Tagesordnung - 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung  

Bezeichnung: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Datum: Di, 21.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:49 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.09.2023
SI/2023/345  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Mitteilungen der Vorsitzenden    
Ö 3.1.1  
Sitzungstermine des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung 2024
VO/2023/12650  
Ö 3.2  
Mitteilung der Fachbereichsleitung    
Ö 3.2.1  
Deponie Ihlenberg (Herr Forster, Geschäftsführer Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH wird anwesend sein.)    
Ö 3.2.2  
Sachstand Masterplan Klimaschutz    
Ö 3.2.3  
Enthält Anlagen
Regionalplanung    
Ö 3.2.4  
PV-Anlagen auf Ackerflächen Beidendorf    
Ö 3.2.5  
Tierheimvertrag    
Ö 3.3  
Beantwortung von Anfragen    
Ö 3.4  
Neue Anfragen    
Ö 3.4.1  
Enthält Anlagen
AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Geltende Grenzwerte für Trinkwasser
VO/2023/12698  
Ö 3.4.2  
Anfrage des AM Katja Mentz (GAL): Bedrohung des bestehenden Bürgerschaftsbeschlusses "Agro-Gentechnikfreies Lübeck" durch neue Gentechnik
Enthält Anlagen
VO/2023/12734  
Ö 3.4.3  
AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS90 / DIE GRÜNEN): B-Plan Geniner Ufer/ Welsbachstraße und zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes Auslegungsbeschluss
VO/2023/12754  
Ö 3.4.4  
Anfrage des AM Frank Zahn zur Problematik Waschbären
VO/2023/12755  
Ö 3.4.5  
Anfrage des AM Frank Zahn zur Verkehrssituation Hohelandstraße
VO/2023/12756  
Ö 3.4.6  
Anfrage des AM Frank Zahn zur Verkehrssituation Forstmeisterweg, hier: Verstöße gegen die Tempo 30 km/h Regelung
VO/2023/12753  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Bürger:innen: Zwischenevaluation (u. a. Beantwortung der Anfrage von AM Helmut Müller-Lornsen vom 12.09.2023, VO/2023/12530)
VO/2023/12658  
Ö 4.2  
Elbe-Lübeck Leitung (380 kV Freileitung)- erste Planungen
Enthält Anlagen
VO/2023/12627  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Winterdienstkonzept auf Radwegen in der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2023/12406  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes:

 

  1. Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.

 

  1. Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.

 

  1. Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.

 

  1. Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.

 

  1. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.

 

  1. Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.

 

 

 

 

 

   
    09.11.2023 - Werkausschuss EBL
    Ö 5.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes:

 

  1. Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.

 

  1. Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.

 

  1. Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.

 

  1. Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.

 

  1. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.

 

  1. Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Werkausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorlage zu beschließen.
 

   
    20.11.2023 - Bauausschuss
    Ö 3.3 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes:

 

  1. Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.

 

  1. Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.

 

  1. Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.

 

  1. Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.

 

  1. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.

 

  1. Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

   
    21.11.2023 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 5.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes:

 

  1. Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.

 

  1. Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.

 

  1. Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.

 

  1. Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.

 

  1. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.

 

Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung für die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

   
    28.11.2023 - Hauptausschuss
    Ö 5.15 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes:

 

  1. Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.

 

  1. Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.

 

  1. Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.

 

  1. Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.

 

  1. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.

 

  1. Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    30.11.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.5 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes:

 

  1. Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.

 

  1. Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.

 

  1. Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.

 

  1. Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.

 

  1. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.

 

  1. Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

40

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
 

Ö 5.2  
Bebauungsplan 23.27.00 - Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße - und zugehörige 144. Änderung des Flächennutzungsplanes Beschluss über ergänzende Verfahren
Enthält Anlagen
VO/2023/12607  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Lübeck wird Meeresschutzstadt (Überweisung in den USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2023/12459  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Katja Mentz (GAL): Prüfungen der Quartiere für die Befahrbarkeit und das Anleitern durch die Feuerwehr
VO/2023/12555  
Ö 7.2  
AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Katzenschutzverordnung für Lübeck
VO/2023/12641  
Ö 8     Polizeibeirat    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.09.2023      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12.1     Beantwortung der Fragen zum TOP 3.4.5 sowie 3.4.6      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Ersatzbeschaffung von Schutzbekleidung für die Feuerwehr Lübeck      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse