Vorlage - VO/2024/13534  

Betreff: Dringlichkeitsantrag Fraktion SPD & FW: Änderung des B-Plans 32.41.00 Moorredder / Fehlingstraße
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW Bearbeiter/-in: Bernzen, Hinrich
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
02.09.2024 
19. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
16.09.2024 
20. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
04.11.2024 
22. Sitzung des Bauausschusses zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Änderung des B-Plans 32.41.00 Moorredder / Fehlingstraße

Der Bauausschuss möge beschließen:

1. Für den im Stadtteil Travemünde gelegenen Wohnbereich Fehlingstraße/Morredder,

rdlich der Eisenbahnstrecke Lübeck Travemünde und des St. Lorenz-Friedhofs,

östlich der B 75, südlich der B-Pläne 32.52.00, 32.55.01 und 32.53.00 und westlich

der Kleingartenanlage Steenkamp (Abgrenzung siehe Anlage 1) wird der

Bebauungsplan 32.41.00 Moorredder / Fehlingstraße wird unter Einbeziehung der

Baubauungspläne 32.51.06, 32.51.08, 32.51.09, 32.51.10 und 32.55.00 geändert.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen

Rahmenbedingungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der

vorhandenen städtebaulichen Strukturen festgelegt werden. Die Bebauung soll

weitgehend in ihren bestehenden Dimensionen begrenzt werden.

2. Zur Sicherung der Planung wird nach § 14 BauGB eine Veränderungssperre

erlassen.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die

allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form

einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushangs durchgeführt

werden.


 

 

 

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 


 


Begründung

In dem bezeichneten Gebiet besteht erheblicher Veränderungsdruck durch

Investorentätigkeit, der darauf abzielt, größere und höhere Gebäudekomplexe in das

überwiegend kleinteilige und durch Einfamilienhausbebauung charakterisierte Wohngebiet

zu implementieren. Die o. g. Siedlungen unterliegen einem erheblichen Spekulationsdruck.

Dadurch wird die bisherige Wohnbevölkerung verdrängt, die verbleibenden Anwohner:innen

erleiden eine gravierende Veränderung ihres traditionellen Lebensumfelds und müssen

erleben, dass ihre Investitionen in eigenen Wohnraum keinen Schutz durch die Hansestadt

beck erfahren.
 


Anlagen