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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.09.2024 |
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SI/2024/565 |
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Ö 3 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 3.1 |
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Haushalt 2025 |
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VO/2024/13494 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen) |
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02.09.2024 - Bauausschuss |
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Ö 3.3 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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03.09.2024 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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05.09.2024 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | x |
Der Ausschuss lässt die Vorlage einstimmig ohne Votum passieren.
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09.09.2024 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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09.09.2024 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. (14 Ja-Stimmen) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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10.09.2024 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Weitergabe der Beschlussvorlage ohne Votum an die Bürgerschaft.
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16.09.2024 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Bauausschuss gibt die Beschlussvorlage ohne Votum weiter.
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17.09.2024 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis als Empfehlung für den Hauptausschuss | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | 13 |
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19.09.2024 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.9 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
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26.09.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.8 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.
Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird. | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 38 | Nein-Stimmen | 8 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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Ö 3.2 |
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Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. §82 I GO für das Haushaltsjahr 2024 im Produkt 111029 Gebäudemanagement |
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VO/2024/13474 |
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Ö 3.3 |
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Bebauungsplan 05.50.00 - Schwartauer Landstraße / Müritzweg - Satzungsbeschluss |
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VO/2024/13482 |
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Ö 3.4 |
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Freigabe zur Fortsetzung des Projektes "Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Albert-Schweitzer-Schule" aufgrund Überschreitung der Projektkosten von >175.000 EUR netto des veranschlagten Gesamtbudgets |
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VO/2024/13493 |
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Ö 3.5 |
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Fortsetzung des Projektes "Erweiterung, Umbau und Sanierung Buddenbrookhaus" aufgrund Überschreitung der Projektkosten von > netto 175.000,- EUR des veranschlagten Gesamtbudgets |
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VO/2024/13513 |
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Ö 3.5.1 |
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Austauschvorlage: Fortsetzung des Projektes "Erweiterung, Umbau und Sanierung Buddenbrookhaus" aufgrund Überschreitung der Projektkosten von > netto 175.000,- EUR des veranschlagten Gesamtbudgets |
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VO/2024/13513-01 |
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Ö 3.6 |
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Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Altlastensanierung Klughafen-Rosenpforte" |
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Ö 4 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 5 |
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Berichte |
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Ö 5.1 |
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Jahresbericht Fuß- und Radverkehr 2023 |
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VO/2024/13345 |
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Ö 6 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 6.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 6.1.1 |
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Antwort auf Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Klimaneutrale Sanierung der städtischen Gebäude |
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VO/2024/13187-01 |
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Ö 6.1.2 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Howe (LINKE+GAL): Baumfällungen in Lübeck |
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Ö 6.1.3 |
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Antwort auf die Anfrage von Frau Metzner (Senior:innenbeirat): Grünschnitt in der HL |
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Ö 6.2 |
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Neue Anfragen |
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Ö 6.2.1 |
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Anfrage des AM Dan Teschner (FDP) zur Sanierung der Hubbrücke |
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VO/2024/13555 |
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Ö 6.2.2 |
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Anfrage des AM Dan Teschner (FDP) zu entfallenen Baumaßnahmen |
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VO/2024/13556 |
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Ö 6.2.3 |
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Anfrage des AM Mählenhoff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auflagen Grundstückspflege |
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Ö 6.2.4 |
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Anfrage des AM Frings (UVP): Skandinavienkai/Bahnhof Gewerbegebiet Nord |
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Ö 6.3 |
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|
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Fachbereichsleitung |
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Ö 6.4 |
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|
Sonstige Mitteilungen |
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Ö 6.4.1 |
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Mündliche Mitteilung (5.660): St. Jürgen-Ring |
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Ö 7 |
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|
Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7.1 |
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Antrag des AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Glashüttenweg 33-35 |
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VO/2024/13508 |
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Ö 7.2 |
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Antrag des AM Günther Frings (Unabhängige Volt-PARTEI): Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Stadtteil Travemünde |
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VO/2024/13509 |
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Ö 7.3 |
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Dringlichkeitsantrag Fraktion SPD & FW: Änderung des B-Plans 32.41.00 Moorredder / Fehlingstraße |
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VO/2024/13534 |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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N 10 |
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|
Genehmigung der Niederschrift |
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N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.09.2024 |
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N 11 |
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Beschlussvorlagen und Anträge |
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N 11.1 |
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Bauvorhaben Lübeck Parkallee |
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N 11.2 |
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Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 32.26.00 - Helldahl / Leegerwall -
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N 11.3 |
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|
Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Altlastensanierung Klughafen-Rosenpforte" |
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N 11.4 |
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Lübeck-Travemünde, Skandinavienkai, Flächennutzung - Ausbaustufe 1: Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Herstellung der Fläche Autoabteilung"
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N 11.5 |
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Verlängerung des Konzessionsvertrages für den Herrentunnel |
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N 12 |
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Berichte |
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Ö 12.1 |
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Erbbaurecht für das Grundstück des Schuppen 9 |
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N 13 |
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|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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|
N 13.1 |
|
|
Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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N 13.2 |
|
|
Neue Anfragen |
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|
N 13.3 |
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|
Mitteilungen |
|
|
|
N 13.3.1 |
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|
Mündliche Mitteilung (5.610): Mitteilungen über Bauvorhaben |
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N 14 |
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|
Verschiedenes |
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Ö 15 |
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|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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