Tagesordnung - 29. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"  

Bezeichnung: 29. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Datum: Mo, 14.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
Anlagen:
Niederschrift Nr. 28 vom 10.01.22 ÖFFENTLICH
Anlage I - Sachstand Neugestaltung Travepromenade
Anlage II - Sachstand Kostenloser Nahverkehr
Anlage III - Positionspapier zur Marke Port of Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der 28. Sitzung vom 10.01.2022
SI/2022/077  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Einzelhandelsentwicklung    
Ö 3.2  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.2.1  
Enthält Anlagen
Sachstand Skateranlage Leuchtenfeld (mündliche durch Herrn Kirchhoff)    
Ö 3.3  
Enthält Anlagen
Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth: Budget der LTM und Wochenmärkte (zurückgestellt in der 28. Sitzung des WiA & KBT-A am 10.01.2022)
VO/2021/10722  
Ö 3.4     Neue Anfragen    
Ö 3.4.1  
Anfrage des AM Mandy Siegenbrink u. Dr. Axel Flasbarth (beide BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Interessenbekundungsverfahren für den Rathaushof
VO/2022/10846  
Ö 3.4.2  
Anfrage des AM Mandy Siegenbrink u. Dr. Axel Flasbarth (beide BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Karstadt Sport-Gebäude
VO/2022/10847  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Quartalsbericht IV / 2021 der Gesellschaften und Betriebe der Hansestadt Lübeck - Kurbetrieb Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2022/10828  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan (zurückgestellt in der 28. Sitzung des WiA & KBT-A am 10.01.2022)
Enthält Anlagen
VO/2021/10558  
Ö 5.2  
AUSTAUSCHVORLAGE zu VO/2020/08956: Konzept zur Modernisierung des Wochenmarktwesens in der Hansestadt Lübeck (zurückgestellt in der 28. Sitzung des WiA & KBT-A am 10.01.2022)
Enthält Anlagen
VO/2021/10105  
Ö 5.3  
Neufassung der Wochenmarktsatzung der Hansestadt Lübeck (zurückgestellt in der 28. Sitzung des WiA & KBT-A am 10.01.2022)
Enthält Anlagen
VO/2020/09427-02  
Ö 5.4  
Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck (zurückgestellt in der 28. Sitzung des WiA & KBT-A am 10.01.2022)
Enthält Anlagen
VO/2021/10209  
Ö 5.5  
Travemünder Woche 2022 (Es ist erforderlich, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit zu erweitern.)
Enthält Anlagen
VO/2022/10819  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
FDP: Anträge zu Lübecks Wochenmärkten (zurückgestellt in der 28. Sitzung des WiA & KBT-A am 10.01.2022)
VO/2019/07335  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
ÄA des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) zu VO/2020/08956 - Konzept zur Modernisierung des Wochenmarktwesens in der Hansestadt Lübeck (zurückgestellt in der 28. Sitzung des WiA & KBT-A am 10.01.2022)
VO/2020/08956-01  
Ö 7.2  
Änderungsantrag des AM Heike Stegemann (FDP) zu VO/2020/09427 Neufassung der Wochenmarktsatzung der Hansestadt Lübeck (zurückgestellt in der 28. Sitzung des WiA & KBT-A am 10.01.2022)
VO/2020/09427-01  
Ö 7.3  
ÄA des AM Mandy Siegenbrink und Dr. Axel Flasbarth (beide BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) zu VO/2021/10558 Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan (zurückgestellt in der 28. Sitzung des WiA & KBT-A am 10.01.2022)
VO/2021/10558-01  
Ö 7.4  
Antrag des AM Herwig Alt (AfD): Vollständiger Wegfall der Marktgebühren für alle Lübecker Wochenmärkte
VO/2022/10825  
Ö 7.5  
Änderungs- und Ergänzungsantrag von Bernhard Simon (CDU) und Peter Reinhardt (SPD zu den Vorlagen VO/2021/10105, VO/2020/09427-02 und VO/2021/10209 AUSTAUSCHVORLAGE zu VO/2020/08956: Konzept zur Modernisierung des Wochenmarktwesens in der HansestadtLübeck
VO/2021/10105-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird beauftragt, die in den genannten Vorlagen beschriebenen Regelungen wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:

 

Standort Wochenmärkte

Die Standorte Buntekuh und Moisling werden weiterhin von der Stadt betreut

 

Markttage

Am Standort Meesenplatz bleibt der Montag als Markttag erhalten

 

Öffnungszeiten

Als Öffnungszeiten wird einheitlich festgelegt: 07:30 13:00 Uhr

Ausnahmen:

-          Die Märkte Am Brink und Brolingplatz öffnen samstags bereits um 07:00 Uhr.

-          Markt auf dem Markt und Klingenberg (während des Weihnachtsmarktes):

Dieser Markt ist von 10:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Der Fahrzeugverkehr muss bis 09:00 Uhr abgeschlossen sein. Ein vorzeitiger Verkaufsbeginn im Zeitfenster 09:00 – 10:00 Uhr wird toleriert, da die Fahrzeuge den Markt zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen haben müssen. Für die Zufahrt zum Markt (von der Straße Schüsselbuden) ist der Status „Fußgängerzone“ zeitlich so zu ändern, dass diese Straße ab 18 Uhr wieder befahren werden darf (Abbau Marktstände – bisher erst ab 19 Uhr).

 

Schlüssel für die Berechnung der Standgebühr:

Der bewährte und akzeptierte Verteilschlüssel „laufende Meter der Frontfläche“ eines Standes ist auch künftig anzuwenden. Die ergänzenden Flächenvorgaben gemäß Marktsatzung sind einzuhalten (Tiefe des Standes bis 4 Meter, Vordach max. 1,50 Meter). Markttypische Elemente (z.B. Sonnenschirme) werden toleriert, soweit die Verkehrsflächen nicht vorschriftswidrig eingeschränkt werden. Wird die Standtiefe in Einzelfällen wesentlich überschritten (Mehr als 1,00 Meter in der Tiefe und mehr als 1/3 der Standbreite, so wird ein pauschaler Aufschlag auf das Standentgelt erhoben.

 

Standgebühr je laufenden Meter:

Unsere Wochenmärkte übernehmen eine wichtige Funktion im Rahmen der Nahversorgung: Unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten ist es wünschenswert, die Lübecker Wochenmärkte in den Stadtteilen in ihrem Bestand abzusichern. Aus diesem Grund wird die HL im Jahr 2022 abweichend von der kalkulierten Gebühr für Dauerhändler eine Standgebühr von 3,40 Euro/lfd. Meter in Rechnung stellen (Bisherige Gebühr: 2,26 Euro, d.h. ca. 50% Anhebung). Die kalkulierte Gebühr je lfd. Meter beträgt 4,46 Euro. Der beschriebene Nachlass beträgt somit ca. 90 TE p.a.. Hierfür ist im Haushalt eine entsprechende Gegenfinanzierung sicherzustellen.

 

Abweichend von der beschriebenen Regelung gilt:

-          Aufschlag bei wesentlichen Überschreitungen der Standtiefe (s.o.): +10% auf die Gebühr je lfd. Meter

-          Tageshändler: Aufschlag von 15% auf die Standgebühr für Dauerhändler

 

Die Standgebühren sind künftig jährlich neu zu kalkulieren. Über evtl. Ermäßigungen entscheidet jeweils die Bürgerschaft.

 

Im Sinne einer Kostenoptimierung wird die Verwaltung aufgefordert, umgehend die „Digitalisierung des Marktwesens“ in Angriff zu nehmen. Standanmeldung/-Miete, Standplatzzuweisung, Ermittlung, Einzug und Verbuchung der Standgebühren etc. sind künftig so in einer digitalen Anwendung zu bündeln, dass die aktuell anfallenden (Personal-)Kosten deutlich reduziert werden. Über die Fortschritte ist die Bürgerschaft jeweils zusammen mit den neu kalkulierten Standgebühren zu informieren.

 

Stromkosten:

Auch hier ist dringend eine Digitalisierung umzusetzen, um kostenaufwendige, manuelle Ablesungen des Stromverbrauchs an jedem Markttag künftig zu vermeiden. Über die Fortschritte ist die Bürgerschaft jeweils zusammen mit den neu kalkulierten Standgebühren zu informieren.

 

Organisation Markt Am Brink:

-          Der Parksuchverkehr ist zu optimieren durch die Umkehr der Einfahrtrichtungen auf den Parkplatz

-          Das knappe Angebot an Parkplätzen ist zu erweitern durch die Verlagerung aller Containerstellplätze auf den Randflächen des Marktareals sowie einer Umwidmung der bisherigen Containerplätze in KfZ-Parkplätze

-          Antonistraße zwischen „Am Brink“ und „Ratzeburger Allee“: An den Markttagen ist hier zu den Marktzeiten (plus Vorlaufzeit) eine Halteverbotszone einzurichten mit Sondernutzungsrechten durch die Transportfahrzeuge der Markthändler.


 

   
    14.02.2022 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 7.5 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Antrag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, die in den genannten Vorlagen beschriebenen Regelungen wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:

 

Standort Wochenmärkte

Die Standorte Buntekuh und Moisling werden weiterhin von der Stadt betreut

 

Markttage

Am Standort Meesenplatz bleibt der Montag als Markttag erhalten

 

Öffnungszeiten

Als Öffnungszeiten wird einheitlich festgelegt: 07:30 13:00 Uhr

 

Ausnahmen:

-          Die Märkte Am Brink und Brolingplatz öffnen samstags bereits um 07:00 Uhr.

-          Markt auf dem Markt und Klingenberg (während des Weihnachtsmarktes):

Dieser Markt ist von 10:00 18:00 Uhr geöffnet. Der Fahrzeugverkehr muss bis 09:00 Uhr abgeschlossen sein. Ein vorzeitiger Verkaufsbeginn im Zeitfenster 09:00 10:00 Uhr wird toleriert, da die Fahrzeuge den Markt zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen haben müssen. Für die Zufahrt zum Markt (von der Straße Schüsselbuden) ist der Status „Fußngerzone“ zeitlich so zu ändern, dass diese Straße ab 18 Uhr wieder befahren werden darf (Abbau Marktstände bisher erst ab 19 Uhr).

 

Schlüssel für die Berechnung der Standgebühr:

Der bewährte und akzeptierte Verteilschlüssel „laufende Meter der Frontfläche“ eines Standes ist auch künftig anzuwenden. Die ergänzenden Flächenvorgaben gemäß Marktsatzung sind einzuhalten (Tiefe des Standes bis 4 Meter, Vordach max. 1,50 Meter). Markttypische Elemente (z.B. Sonnenschirme) werden toleriert, soweit die Verkehrsflächen nicht vorschriftswidrig eingeschränkt werden. Wird die Standtiefe in Einzelfällen wesentlich überschritten (Mehr als 1,00 Meter in der Tiefe und mehr als 1/3 der Standbreite, so wird ein pauschaler Aufschlag auf das Standentgelt erhoben.

 

Standgebühr je laufenden Meter:

Unsere Wochenmärkte übernehmen eine wichtige Funktion im Rahmen der Nahversorgung: Unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten ist es wünschenswert, die Lübecker Wochenmärkte in den Stadtteilen in ihrem Bestand abzusichern. Aus diesem Grund wird die HL im Jahr 2022 abweichend von der kalkulierten Gebühr für Dauerhändler eine Standgebühr von 3,40 Euro/lfd. Meter in Rechnung stellen (Bisherige Gebühr: 2,26 Euro, d.h. ca. 50% Anhebung). Die kalkulierte Gebühr je lfd. Meter beträgt 4,46 Euro. Der beschriebene Nachlass beträgt somit ca. 90 TE p.a.. Hierfür ist im Haushalt eine entsprechende Gegenfinanzierung sicherzustellen.

 

Abweichend von der beschriebenen Regelung gilt:

-          Aufschlag bei wesentlichen Überschreitungen der Standtiefe (s.o.): +10% auf die Gebühr je lfd. Meter

-          Tageshändler: Aufschlag von 15% auf die Standgebühr für Dauerhändler

 

Die Standgebühren sind künftig jährlich neu zu kalkulieren. Über evtl. Ermäßigungen entscheidet jeweils die Bürgerschaft.

 

Im Sinne einer Kostenoptimierung wird die Verwaltung aufgefordert, umgehend die „Digitalisierung des Marktwesens“ in Angriff zu nehmen. Standanmeldung/-Miete, Standplatzzuweisung, Ermittlung, Einzug und Verbuchung der Standgebühren etc. sind künftig so in einer digitalen Anwendung zu bündeln, dass die aktuell anfallenden (Personal-)Kosten deutlich reduziert werden. Über die Fortschritte ist die Bürgerschaft jeweils zusammen mit den neu kalkulierten Standgebühren zu informieren.

 

Stromkosten:

Auch hier ist dringend eine Digitalisierung umzusetzen, um kostenaufwendige, manuelle Ablesungen des Stromverbrauchs an jedem Markttag künftig zu vermeiden. Über die Fortschritte ist die Bürgerschaft jeweils zusammen mit den neu kalkulierten Standgebühren zu informieren.

 

Organisation Markt „Am Brink“:

-          Der Parksuchverkehr ist zu optimieren durch die Umkehr der Einfahrtrichtungen auf den Parkplatz

-          Das knappe Angebot an Parkplätzen ist zu erweitern durch die Verlagerung aller Containerstellplätze auf den Randflächen des Marktareals sowie einer Umwidmung der bisherigen Containerplätze in KfZ-Parkplätze

-          Antonistraße zwischen „Am Brink“ und „Ratzeburger Allee“: An den Markttagen ist hier zu den Marktzeiten (plus Vorlaufzeit) eine Halteverbotszone einzurichten mit Sondernutzungsrechten durch die Transportfahrzeuge der Markthändler.

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

r den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, den Antrag

ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.

(14 Ja-Stimmen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

 

Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der 28. Sitzung vom 10.01.2022      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 11.1     Einzelhandelsentwicklung      
N 11.2     Mitteilungen der Verwaltung      
N 11.3     Neue Anfragen      
N 12     Berichte (Es liegt nichts vor.)      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 13.1     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Am Heidkoppelgraben      
N 13.2     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Am Landgraben      
N 13.3     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Lembkestraße      
N 13.4     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Wilhelm-Wisser-Weg      
N 13.5     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Pamirweg      
N 13.6     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Reetweg      
N 13.7     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Binnenland      
N 13.8     Ausübung eines Wiederkaufsrechtes      
N 13.9     Vermarktung des Schuppen 9      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 5 2 öffentlich Niederschrift Nr. 28 vom 10.01.22 ÖFFENTLICH (346 KB)    
Anlage 1 3 öffentlich Anlage I - Sachstand Neugestaltung Travepromenade (1066 KB)    
Anlage 2 4 öffentlich Anlage II - Sachstand Kostenloser Nahverkehr (739 KB)    
Anlage 3 5 öffentlich Anlage III - Positionspapier zur Marke Port of Lübeck (528 KB)