Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 09.03.2021 zur Durchführung der Maßnahme Ersatzneubau Bahnübergang (BÜ) Mecklenburger Str. (Vorlage Nr. VO/2021/09733) wurde der Ersatzneubau im März 2021 ausgeschrieben und ab Juni 2021 mit der Ausführung begonnen.
Um der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Eisenbahngesetz nachzukommen, plante die LPA den Ersatz der nicht mehr den heutigen Vorschriften entsprechenden und altersbedingt nur noch mit hohem Aufwand betriebsfähig zu haltenden technischen Sicherungsanlage des Bahnübergangs (BÜ) „Mecklenburger Straße“ in Lübeck-Schlutup.
Der BÜ ist 2-gleisig. Die beiden Gleise 1132 und 1652 übernehmen die überaus wichtigen Verbindungsfunktionen von den Hafenterminals Schlutup an das DB Netz. Hinsichtlich der besonders für den Hafenstandort Schlutup wichtigen Gleisanbindung war dringend geboten, die Umbaumaßnahme am BÜ durchzuführen.
Die Mecklenburger Straße entspricht in ihrer baulichen Ausprägung einer „Örtlichen Einfahrtsstraße“ und gehört damit zur Charakteristik der Hauptverkehrsstraßentypen. Die Mecklenburger Straße ist neben der Wesloer Straße eine der beiden Haupterschließungsstraßen. Eine Verkehrszählung aus dem Oktober 2020 hat für die morgendliche und abendliche Spitzenstunde (7:00 – 8:00 Uhr bzw. 16:00 – 17:00 Uhr) eine Verkehrsstärke von 500 – 600 Kfz/h bestätigt.
Die Querschnittsbreite der Mecklenburger Straße im Umfeld des Bahnübergangs beträgt heute rd. 8,20 m – 8,75 m. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde auf 30 km/h festgelegt. Mit dem Bereich Stadtgrün & Verkehr wurde unter Beibehaltung der maximal zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h abgestimmt, den Fahrbahnquerschnitt im Bahnübergangsbereich auf einheitlich 6,50 m zu reduzieren. Der so gewonnenen Seitenraum wird den Radwegen und den Fußgängerwegen zugeschlagen. Die Sicherheit für diese beiden Verkehrsteilnehmergruppen wird somit erhöht.
Um ein Versagen der technischen Anlage aufgrund von nicht mehr zu beschaffenden Ersatzteilen zuvorzukommen und den Betrieb gesetzeskonform sicher durchführen zu können, sowie die gesamte Anlage an die oben beschriebene verkehrliche Situation anzupassen und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, ist ein Ersatzneubau des BÜ zwingend erforderlich gewesen. Die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer wurde dadurch erhöht.
Mit Beschluss des Hauptausschusses am 23.08.2022 zur VO/2022/11211 sind Mehrkosten in Höhe von 420.000,00 EUR gegenüber der Planung beschlossen worden.
Obwohl umfangreiche Planrecherchen und Suchschachtungen im Vorwege zur Erkundung des Bestandes durchgeführt wurden, sind während der Baudurchführung unbekannte Leitungen angetroffen worden. Die Leitungen wurden in Absprache mit den Leitungsträgern entweder ausgebaut, umverlegt oder erneuert. Zudem wurde ein sehr großes Strommastfundament entdeckt, das ausgebaut werden musste. Diese zusätzlichen Arbeiten führten zu Änderungen im geplanten Bauablauf und somit zu einer längeren Bauzeit.
Zusätzlich führten coronabedingte Lieferengpässe bei erforderlichen Materialien wie z. B. Schutzrohren und Leit- und Sicherungstechnik zu einer weiteren Verlängerung der Bauzeit.
Durch die Verzögerungen konnten die geplanten Sperrpausen bei Straße und Bahn nicht eingehalten werden. Das in der Vorlage VO/2021/09733 benannte Risiko ist somit eingetreten und war nicht zu vermeiden. Diese Änderungen der Sperrpausen führten zu einem längeren Einsatz von Bahnübergangsposten sowie einer längeren Vorhaltung der Baustellensignalisierung.
Unter anderen konnten aufgrund umfangreicher Nachtragsverhandlungen die Arbeiten in 2022 nicht abgeschlossen und abgerechnet werden. Derzeit laufen Restarbeiten an der elektronischen Steuerungsanlage, deren Funktionsfähigkeit bislang nicht im erforderlichen Maße hergestellt werden konnte.
Da eine weitere Übertragung der bereit gestellten Mittel nach 2023 nicht möglich war, sind die beschlossenen aber noch nicht verausgabten Mehrkosten in Höhe von 420.000,00 EUR im Rahmen der außerplanmäßigen Bewilligung zu ordnen.
Eine Deckung in Höhe von 420.000,00 EUR kann aus dem Produktsachkonto 552001 106.7852000 – Wasser und Hafen, Erneuerung Kaimauer Kohlenhofkai, Tiefbaumaßnahmen erfolgen.
Die in diesem Produktsachkonto geordneten Mittel für 2023 werden nicht in voller Höhe zahlungswirksam werden, da die Baumaßnahme entgegen der angenommenen Planung und aufgrund der Komplexität, bis ins Jahr 2024 hinein andauern wird.
Der Mittelbedarf für die Kaimauer Kohlenhofkai wurde im Rahmen der Investitionsplanung 2024ff berücksichtigt.
Die Vorlage dient allein der Herstellung der haushaltsmäßigen Ordnung für die Begleichung der ausstehenden Rechnungen; die Freigabe der Mehrkosten wurden bereits durch den Hauptausschuss am 23.08.2022 mit der VO/2022/11211 beschlossen.
Aufgrund von vorliegenden Rechnungen, die derzeit geprüft werden, ist es dringend erforderlich eine Befassung der Bürgerschaft vor der Sommerpause zu erreichen.