Tagesordnung - 34. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen | |||||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Niederschrift | |||||||||||||||||||||
Ö 3 | Anliegen der Jugend | |||||||||||||||||||||
Ö 4 | Anfragen / Antworten / Mitteilungen | |||||||||||||||||||||
Ö 4.1 | Mitteilungen | |||||||||||||||||||||
Ö 4.2 | Anfragen / Antworten | |||||||||||||||||||||
Ö 4.2.1 | Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP): Verfahren bei steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten | VO/2022/11534 | ||||||||||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||||||||||
BeschlussvorschlagVon steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten sind auch Kindertagespflegepersonen sowie die freien Träger von Kindertagesstätten, aber auch Jugendzentren und weitere Einrichtungen betroffen. Bei städt. Kindertagesstätten und Jugendzentren werden die Mehrkosten direkt vom städtischen Haushalt übernommen. Eine Anpassung in den Budgetverträgen der freien Träger findet jeweils auf Basis der Inflationsrate zum 1. August eines jeden Jahres statt. Die Kostensteigerungen fallen allerdings aktuell an und summieren sich dann bis zur nächsten Erhöhung auf. Die Landesmittel für Sachkosten werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Das Sozialministerium hat angekündigt 5 Mio. € zusätzlich ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung zu stellen um Mehrkosten bei den Kitaträgern abzumildern.
Wie bewertet die Verwaltung diese Problematik aus Gleichbehandlungsgrundsätzen zwischen städtischen Einrichtungen und denen freier Träger?
Wie bewertet die Verwaltung, die auf Lübeck entfallende Summe. Ist diese bedarfsgerecht? Wann werden die Kitaträger von den erhöhten Sachkostenanteilen des Landes profitieren können?
Aufgrund höherer Kosten und einen Ausgleich von Kostensteigerungen erst zum 1. August 2023 durch eine Budgeterhöhung können Liquiditätsprobleme bei den Trägern drohen. Welche Möglichkeiten gibt es nachgewiesene Kostensteigerung bzw. Mehrkosten durch die Stadt bzw. durch gezahlten Landesmittel zu übernehmen?
Was passiert mit den zum 1. Januar erhöhten Landesmitteln, die an die Stadt fließen, bis die Erhöhung des Budgetvolumen zum 1. August wirksam wird?
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
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06.10.2022 - Jugendhilfeausschuss | ||||||||||||||||||||||
Ö 4.5 - zurückgestellt | ||||||||||||||||||||||
Anfrage: Von steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten sind auch Kindertagespflegepersonen sowie die freien Träger von Kindertagesstätten, aber auch Jugendzentren und weitere Einrichtungen betroffen. Bei städt. Kindertagesstätten und Jugendzentren werden die Mehrkosten direkt vom städtischen Haushalt übernommen. Eine Anpassung in den Budgetverträgen der freien Träger findet jeweils auf Basis der Inflationsrate zum 1. August eines jeden Jahres statt. Die Kostensteigerungen fallen allerdings aktuell an und summieren sich dann bis zur nächsten Erhöhung auf. Die Landesmittel für Sachkosten werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Das Sozialministerium hat angekündigt 5 Mio. € zusätzlich ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung zu stellen um Mehrkosten bei den Kitaträgern abzumildern.
Wie bewertet die Verwaltung diese Problematik aus Gleichbehandlungsgrundsätzen zwischen städtischen Einrichtungen und denen freier Träger?
Wie bewertet die Verwaltung, die auf Lübeck entfallende Summe. Ist diese bedarfsgerecht? Wann werden die Kitaträger von den erhöhten Sachkostenanteilen des Landes profitieren können?
Aufgrund höherer Kosten und einen Ausgleich von Kostensteigerungen erst zum 1. August 2023 durch eine Budgeterhöhung können Liquiditätsprobleme bei den Trägern drohen. Welche Möglichkeiten gibt es nachgewiesene Kostensteigerung bzw. Mehrkosten durch die Stadt bzw. durch gezahlten Landesmittel zu übernehmen?
Was passiert mit den zum 1. Januar erhöhten Landesmitteln, die an die Stadt fließen, bis die Erhöhung des Budgetvolumen zum 1. August wirksam wird?
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
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02.02.2023 - Jugendhilfeausschuss | ||||||||||||||||||||||
Ö 4.2.1 - zurückgestellt | ||||||||||||||||||||||
Beschluss: Von steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten sind auch Kindertagespflegepersonen sowie die freien Träger von Kindertagesstätten, aber auch Jugendzentren und weitere Einrichtungen betroffen. Bei städt. Kindertagesstätten und Jugendzentren werden die Mehrkosten direkt vom städtischen Haushalt übernommen. Eine Anpassung in den Budgetverträgen der freien Träger findet jeweils auf Basis der Inflationsrate zum 1. August eines jeden Jahres statt. Die Kostensteigerungen fallen allerdings aktuell an und summieren sich dann bis zur nächsten Erhöhung auf. Die Landesmittel für Sachkosten werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Das Sozialministerium hat angekündigt 5 Mio. € zusätzlich ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung zu stellen um Mehrkosten bei den Kitaträgern abzumildern.
Wie bewertet die Verwaltung diese Problematik aus Gleichbehandlungsgrundsätzen zwischen städtischen Einrichtungen und denen freier Träger?
Wie bewertet die Verwaltung, die auf Lübeck entfallende Summe. Ist diese bedarfsgerecht? Wann werden die Kitaträger von den erhöhten Sachkostenanteilen des Landes profitieren können?
Aufgrund höherer Kosten und einen Ausgleich von Kostensteigerungen erst zum 1. August 2023 durch eine Budgeterhöhung können Liquiditätsprobleme bei den Trägern drohen. Welche Möglichkeiten gibt es nachgewiesene Kostensteigerung bzw. Mehrkosten durch die Stadt bzw. durch gezahlten Landesmittel zu übernehmen?
Was passiert mit den zum 1. Januar erhöhten Landesmitteln, die an die Stadt fließen, bis die Erhöhung des Budgetvolumen zum 1. August wirksam wird?
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
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02.03.2023 - Jugendhilfeausschuss | ||||||||||||||||||||||
Ö 4.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum | ||||||||||||||||||||||
Anfrage: Von steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten sind auch Kindertagespflegepersonen sowie die freien Träger von Kindertagesstätten, aber auch Jugendzentren und weitere Einrichtungen betroffen. Bei städt. Kindertagesstätten und Jugendzentren werden die Mehrkosten direkt vom städtischen Haushalt übernommen. Eine Anpassung in den Budgetverträgen der freien Träger findet jeweils auf Basis der Inflationsrate zum 1. August eines jeden Jahres statt. Die Kostensteigerungen fallen allerdings aktuell an und summieren sich dann bis zur nächsten Erhöhung auf. Die Landesmittel für Sachkosten werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Das Sozialministerium hat angekündigt 5 Mio. € zusätzlich ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung zu stellen um Mehrkosten bei den Kitaträgern abzumildern.
Wie bewertet die Verwaltung diese Problematik aus Gleichbehandlungsgrundsätzen zwischen städtischen Einrichtungen und denen freier Träger?
Wie bewertet die Verwaltung, die auf Lübeck entfallende Summe. Ist diese bedarfsgerecht? Wann werden die Kitaträger von den erhöhten Sachkostenanteilen des Landes profitieren können?
Aufgrund höherer Kosten und einen Ausgleich von Kostensteigerungen erst zum 1. August 2023 durch eine Budgeterhöhung können Liquiditätsprobleme bei den Trägern drohen. Welche Möglichkeiten gibt es nachgewiesene Kostensteigerung bzw. Mehrkosten durch die Stadt bzw. durch gezahlten Landesmittel zu übernehmen?
Was passiert mit den zum 1. Januar erhöhten Landesmitteln, die an die Stadt fließen, bis die Erhöhung des Budgetvolumen zum 1. August wirksam wird?
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
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Ö 4.2.2 | Anfrage der Kreis- und Stadtelternvertretung zur derzeitigen Betreuungssituation in den Lübecker Kindertagesstätten und einer möglichen Ursache der vielfältigen Erkrankungen | VO/2022/11728 | ||||||||||||||||||||
Ö 4.2.3 | Beantwortung der Anfrage der Kreis- und Stadtelternvertretung zur derzeitigen Betreuungssituation in den Lübecker Kindertagesstätten und einer möglichen Ursache der vielfältigen Erkrankungen | VO/2022/11728-01 | ||||||||||||||||||||
Ö 5 | Berichte | |||||||||||||||||||||
Ö 5.1 | Armuts- und Sozialbericht 2022 Teil 1: Datenanalyse | VO/2023/11778 | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Beschlussvorlagen | |||||||||||||||||||||
Ö 6.1 | Annahme einer Geldspende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck in Höhe von 13.473,00 EUR für die Anschaffung einer Kindergarderobe für die Kindertageseinrichtung Roter Löwe (Inhalt wurde nachgereicht) | VO/2023/11832 | ||||||||||||||||||||
Ö 7 | Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft | |||||||||||||||||||||
Ö 7.1 | Freie Wähler & GAL: Antrag zu VO/2022/11299-04 Haushalt 2023: Kindertagespflegepersonen erhalten auf Antrag erhöhte Kosten erstatten | 2022/11299-04-01 | ||||||||||||||||||||
Ö 8 | Anträge von Ausschussmitgliedern | |||||||||||||||||||||
Ö 9 | Verschiedenes | |||||||||||||||||||||
Ö 10 | Ende des öffentlichen Teils | |||||||||||||||||||||