Auszug - Bebauungsplan 05.50.00 - Schwartauer Landstraße / Müritzweg - Satzungsbeschluss  

20. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 16.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 19:49 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13482 Bebauungsplan 05.50.00 - Schwartauer Landstraße / Müritzweg - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Engert, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


AM Ramcke lobt das zügig durchgeführte Verfahren.

 

AM Frings führt aus, dass er die Vorlage als widersprüchlich empfunden habe. Dem schallschutztechnischen Gutachten seien Grenzwerte zugrunde gelegt, die nicht für Seniorenwohnheime, sondern für allgemeine Wohngebiete gelten würden. Weiterhin sei aber dargelegt, dass ein Stellplatzschlüssel, der für ein Wohngebiet gedacht sei, übertrieben wäre. In einem Fall werde ein allgemeines Wohngebiet angenommen, im anderen nicht. Dies sei nicht schlüssig.

 

Herr Schröder erklärt, dass es bei Entscheidungen immer ein Pro und ein Contra gebe und letztendlich eine Abwägung im Sinne der Zielsetzungen des B-Planes vorzunehmen sei. Altenpflegeheime seien in allgemeinen Wohngebieten zulässig, daher könnten diese Richtwerte zugrunde gelegt werden. Es könnten darüber hinaus dann noch Maßnahmen durchzuführen sein, um den Anforderungen von besonderem Ruhebedürfnis von Seniorenheimen Rechnung zu tragen. Bezogen auf den Stellplatzschlüssel werde darauf hingewiesen, dass es noch ausreichend Parkmöglichkeiten in der Schwartauer Landstraße gebe. Wenn dort eine Veloroute geplant werde, sei zu diskutieren, zu welchen Lasten diese gehe, vermutlich zu Lasten des MIVs, aber das bedeute nicht, dass der Verkehrsfluss sich verschlechtern müsse. Die Einschränkung der Parkplätze sei auch recht gering, es gehe lediglich um acht Plätze. Der Stellplatzschlüssel sei auch so bemessen, dass er auch in einem Wohngebiet funktioniere. Die unterschiedlichen Argumentationen seien in der Synopse dargelegt, aber letztendlich müsse eine Entscheidung getroffen werden.

 

AM Frings sagt, dass er sich nicht sicher sei, was die Richtwerte für den Lärmschutz angehe. Das Emissionsschutzgesetz enthalte auch eine Richtlinie, die anders sei, als die für das allgemeine Wohngebiet.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass bereits eine Antwort gegeben wurde, AM Frings aber lediglich unzufrieden mit dieser sei.

 

Herr Schröder erläutert erneut, dass ein B-Plan auf Grundlage eines allgemeinen Wohngebiets erstellt werde, in dem auch Altenpflegeheime zulässig seien. Es seien keine weitergehenden Lärmschutzmaßnahmen im B-Plan zu treffen. Wenn, dann müssten diese im Objekt selber durch den Vorhabenträger erfolgen. So gebe es einen sicheren, flexiblen planungsrechtlichen Rahmen. Strengere Festsetzungen für das Seniorenwohnheim seien nicht Bestandteil des B-Plans.

 

AM Prieur lobt ebenfalls die Schnelligkeit des Verfahrens.


 


Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 05.50.00 –  Schwartauer Landstraße / Müritzweg  abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 05.50.00 – Schwartauer Landstraße / Müritzweg  – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß dem Beschlussvorschlag zu beschließen.