Vorlage - VO/2023/12280  

Betreff: Außerplanmäßige Bewilligung gemäß § 82 (1) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein von Mitteln zur Deckung von Auszahlungen, Investitionsmaßnahme 552001 833.7852000 - Wasser und Hafen, Bahnhof Skandinavienkai, Erneuerung Weichen, 49, 50 u 51, Tiefbaumaßnahmen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Langermann, Mathias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
19.06.2023 
87. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
20.06.2023 
83. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Bei dem Produktsachkonto 552001 833.7852000 Wasser und Hafen, Bahnhof Skandinavienkai, Erneuerung Weichen 49, 50 und 51, Tiefbaumaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2023 325.000,00 EUR zur Deckung des Bedarfes außerplanmäßig bewilligt.

 

Deckung: Eine Deckung in Höhe von 325.000,00 EUR erfolgt aufgrund von absehbaren Minderauszahlungen aus dem Produktsachkonto 552001 106.7852000 Wasser und Hafen, Erneuerung Kaimauer Kohlenhofkai, Tiefbaumaßnahmen. Die Mittel stehen auf dem genannten Produktsachkonto im Haushalt 2023 zur Verfügung.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 24.11.2020 zur Durchführung der Maßnahme Bahnhof Skandinavienkai, Erneuerung Weichen 49, 50 und 51 (Vorlage Nr. VO/2020/09443) sollte mit der Bauausführung im Juni 2021 begonnen werden.

 

Zu diesem geplanten Baubeginn kam es nicht.

 

Im Frühjahr 2021 wurden wegen aufgetretener Schäden auf Veranlassung der Hafenbahn grundlegende Untersuchungen der vorhandenen Entwässerungsanlagen im Bf. Lübeck-Skandinavienkai, insbesondere der Sammelleitungen durchgeführt. Dabei wurden unter anderem erhebliche Schäden an der Sammelleitung entlang des Baufelds der Maßnahme 833 festgestellt. An einer Stelle durchdringt ein 2008 erstellter Querfeldmast der Oberleitungsanlage die Rohrleitung und verringert den Durchflussquerschnitt der 50 Jahre alten Entwässerungsleitung. Im Ergebnis dieser Untersuchung musste mit dem geplanten Bauvorhaben eine Instandsetzung der vorhandenen Entwässerungsanlagen, vor allem der Sammelleitung, erfolgen sowie der Bau einer neuen Tiefenentwässerung. Zudem war der Mast an eine andere Stelle zu versetzen. Die Sanierung der Schäden an der Regenwassersammelleitung und der Bau einer Tiefenentwässerung waren aus bahnbetrieblichen und bautechnischen Gründen erforderlich.

Ein weiterer wesentlicher Punkt für die Kostensteigerungen waren die extrem gestiegenen Materialliefer- und Baupreise wegen Materialengpässen aufgrund der zahlreichen bundesweit laufenden Eisenbahnbaumaßnahmen der DB im Zusammenhang mit den erheblichen Unwetterschäden 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Mit Beschluss des Hauptausschusses am 07.12.2021 zur VO/2021/10557 sind Mehrkosten in Höhe von 580.000,00 EUR gegenüber der Planung beschlossen worden.

 

Nach erneuter Ausschreibung aufgrund des erweiterten Projektumganges konnten nicht alle Arbeiten in der dafür vorgesehenen Sperrpause in 2022 durchgeführt und abgerechnet werden. Derzeit laufen die letzten Restarbeiten.

 

Da eine weitere Übertragung der bereit gestellten Mittel nach 2023 nicht möglich war, sind die beschlossenen, aber bis Ende 2022 nicht verausgabten Mehrkosten in Höhe von 325.000,00 EUR im Rahmen der außerplanmäßigen Bewilligung zu ordnen.

Eine Deckung in Höhe von 325.000,00 EUR kann aus dem Produktsachkonto 552001 106.7852000 Wasser und Hafen, Erneuerung Kaimauer Kohlenhofkai, Tiefbaumaßnahmen erfolgen.

 

Die in diesem Produktsachkonto geordneten Mittel für 2023 werden nicht in voller Höhe zahlungswirksam werden, da die Baumaßnahme entgegen der angenommenen Planung und aufgrund der Komplexität bis ins Jahr 2024 hinein andauern wird.

 

Der Mittelbedarf für die Kaimauer Kohlenhofkai wurde im Rahmen der Investitionsplanung 2024ff berücksichtigt.

 

Die Vorlage dient allein der Herstellung der haushaltsmäßigen Ordnung für die Begleichung der ausstehenden Rechnungen; die Freigabe der Mehrkosten wurden bereits durch den Hauptausschuss am 07.12.2021 mit der VO/2021/10557 beschlossen.

 

Aufgrund von vorliegenden Rechnungen, die derzeit geprüft werden, ist es dringend erforderlich eine Befassung der Bürgerschaft vor der Sommerpause zu erreichen.


 


Anlagen