| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.09.2022 |
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SI/2022/074 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden |
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| Ö 3.1.1 |
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Sitzungstermine Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung 2023 |
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VO/2022/11569 |
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| Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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| Ö 3.2.1 |
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Zeitplan Masterplan Klimaschutz |
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| Ö 3.2.2 |
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Kommunaler Wärmeplan |
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| Ö 3.2.3 |
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Baumfällung Groß Grönau |
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| Ö 3.2.4 |
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Förderanträge Baumpflanzungen |
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| Ö 3.2.5 |
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Ortstermin Krummesser Moor |
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| Ö 3.2.6 |
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Pflegezustand / Wassersituation Schmiedemoor |
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| Ö 3.2.7 |
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Feuerwehrgerätehaus |
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| Ö 3.2.8 |
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Personalangelegenheiten |
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| Ö 3.2.9 |
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Sachstand Bürgerservice |
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| Ö 3.2.10 |
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Smart City Lübeck |
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| Ö 3.2.11 |
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Bundesweiter Warntag |
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| Ö 3.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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| Ö 3.3.1 |
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Anfrage des AM Rolf Müller (FDP) zur grünen Lunge in Buntekuh (ursprünglich: VO/2022/11216
Herr Heckroth, Bereich Stadtplanung und Bauordnung. wird anwesend sein.) |
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| Ö 3.3.2 |
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Stellv. berat. AM Anka Grädner: Fragenkatalog E-Scooter-Problematik in Lübeck (Frau Dr. Höhnke, Stadtverkehr, wird anwesend sein.) |
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VO/2022/11563 |
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| Ö 3.4 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 3.4.1 |
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Neue Anfrage des AM Steffen (AfD) |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Bericht Winterdienst auf Radwegen |
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VO/2022/11301 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck (Kameradschaftskassen) |
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VO/2022/11487 |
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| Ö 5.2 |
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Erhöhung von Vorhaltestunden im Krankentransport und Vergabe an die Leistungserbringer |
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VO/2022/11571 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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Fraktion FREIE WÄHLER & GAL: Maßnahmen zur Geschwindigkeitseinhaltung in u.a. Tempo 30 Zonen (Überweisung in den Bauausschuss und Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Federführung Bauausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft) |
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VO/2022/11241 |
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| Ö 6.2 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Energie sparen in Lübeck (Überweisung in den USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2022/11428 |
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| Ö 6.2.1 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): ÄA zu VO/2022/11428 Energie sparen in Lübeck |
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VO/2022/11428-04 |
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| Ö 6.3 |
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SPD+FW&GAL: Austauschantrag zu 10.10 "Städtischen Masterplan Klimaschutz"
(Überweisung in den USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2022/11480-01 |
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| Ö 6.4 |
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CDU: Neue Regelungen für den Grünstrand (Überweisung in den Wirtschaftsausschuss/KBT (federf.) und USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2022/11497 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen. Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen, - dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden, - dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird, - Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden, - dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden. Dem ist entgegenzuwirken. Der Bürgermeister wird aufgefordert, - an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
- zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
- zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
- die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.
Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass a) auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden; b) auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird; c) das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird; d) dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; e) im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; f) Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen; g) das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes. Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen
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29.09.2022 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.14 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen |
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Der Vorsitzende schließt an dieser Stelle den öffentlichen Teil der Sitzung um 18.50 Uhr um in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung einzutreten und erklärt, dass Bürgermeister Lindenau die Teilnahme von Herrn Groth im nichtöffentlichen Teil der Sitzung angekündigt habe. Es erfolgt kein Einwand seitens der Bürgerschaft.
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14.11.2022 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 6.2 - zurückgestellt |
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Der TOP wurde bei Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
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15.11.2022 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.4 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen. Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen, - dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden, - dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird, - Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden, - dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden. Dem ist entgegenzuwirken. Der Bürgermeister wird aufgefordert, - an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
- zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
- zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
- die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.
Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass a) auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden; b) auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird; c) das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird; d) dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; e) im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; f) Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen; g) das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes. Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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17.01.2023 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.3 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen. Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen, - dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden, - dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird, - Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden, - dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden. Dem ist entgegenzuwirken. Der Bürgermeister wird aufgefordert, - an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
- zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
- zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
- die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.
Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass a) auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden; b) auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird; c) das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird; d) dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; e) im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; f) Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen; g) das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes. Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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14.02.2023 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.2 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen. Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen, - dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden, - dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird, - Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden, - dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden. Dem ist entgegenzuwirken. Der Bürgermeister wird aufgefordert, - an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
- zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
- zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
- die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.
Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass a) auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden; b) auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird; c) das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird; d) dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; e) im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; f) Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen; g) das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes. Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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21.03.2023 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen. Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen, - dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden,
- dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird,
- Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden,
- dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden.
Dem ist entgegenzuwirken. Der Bürgermeister wird aufgefordert, - an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
- zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
- zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
- die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.
Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass a) auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden; b) auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird; c) das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird; d) dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; e) im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; f) Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen; g) das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes. Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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08.05.2023 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 6.1 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen. Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen, - dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden,
- dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird,
- Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden,
- dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden.
Dem ist entgegenzuwirken. Der Bürgermeister wird aufgefordert, - an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
- zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
- zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
- die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.
Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass a) auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden; b) auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird; c) das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird; d) dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; e) im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; f) Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen; g) das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes. Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" lehnt den Antrag auf Vertagung mehrheitlich ab. (5 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimme) Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt den Änderungsantrag des AM Schumann mehrheitlich an. (7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimme) Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, gemäß geändertem Beschlussvorschlag zu entscheiden. (7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimme) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 7 | Nein-Stimmen | 6 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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16.05.2023 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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29.06.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 17.1 - zurückgestellt |
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31.08.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.1 - zurückgestellt |
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28.09.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.4 - zurückgestellt |
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30.05.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.1 - zurückgezogen |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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AM Zahn (SPD): Sperrung des Wakenitzwanderweges im Bereich Schäferstraße bis Kaninchenbergweg |
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VO/2022/11634 |
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| Ö 7.2 |
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AM Zahn (SPD) und Mauritz (CDU): Sachstand Erstellung eines Satzungsentwurfes
-Keine Fütterung wildlebender Tiere, VO/2022/10782
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VO/2022/11635 |
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| Ö 8 |
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Polizeibeirat |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.09.2022 |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Freigabe zur Ausschreibung der Vergabe zwei neuer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen samt Trägerfahrzeugen >175.000 EUR |
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| N 14.2 |
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Fortführung der Ersatzbeschaffung eines Gerätewagens Tauchen für die Feuerwehr mit Überschreitung der geplanten Aufwendungen nach Ausschreibung |
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| N 14.3 |
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Beratung zu TOP 5.2 - V/2022/11571 Erhöhung der Vorhaltestunden im Krankentransport und Vergabe an die Leistungserbringer |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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