- Fragen von Herrn Müller-Lornsen zum mündl. Bericht der Verwaltung, TOP 3.1, zum aktuellen Umsetzungsstand „Weiterbetrieb HGH“ aus dem Ausschuss für Soziales vom 04.04.2023
Beantwortung des Fragenkatalogs VO/2023/12194 v. 27.04.2023 im Ausschuss für Soziales vom 02.05.2023.
- Mündl. Anfrage von Bruno Böhm (Beirat für Senior:innen) zum Umsetzungsstand des
Bü-Beschlusses HGH im HA vom 14.03.2023
- Antrag VO/2022/11626-01-01 im Ausschuss für Soziales vom 14.02.2023
- Antrag VO/2022/11626-01-03 im Hauptausschuss vom 21.02.2023
- Beschlüsse der Bürgerschaft am 23.02.2023
TOP: Ö 5.2, VO 2022/11626-01-02 Beirat für Senior:innen DRINGLICHKEITSANTRAG - Schließung Seniorenheim im Heiligen-Geist-Hospital
Beschluss:
Der Beirat für Senioren und Seniorinnen der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 8. November 2022 und 7. Februar 2023 einstimmig beschlossen:
• Der Erhalt und Betrieb der Senior:inneneinrichtung SIE Heiligen-Geist-Hospital wird am aktuellen Standort am Koberg auch über den 30. September 2023 gefordert.
• Die durch Baugenehmigung bereits geplanten Maßnahmen werden sofort durchgeführt bzw. in Angriff genommen.
• Die in der Folge entstehende neue Bewertungssituation des Betriebes und des Gebäudes wird mit den entscheidenden Ämtern neu verhandelt.
- TOP: Ö 10.24, VO 2023/11920-01-01-01 AT: Weiterbetrieb des Heiligen-Geist-Hospitals als Alten- und Pflegeheim
Beschluss:
Die Bürgerschaft möge beschließen,
Das Alten- und Pflegeheim (APH) im Heiligen-Geist-Hospital (HGH) wird weiterhin dauerhaft (mindestens 40 Jahre) von den SeniorInneneinrichtungen der Hansestadt Lübeck betrieben.
Der Bürgermeister wird beauftragt,
auf der Grundlage der für das HGH erteilten Baugenehmigung vom 04.03.2021 unverzüglich mit der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes zu beginnen und rechtzeitig vor Ablauf der Baugenehmigung den Baubeginn der zuständigen Behörde anzuzeigen;
alle rechtlichen und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um den Weiterbetrieb des APH sicherzustellen, insbesondere bei ergangener Nutzungsuntersagung;
den Aufnahmestopp ab 01.10.2023 aufzuheben;
die unterbrochenen und wieder aufgenommenen Planungen – das HGH für die nächsten 40 Jahre sachgerecht zu sanieren – dauerhaft weiterzuführen;
der Bürgerschaft ein Konzept für abschnittsweise Sanierung im laufenden Betrieb vorzulegen;
den jeweiligen Sachstand der Bürgerschaft vierteljährlich – in Eilfällen unverzüglich – mitzuteile
- Austauschantrag VO/2023/12210-01, HA 06.06.2023
- Brandschutzkonzeptes aus der für das HGH erteilten Baugenehmigung vom 04.03.2021 in den Nutzungsbereichen Quergebäude, Längsgebäude und EG des Koberghauses der SeniorInneneinrichtung des HGH seit dem und im Sinne der Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 23.02.2023 eingeleitet bzw. umgesetzt worden sind und welche noch ausstehen.
- Hierzu gehören insbesondere die in der Stellungnahme der Feuerwehr vom 20.03.2023 genannte Installation einer Brandmeldeanlage (ggf. auch als Mietbrandmeldeanlage), Steigleitungen, Schottungen, Gebäudefunk und Türdichtungen sowie ggf. weitere noch offene Punkte des Brandschutzkonzeptes, die nicht auch im Interimskonzept vom November 2022 enthalten sind.
- Es wird ein schriftlicher Bericht erbeten, in dem die konkreten Zeitpunkte benannt werden, zu denen seit dem Bürgerschaftsbeschluss vom 23.02.2023 welche konkreten Maßnahmen eingeleitet bzw. umgesetzt worden sind. Weiterhin wird gebeten, darzulegen, warum welche Maßnahmen aus welchen Gründen nicht eingeleitet bzw. umgesetzt worden sind und wann aus welchen Gründen mit ihrer Umsetzung begonnen werden kann. Hierbei sind u.a. die unter b. genannten Maßnahmen zu berücksichtigen.
Der Bürgermeister wird weiterhin aufgefordert, der Bürgerschaft in der Sitzung am 29.06.2023 neben einer Auflistung der umzusetzenden Brandschutzmaßnahmen eine grobe Abschätzung des dafür notwendigen finanziellen Aufwands je Maßnahme vorzulegen, um auch über den September 2023 hinaus das HGH als Alten und Pflegeheim (APH) betreiben zu können.
Der Bürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft in der Sitzung am 29.06.2023 eine Auflistung der umzusetzenden Maßnahmen und grobe Abschätzung des dafür notwendigen Aufwands vorzulegen, um das Koberghaus im HGH inklusive der Obergeschosse auch über den September 2023 hinaus als SeniorInneneinrichtung betreiben zu können.