandsbewertungen
Es ist jedoch ein mittelfristiges GMHL-Ziel, auf Basis aktueller Projekte eine Strategiegrundlage für die bestmögliche Annäherung an THG-Minderungs- und Nachhaltigkeitsziele zu entwickeln. Zu diesen Projekten gehören:
- Masterplan Schulimmobilien 2034,
- Sanierung Haus B (aktuell: Übergangshaus) sowie den
- Neubauprojekte Feuerwache II / Quartier Geniner Ufer (Schule, Kita, Sporthalle).
Hierbei ist dann, u. a. auch auf Basis der für Ende 2024 avisierten kommunalen Wärmeplanung, eine Daten- bzw. Wertungsgrundlage für das städtische Gebäudeportfolio zu schaffen, die als notwendig erachtet wird, um eine belastbare Berechnungsgrundlage zur Quantifizierung des erreichbaren Zielanteils des THG-Minderungspfades für den Gebäudebestand zu erhalten.
Frage 2.:
Welche Daten und Informationen hat die Lübecker SPD von der Verwaltung der Hansestadt als Basis für die o.a. Schätzung erhalten?
Antwort: Die Verwaltung besitzt keine Kenntnis über die Herkunft und Basis dieser Kostenangaben.
Frage 3.:
Wie hoch schätzt die Verwaltung die Kosten zur Reduzierung der CO2-Emissionen der städtischen Gebäude um 50% bis 2030 ggü. 2019 zur Erreichung der Klimaziele der Hansestadt?
Antwort: Mit gleichlautender Begründung zur Antwort auf die Frage 1 gibt es auch zum Klimaziel 2030 gegenwärtig keine übergeordneten, quantifizierbaren Ansätze bzw. Kostenschätzungen des GMHL.
Frage 4
Die Lübecker Bürgerschaft beschloss am 24.09.2020 die Aufstellung von Sanierungs- fahrplänen für ausgewählte städtische Gebäude (VO/2020/09223). Liegen diese Fahrpläne inzwischen vor? Wenn ja, wie ist der Stand der Umsetzung?
Antwort: Die Hansestadt Lübeck verfügt über ein Gesamtimmobilienportfolio von ca. 850 Gebäuden. Darunter befinden sich über ca. 130 Liegenschaften mit insgesamt 400 Gebäuden, welche ca. 90% des Energieverbrauchs auslösen. Zudem wird an 70 Schulliegenschaften ein Anteil von 60% des gesamtstädtischen Energieverbrauchs verursacht.
Der Auftrag zur Erstellung von energetischen Sanierungsfahrplänen berücksichtigt methodisch, dass
- Gebäude mit hohem Energiebedarfen und/oder
- Gebäude mit messbarer, geringer Energieeffizienz (auffällige Energieverbrauchskennwerte) und/oder
- anstehende Grundinstandsetzungsprojekte
mit hoher Priorität bearbeitet werden, um mit dem bestehendem Personal- und Budgeteinsatz ein maximales Ergebnis im Zuge des Treibhausminderungspfades zu erzielen.
Es wurden dabei bisher für eine Auswahl von insgesamt 15 energierelevanten Liegenschaften Sanierungsfahrpläne erstellt. Davon finden derzeit 7 Energieberatungsberichte in den aktuellen Planungen von mittelfristig umsetzbaren Sanierungsprojekten Berücksichtigung.
Verzögerungen in der Erstellung der Sanierungsfahrpläne ergaben sich im Wesentlichen durch
- unzureichende Kapazitäten im Energiemanagement des GMHL,
- hohe Auslastungen von externen Dienstleistern in dem zugehörigen Handlungsfeld u. A. wegen allgemein steigender Energiepreise, neuen gesetzlichen Anforderungen und infolge der hohen Nachfrage im Zuge der „Energiekrise“ 2022/2023“ und
- fehlende Angebote im Zuge der öffentlichen Vergabeverfahren.
Zu erwähnen ist, dass natürlich auch die Umsetzung von Sanierungsplänen immer unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Ressourcen steht. Das gilt sowohl für die personellen als auch finanziellen Ressourcen.
In allen aktuellen, investiven Bauprojekten erfolgt nunmehr grundsätzlich die Einbindung externer Sonderfachplaner für die Berücksichtigung der Aspekte „Nachhaltigkeit“ und „Energieeffizienz“. Dabei erfolgen Bewertungen unterschiedlicher Variantenausarbeitungen zu Bau- und Anlagentechnik hinsichtlich der Effektivität im Zusammenhang mit der Umsetzung des Klimazieles „CO2-Minderung“ nach MAKS (Klimastellschraube). Diese Klimastellschrauben werden im Investitionshaushalt zur Information mitgeführt.