| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.09.2023 |
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SI/2023/345 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden |
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| Ö 3.1.1 |
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Sitzungstermine des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung 2024 |
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VO/2023/12650 |
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| Ö 3.2 |
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Mitteilung der Fachbereichsleitung |
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| Ö 3.2.1 |
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Deponie Ihlenberg (Herr Forster, Geschäftsführer Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH wird anwesend sein.) |
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| Ö 3.2.2 |
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Sachstand Masterplan Klimaschutz |
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| Ö 3.2.3 |
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Regionalplanung |
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| Ö 3.2.4 |
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PV-Anlagen auf Ackerflächen Beidendorf |
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| Ö 3.2.5 |
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Tierheimvertrag |
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| Ö 3.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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| Ö 3.4 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 3.4.1 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Geltende Grenzwerte für Trinkwasser |
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VO/2023/12698 |
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| Ö 3.4.2 |
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Anfrage des AM Katja Mentz (GAL): Bedrohung des bestehenden Bürgerschaftsbeschlusses "Agro-Gentechnikfreies Lübeck" durch neue Gentechnik |
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VO/2023/12734 |
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| Ö 3.4.3 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS90 / DIE GRÜNEN): B-Plan Geniner Ufer/ Welsbachstraße und zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes Auslegungsbeschluss |
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VO/2023/12754 |
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| Ö 3.4.4 |
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Anfrage des AM Frank Zahn zur Problematik Waschbären |
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VO/2023/12755 |
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| Ö 3.4.5 |
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Anfrage des AM Frank Zahn zur Verkehrssituation Hohelandstraße
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VO/2023/12756 |
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| Ö 3.4.6 |
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Anfrage des AM Frank Zahn zur Verkehrssituation Forstmeisterweg,
hier: Verstöße gegen die Tempo 30 km/h Regelung
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VO/2023/12753 |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Bürger:innen:
Zwischenevaluation
(u. a. Beantwortung der Anfrage von AM Helmut Müller-Lornsen vom 12.09.2023, VO/2023/12530)
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VO/2023/12658 |
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| Ö 4.2 |
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Elbe-Lübeck Leitung (380 kV Freileitung)- erste Planungen |
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VO/2023/12627 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Winterdienstkonzept auf Radwegen in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2023/12406 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes: - Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.
- Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.
- Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.
- Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.
- Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.
- Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.
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09.11.2023 - Werkausschuss EBL |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes: - Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.
- Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.
- Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.
- Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.
- Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.
- Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Werkausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorlage zu beschließen.
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20.11.2023 - Bauausschuss |
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Ö 3.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes: - Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.
- Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.
- Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.
- Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.
- Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.
- Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 15 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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21.11.2023 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes: - Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.
- Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.
- Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.
- Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.
- Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.
Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung für die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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28.11.2023 - Hauptausschuss |
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Ö 5.15 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes: - Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.
- Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.
- Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.
- Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.
- Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.
- Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 12 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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30.11.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.5 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes: - Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.
- Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.
- Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.
- Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.
- Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.
- Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 40 | Nein-Stimmen | 3 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
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| Ö 5.2 |
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Bebauungsplan 23.27.00 - Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße - und zugehörige 144. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beschluss über ergänzende Verfahren
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VO/2023/12607 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Lübeck wird Meeresschutzstadt (Überweisung in den USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2023/12459 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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AM Katja Mentz (GAL): Prüfungen der Quartiere für die Befahrbarkeit und das Anleitern durch die Feuerwehr |
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VO/2023/12555 |
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| Ö 7.2 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Katzenschutzverordnung für Lübeck |
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VO/2023/12641 |
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| Ö 8 |
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Polizeibeirat |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.09.2023 |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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Beantwortung der Fragen zum TOP 3.4.5 sowie 3.4.6 |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Ersatzbeschaffung von Schutzbekleidung für die Feuerwehr Lübeck |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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