Vorlage - VO/2024/13474  

Betreff: Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. §82 I GO für das Haushaltsjahr 2024 im Produkt 111029 Gebäudemanagement
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Babendererde, Arnd
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
16.09.2024 
20. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.09.2024 
20. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2024 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


In den nachfolgend aufgeführten Produktsachkonten werden gem. §82 I GO überplanmäßig folgende Mittel im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt:

Produktsachkonto  Bezeichnung  Haushaltsjahr  Betrag

      

111029.5211001  Gebäudemanagement | Un- 2024  2.200.000,00 € terhaltung der Hochbauten

Gesamt      2.200.000,00 €

Deckung:

 

Produktsachkonto  Bezeichnung  Haushaltsjahr  Betrag

 

611001.4022000

  

Steuer, allgemeine Zuweisun-                 2024

gen, allgemeine Umlagen | Gemeindeanteil an Einkommenssteuer

 

   1.250.000,00 €

 

611001.4051000

 

 

 

 611001.4132000

  

Steuer, allgemeine Zuweisun-            2024

gen, allgemeine Umlagen |  

Familienleistungsausgleich                 

  

Steuer, allgemeine Zuweisun-                2024

gen, allgemeine Umlagen |

Allgemeine Zuweisungen Gemeinden

 

      750.000,00 €

 

 

 

200.000,00 €

 

Gesamt   2.200.000,00 €


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.010 FBC 1

zustimmend

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wird nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

Vertragliche Verpflichtungen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Wiederkehrende Sachverständigenprüfungen, Brandverhütungsschauen sowie Verkehrssicherheitsbegehungen ergeben zunehmend dringende Bedarfe an Instandsetzungsmaßnahmen im Gebäudebestand der Hansestadt Lübeck, um den Anforderungen an die Betreiberverantwortung und an die Verkehrssicherheit gerecht zu werden. Zeitlichen Aufschübe der Maßnahmen sind, nach langandauernder, unzureichender Bauunterhaltung, nicht weiter möglich, um weitere Standortschließungen abzuwenden.

 

Die Anmeldungen konsumtiver Bauunterhaltungsmittel wurden im Zuge einer restriktiven Haushaltsplanung in den letzten Jahren zurückhaltend am bisherigen Umsatz orientiert vorgenommen, um möglichst eine vollständige Verausgabung zu gewährleisten. Ggf. wird unterjährig nachgesteuert. Im Jahr 2022 konnten circa 12,5 Mio. Euro für die Unterhaltung der Hochbauten verausgabt werden. Bereits im Jahr 2023 konnte diese Summe auf circa 17,2 Mio. Euro gesteigert werden. Da die Bedarfe an Instandsetzungen in der Bau- und Anlagentechnik der kommunalen Gebäude in den letzten Jahren und auch 2024 weiterhin erheblich sind und zukünftig weiter zunehmen werden und zudem Bauprodukte und Baumaterialien infolge der Marktentwicklungen auch weiterhin einer Teuerung unterliegen, ergibt sich bereits zum aktuellen Zeitpunkt, dass eine Aufstockung des derzeitigen Urbudgets von 13,5 Mio. Euro unterjährig in einer Höhe von 2,2 Mio. Euro erforderlich ist. Es wurden bereits circa 9,5 Mio. Euro verausgabt und weitere Mittel in Aufträgen gebunden, sodass zum jetzigen Zeitpunkt die vorgeschlagene Erhöhung zur Aufrechterhaltung der Unterhaltungsleistungen erforderlich ist.

 

Der vorgenannte Mehrbedarf kann vom Bereich 5.651 Gebäudemanagement nicht durch eigene Mittel bereitgestellt werden.

 

Aufgrund von Mehrerträgen in den Ansätzen für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, den Familienleistungsausgleich und die Allgemeinen Zuweisungen an Gemeinden können die benötigten Deckungsmittel vom Bereich bereitgestellt werden.

 


 


Anlagen