Vorlage - VO/2023/12698
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Beschlussvorschlag
Können die Wasserwerke der Hansestadt Lübeck sowie die Hamburger Wasserwerke für das von dort zugeleitete Trinkwasser sicherstellen, dass die ab 12.1.26 geltenden Grenzwerte für Trinkwasser bezogen auf PFAS entsprechend überwacht und eingehalten werden können?
Weiterhin: Können die für Chrom, Arsen und Blei in Stufen abzusenkenden (bereits existierenden) Grenzwerte zukünftig eingehalten werden?
Begründung
Mit der Verankerung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes setzt die novellierte TrinkwasserVO eine zentrale Vorgabe der EU-Trinkwasserrichtlinie um. Wasserversorger sind zukünftig verpflichtet, frühzeitig potentielle Risiken und Gefahren für die Wasserversorgung zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Die chemische Überwachung wird dabei u.a. auf per- und polyfluorierte Akylsubstanzen (PFAS) ausgeweitet. Der neue Grenzwert für PFAS wird in zwei Stufen eingeführt; die erste Stufe gilt ab 12.1.26 (0,1 Mikrogramm/ l als Summenwert für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen.
Anlagen