Auszug - Jahresbericht Fuß- und Radverkehr 2023  

20. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 16.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 19:49 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13345 Jahresbericht Fuß- und Radverkehr 2023
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Spiller, Astrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Zu diesem TOP reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, der Vorsitzende, AM Pluschkell, Senatorin Hagen, AM Ramcke, AM Prieur, Herr Dreilich, Frau Metzner und Herr Wallendzik.

 

AM Pluschkell sagt, dass es 14 Maßnahmen gab, welche nicht umsetzbar seien. Er wolle wissen, welche dies gewesen seien.

Senatorin Hagen sagt eine nachträgliche Antwort zum Protokoll zu.

 

Anmerkung nachträglich zur Niederschrift:

Eine Liste der 14 Maßnahmen wurde dieser Niederschrift als Anlage hinzugefügt.

 

AM Ramcke kritisiert, dass der Aufbau des Berichts sich nicht an den zehn Punkten des Bürgerschaftsbeschlusses orientiere und dass der Bericht nicht die Maßnahmen von 2024 als Rückschau und die Maßnahmen von 2025 als Ausblick gebe, sondern eine Rückschau auf 2023 sei und ein Ausblick auf 2024.

 

Senatorin Hagen bittet die Politik darum zu verdeutlichen, was gewünscht sei und was fehle und ergänzt werden solle.

 

AM Ramcke erklärt, einen Antrag stellen zu wollen, mit dem der Bericht zurückgewiesen werde, um einen neuen Bericht erstellen zu lassen, der einen Soll/Ist-Abgleich enthalte und einen Ausblick auf die Maßnahmen des kommenden Jahrs enthalte.

 

Hierauf entsteht eine Diskussion zur Darstellung des Berichts.

 

Senatorin Hagen weist darauf hin, dass der Bericht in der ersten Jahreshälfte erstellt werde und deswegen der Rückblick auf das vergangene Jahr und die kommenden Maßnahmen aus dem aktuellen Jahr enthalten seien.

 

AM Pluschkell weist darauf hin, dass ein Ausblick auf 2025 eine Vorwegnahme dessen wäre, was im Rahmen des Haushalts überhaupt erstmal beschlossen werden müsse.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, ob es ausreichend sei, wenn die von AM Ramcke geforderten Informationen in einer der nächsten Sitzungen als Ergänzung nachgereicht werden würden und nächstes Jahr der Bericht anders erstellt werde. Zudem bitte er darum, in Zukunft zu dokumentieren, wie viele Kilometer an Wegen saniert worden seien.

 

Herr Dreilich führt aus, dass die Erstellung des Berichts viel Zeit gekostet habe und eine Neuaufstellung des Berichts weitere Kapazitäten seiner Abteilung binden würde. Den Kompromissvorschlag des Vorsitzenden könne man leisten, und nächstes Jahr könne man sich neu verständigen bzgl. der Aufstellung des Berichts.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass der Bericht zur Kenntnis genommen werde unter der Maßgabe, dass die Verwaltung dem Bauausschuss nachträglich einen direkten Abgleich zu den 10 Punkten des Bürgerschaftsauftrags über die jeweilige Abarbeitung zuliefere.

 

Der Vorsitzende lässt über seinen Antrag abstimmen.

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

 

AM Mauritz verlässt die Sitzung und wird im Folgenden von AM Steffen vertreten.


 


Beschluss:

 


Interfraktioneller Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & SPD: AT zu VO/2023/11887-01-01-01 zu VO/2023/11887 CDU: Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck in der Bürgerschaft am 30.03.2023 (VO/2023/11887-01-01-01)

Der Bürgermeister wird beauftragt für die geplanten Sanierungen, Umbauten und Ausbauten der Geh- und Radwege, die weitere Ausarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes und die Aufstellung der städtischen Haushalte folgendes zu beachten:

  1. Das Geh- und Radwegenetz wird weiter ausgebaut. Für die Sanierung und den Aus- und Neubau von Geh- und Radwegen werden im Haushalt 2024 mindestens investive Mittel von 17,6 Mio. € und für die Sanierung mindestens 1,2 Mio.€ konsumtive Mittel bereitgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 beinhalten die investiven Mittel von mindestens 17,6 Mio. und die konsumtiven Mittel von mindestens 1,2 Mio. € keine Kosten für gemeinsame Auto-, Fuß- und Fahrradbrücken.
  1. Vor jeder Instandsetzung von Geh- / Radwegen oder Fahrbahnen wird die Flächenverteilung des Straßenraums überprüft. Der Ausbau von Rad- und Gehwegen erfolgt nach Möglichkeit gemäß ERA- bzw. EFA-Standard. Um bei baulichen Maßnahmen mehr Flächen für Geh- / Radwege und Abstellflächen für Fahrräder zur Verfügung zu haben, können bei Bedarf die öffentlichen Stellplätze für den ruhenden Kfz-Verkehr reduziert werden.
  1.      In der Regel sollen alle Radverkehrsanlagen ganzjährig zwischen 7.00 und 22.00 Uhr sicher befahrbar sein. Dazu zählen insbesondere die Reinigung und der Winterdienst sowie das verstärkte Kontrollieren von Falschparkenden auf Geh- / Radwegen, sowie die Freihaltung der Gehwege von Schnee und Eis, einschließlich der konsequenten Ahndung von Verstößen.
  1.      In einer App / auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck ist zur Meldung von Mängeln ein gesonderter Teil für Geh- / Radwege vorzusehen (geographisch auf einer Karte sichtbar dargestellt). Die Beseitigung der Mängel sollte transparent für die Meldenden erfolgen.
  2.      Jährlich sollen mindestens drei durch Ampeln geregelte / zu regelnde Kreuzungen so umgebaut werden, dass die Sichtbeziehung zwischen Kfz- und Fuß- / Radverkehr verbessert wird. Dies kann z.B. durch vorgezogene Haltelinien für Fahrräder, durch für den Radverkehr vorgezogene Ampelphasen oder separate Radwegeführungen im Kreuzungsbereich erzielt werden.
  1.      Bei Neubau, Umbau oder grundhafter Sanierung von Rad- / Gehwegen werden Rad/ Gehwege an den Ein- / Ausfahrten von Grundstücken und Seitenstraßen in der Regel ohne Höhenveränderung weitergeführt (Beispiel Moislinger Allee). Die rote Farbgebung, Einmündung und Ein- und Ausfahrten soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein.
  1.      Für die Einrichtung von Baustellen im Straßenraum ist ein Leitfaden zu erarbeiten, der die Interessen von Fuß-, Rad- sowie Kfz-Verkehr gleichermaßen berücksichtigt. Die Hansestadt Lübeck wird diesen Leitfaden bei eigenen Baumaßnahmen einhalten und bei Baumaßnahmen Dritter die korrekte Einrichtung von Baustellen überwachen.
  1.      Im gesamten Stadtgebiet werden jährlich mindestens 500 zusätzliche öffentliche Fahrradstellplätze unter Berücksichtigung von Lastenrädern eingerichtet, insbesondere an ÖPNV-Knotenpunkten, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen prüft die Verwaltung die Errichtung von überdachten Abstell- und Schließanlagen oder Fahrradparkhäusern. Der Bau des Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof und die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen an den Bahnhaltepunkten ist in Abstimmung mit der Deutschen Bahn weiter konsequent voranzutreiben. Fahrradstellplätze sind auch in Wohngebieten mit Geschosswohnungsbau einzurichten. An welchen Stellen Fahrradstellplätze geschaffen werden, ist im Einklang mit dem Runden Tisch Radverkehr zu erarbeiten und vom Bauausschuss zu beschließen.
  1.      Bis Ende 2024 werden die Zweirichtungsradwege eine gut sichtbare Kennzeichnung erhalten (z.B. Piktogramme). Die Planung neuer Zweirichtungsradwege erfolgt nur, wenn der ERA-Standard erfüllt werden kann.

 

  1. Regelmäßig soll für das gegenseitige Verständnis aller Verkehrsteilnehmenden und das richtige Verhalten im Straßenverkehr geworben werden. Weiterhin werden zielgerichtet und effizient alle Verkehrsteilnehmenden über Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen informiert. Unter anderem liegt auch ein Fokus der allgemeinen Aufklärung an Schulen sowohl für den Rad-, Fuß- und Autoverkehr.

Einmal jährlich wird die Lübecker Bürgerschaft über alle nach dieser Vereinbarung durchgeführten Maßnahmen des abgelaufenen Jahres und über die für das kommende Jahr geplanten Maßnahmen berichten. Dieser Bericht ist außerdem auf der Homepage der Hansestadt Lübeck zu veröffentlichen.

Dem Bauausschuss und seinem beratenden Gremium, dem Runden Tisch Radverkehr, ist regelmäßig über den Stand der Planungen zu berichten, Maßnahmen sind vor der Ausführung / Beauftragung vorzustellen.

Das von der Lübecker Bürgerschaft bislang nur zur Kenntnis genommene Konzept "Fahrradfreundliches Lübeck" (VO/2013/00307) wird beschlossen und in seinen aktuellen Teilen ungesetzt.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht unter der Maßgabe zur Kenntnis, dass die Verwaltung dem Bauausschuss nachträglich einen direkten Abgleich zu den 10 Punkten des Bürgerschaftsauftrags über die jeweilige Abarbeitung zuliefere.


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5.1 - nicht umgesetzte Radwegmaßnahmen (204 KB)