Vorlage - VO/2024/13474
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Beschlussvorschlag
In den nachfolgend aufgeführten Produktsachkonten werden gem. §82 I GO überplanmäßig folgende Mittel im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt:
Produktsachkonto Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag
111029.5211001 Gebäudemanagement | Un- 2024 2.200.000,00 € terhaltung der Hochbauten
Gesamt 2.200.000,00 €
Deckung:
Produktsachkonto Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag
611001.4022000 |
Steuer, allgemeine Zuweisun- 2024 gen, allgemeine Umlagen | Gemeindeanteil an Einkommenssteuer |
1.250.000,00 € |
611001.4051000
611001.4132000 |
Steuer, allgemeine Zuweisun- 2024 gen, allgemeine Umlagen | Familienleistungsausgleich
Steuer, allgemeine Zuweisun- 2024 gen, allgemeine Umlagen | Allgemeine Zuweisungen Gemeinden |
750.000,00 €
200.000,00 €
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Gesamt 2.200.000,00 €
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Vertragliche Verpflichtungen | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| x | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Wiederkehrende Sachverständigenprüfungen, Brandverhütungsschauen sowie Verkehrssicherheitsbegehungen ergeben zunehmend dringende Bedarfe an Instandsetzungsmaßnahmen im Gebäudebestand der Hansestadt Lübeck, um den Anforderungen an die Betreiberverantwortung und an die Verkehrssicherheit gerecht zu werden. Zeitlichen Aufschübe der Maßnahmen sind, nach langandauernder, unzureichender Bauunterhaltung, nicht weiter möglich, um weitere Standortschließungen abzuwenden.
Die Anmeldungen konsumtiver Bauunterhaltungsmittel wurden im Zuge einer restriktiven Haushaltsplanung in den letzten Jahren zurückhaltend am bisherigen Umsatz orientiert vorgenommen, um möglichst eine vollständige Verausgabung zu gewährleisten. Ggf. wird unterjährig nachgesteuert. Im Jahr 2022 konnten circa 12,5 Mio. Euro für die Unterhaltung der Hochbauten verausgabt werden. Bereits im Jahr 2023 konnte diese Summe auf circa 17,2 Mio. Euro gesteigert werden. Da die Bedarfe an Instandsetzungen in der Bau- und Anlagentechnik der kommunalen Gebäude in den letzten Jahren und auch 2024 weiterhin erheblich sind und zukünftig weiter zunehmen werden und zudem Bauprodukte und Baumaterialien infolge der Marktentwicklungen auch weiterhin einer Teuerung unterliegen, ergibt sich bereits zum aktuellen Zeitpunkt, dass eine Aufstockung des derzeitigen Urbudgets von 13,5 Mio. Euro unterjährig in einer Höhe von 2,2 Mio. Euro erforderlich ist. Es wurden bereits circa 9,5 Mio. Euro verausgabt und weitere Mittel in Aufträgen gebunden, sodass zum jetzigen Zeitpunkt die vorgeschlagene Erhöhung zur Aufrechterhaltung der Unterhaltungsleistungen erforderlich ist.
Der vorgenannte Mehrbedarf kann vom Bereich 5.651 Gebäudemanagement nicht durch eigene Mittel bereitgestellt werden.
Aufgrund von Mehrerträgen in den Ansätzen für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, den Familienleistungsausgleich und die Allgemeinen Zuweisungen an Gemeinden können die benötigten Deckungsmittel vom Bereich bereitgestellt werden.
Anlagen