Auszug - Stellv. berat. AM Anka Grädner: Fragenkatalog E-Scooter-Problematik in Lübeck  

30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 3.3.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 15.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 18:56 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/11563 Stellv. berat. AM Anka Grädner: Fragenkatalog E-Scooter-Problematik in Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion 21 Bearbeiter/-in: Grädner, Anka
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Frage 1: Eine Statistik zu den Unfallzahlen wird der Niederschrift beigefügt.

 

 Frage 2: Frau Dr. Höhnke vom Stadtverkehr erläutert, eine Begrenzung der Geschwindigkeit oder eine Durchfahrtssperre mittel Geo-Fencing in Deutschland nicht erlaubt sei

Abstellverbotszonen mittels Geo-Fencing seien eingerichtet worden. Eine verbindliche Ausweisung und Nutzung von Abstellbereichen im öffentlichen Raum verhindert allerdings die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eKFV vom 15. 6. 2019. Danach sind die E-Scooter durch die eKFV den Vorschriften der STVO unterworfen und unterliegen dem Gemeingebrauch. In § 11 Abs. 5 ist festgelegt, dass für das Abstellen von Elekrokleinstfahrzeugen die gleichen Parkvorschriften gelten wie für Fahrräder.

 

Die maximale Flotte werde durch die Qualitätsvereinbarung zwischen Anbietern und Stadtverkehr geregelt. Eine Steuerung über eine Sondernutzungsgenehmigung sei nach Einschätzung vom Sachgebiet Sondernutzung und des Bereiches Recht nicht möglich, da der Verleih als Gemeingebrauch eingestuft wird. In anderen Kommunen überwiegt die Einschätzung, dass es sich um Sondernutzung handele. Diese Zuständigkeit fällt in den Fachbereich 5 (Bauausschuss).

 

Frau Wöhlk informiert, dass es zwei Handlungsoptionen für das Ordnungsamt in Betracht kämen und zwar die Umsetzung, wenn der Anbieter nicht selbst für eine zeitnahe Störungsbeseitigung sorge oder die Sicherstellung z. B. bei fehlender Verkehrssicherheit. Beide Maßnahmen seien gebührenpflichtig (mind. 63 Euro)

 

 

 

 

 

Herr Wolfgang Liedtke, Fraktion 21, möchte Fragen stellen.

 

Der Ausschuss stimmt über das Rederecht ab und stimmt mit 7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 5 Gegenstimmen zu.

 

r die Beantwortung seiner Fragen sowie die des Seniorenbeirates wird auf die Zuständigkeit des Bauauschusses verwiesen.

 

.


Beschluss:

 

Hintergrund:

In Deutschland sind bestimmte kleine Elektrofahrzeuge seit Inkrafttreten der

Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am 15.06.2019 im öffentlichen

Straßenverkehr zugelassen. Seitdem werden stationslose E-Scooter von Sharing-

Anbietern in vielen Städten zum Verleih angeboten. Die Regulierung der Anbieter

liegt in der Verantwortung der einzelnen Städte.

 

Es wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

  1. Wie viele Unfälle mit E-Scootern haben sich in Lübeck ereignet (aufgeschlüsselt nach Jahren)? Wie viele Schwer- und Leichtverletzte sind registriert worden?

 

  1. Wie beurteilt die Verwaltung die folgenden im Rahmen einer Masterthesis aufgeführten Handlungsempfehlungen:

 

Ausbau der Infrastruktur

Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer können baulich abgetrennte Radverkehrsanlagen errichtet werden, um die E-Scooter zum Beispiel von dem motorisierten Kraftverkehr fernzuhalten.

 

r umweltfreundliche Verkehrsmittel sollen Parkflächen zeitweise freigemacht werden, sodass ein Umstieg auf diese gefördert wird. Dies kann z. B. durch die Umnutzung

von Pkw-Stellplätzen zu Abstellflächen für E-Scooter geschehen. Auch die temporäre Umnutzung von Fahrbereichen ist umsetzbar. Dies könnte durch die Einrichtung von Pop-up-Bike-Lanes durchgeführt werden, die in besonderen Zeiten vor allem die Nutzung

umweltfreundlicher Verkehrsmittel vorsieht. Um weitere Flächennutzungskonflikte zu verringern, können Sperrzonen für Fahrbereiche festgelegt und mittels

Geofencing umgesetzt werden. So kann die Nutzung in Bereichen, wie beispielsweise Grünanlagen, um Gewässer und vor historisch bedeutsamen Gebäuden, untersagt werden.

 

Neben der temporären Nutzung von Parkflächen sollen auch langfristige Abstellmöglichkeiten errichtet werden.

Auch hierfür können Pkw-Stellplätze in Parkplätze für E-Scooter umgewandelt werden. Weiterhin ist eine Einrichtung von Sperrzonen und die Festlegung von Parkbereichen, in welchen das Abstellen erwünscht oder

erlaubt ist, mittels Geofencing umsetzbar. Hier und vor allem an Verkehrsknotenpunkten und Hotspots bietet sich eine visuelle Markierung an, sodass die Bereiche leichterkannt werden und der öffentliche Raum geordnet wird.

Steuerung des Angebots an E-Scootern

Zur Reduzierung negativer Umweltauswirkungen können von Städten Umweltkriterien zur Zulassung und Nutzung

eingeführt werden. So könnten Anforderungen an den Einsatz, zum Beispiel Vorgaben zu Materialien, Akkus und Flottenanzahl, die Wartung, beispielsweise durch Vorgaben zur Austauschbarkeit von Ersatzteilen, und

Entsorgung formuliert werden, um somit zusätzlich die Lebensdauer der Fahrzeuge zu erhöhen.

 

Weiterhin können Vorgaben gemacht werden, dass eine Umverteilung im öffentlichen Raum zu vermeiden ist und diese ansonsten mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln, wie Lastenrädern, Anhängern oder E-Fahrzeugen,

durchzuführen ist.

 

Ebenso können die Nutzer in die Umverteilung einbezogen werden, indem ihnen finanzielle Anreize geschaffen werden, die E-Scooter in gewünschten Gebieten abzustellen.

 

Außerdem können das Einsammeln und Laden der Fahrzeuge durch die Möglichkeit zur Aufladung vor Ort ersetzt werden. Beispielsweise, wenn das Laden bei angrenzenden Unternehmen ermöglicht wird. Eine weitere und effiziente glichkeit ist die direkte Integration von Ladestationen in

Abstellflächen.

Optimierung der Verkehrsplanung

Zur Steuerung und Entwicklung des Verkehrs ist der Einsatz von Verkehrs- und Mobilitätskonzepten ratsam. In diese

nnen E-Scooter betreffende langfristige Planungen einbezogen werden, die auch durch kurzfristige Maßnahmen ergänzt werden können. Möglich ist hierbei die Einbindung der Anbieter in die Verkehrsplanung und

Ausführung, um das Leih-Angebot an die spezifischen Bedürfnisse der Stadt und Nutzer anzupassen. Durch die Kombination verschiedener attraktiver Verkehrsangebote,

beispielsweise Verknüpfung von E-Scooter mit ÖPNV, kann zudem die Mobilität weiter gefördert werden.

Erhöhung von Verkehrskontrollen

Die Umsetzung der Ordnung des öffentlichen Raums kann durch den Ausbau von Kontrollen durch den Ordnungsdienst erreicht werden. Dabei ist eine Erweiterung der personellen Ressourcen notwendig, um die zusätzliche

Arbeit abzudecken. Die Verfolgung von Verstößen kann zudem zur Erhöhung der Akzeptanz der E-Scooter vor allem bei anderen Verkehrsteilnehmern beitragen.

Verbesserung der Kommunikation

Durch den Ausbau der Zusammenarbeit und

Kommunikation zwischen Stadt und Anbieter kann das Image der Leih-Anbieter verbessert und somit ihre Position in der Bevölkerung gestärkt werden. Eine gute Zusammenarbeit zeigt sich zum Beispiel durch einen umfassenden Austausch von Daten (Anzahl Nutzung Fahrzeuge, Daten zu Unfällen, Schäden) und Berichterstattungen, um formulierte Mobilitätsstrategien bewerten zu können. Die Nutzung der Mobility Data

Specification (MDS), welches ein verbreitetes Format zur Bereitstellung von E-Scooter Daten ist, bietet sich an. Auch eine transparente Bereitstellung von Daten für die Bevölkerung kann zu einer höheren Akzeptanz beitragen,

da zum Beispiel bestimmte Entscheidungen besser nachvollzogen werden können.

 

Eine Aufklärung der Nutzer über Regeln und Vorschriften im Umgang mit E-Scootern kann über den Anbieter erfolgen. Dieser kann Hinweise in seine App, die zur Ausleihe benötigt wird, integrieren. Denkbar wäre die Einführung einer kurzen Prüfung vor Fahrtbeginn, ob die

Regeln von den Nutzern verstanden wurden. Weiterhin bietet sich zur Verbesserung des Austausches zwischen Nutzer und Anbieter die Einrichtung eines Beschwerdemanagements an. Dieses kann über die App, eine Hotline, Website oder einen Ansprechpartner vor Ort angeboten werden. Somit wäre die direkte Meldung von

defekten, falsch abgestellten oder unsachgemäß genutzten E-Scootern möglich. Die Anbieter können entsprechend zeitnah handeln und die Mängel beheben oder Nutzer

kontaktieren.

Nutzung des Leih-Angebots

Um die Lebensdauer der E-Scooter zu erhöhen, sollten durch den Anbieter regelmäßige Kontrollen und Reinigungen durchgeführt werden. Die Wartung und der Austausch von Ersatzteilen können weiterhin dazu beitragen, dass das Fahrzeug für längere Zeit im Einsatz

bleiben kann.

 

Um die Nutzer an den E-Scooter zu gewöhnen, sollte es die Möglichkeit zur Durchführung von Sicherheitstrainings geben. Diese können vom Anbieter oder der Polizei im Rahmen gewisser Aktionen durchgeführt werden. Die Teilnahme am Sicherheitstraining könnte beispielsweise

eine Belohnung der Nutzer beinhalten in Form von Freiminuten oder -kilometern. Zusätzlich können Workshops durchgeführt werden, Informationen zur Nutzung und Erhöhung der Sicherheit über Websites, Apps der Anbieter oder einen direkten Ansprechpartner vor Ort

sowie soziale Medien geteilt werden.

Schaffung finanzieller Anreize

Um die Fahrer nicht zu schnellem Fahren zu verleiten, sollte eine Abrechnung nach Kilometern statt Minuten erfolgen oder eine Möglichkeit zur Auswahl der Abrechnungsart gegeben sein. Eine Anpassung oder Abschaffung der Grundgebühr, die vor allem bei kurzen Fahrten stark ins Gewicht fällt, sowie das Angebot von verschiedenen Preismodellen, vor allem für längere Nutzung, können die Attraktivität der E-Scooter erhöhen. Es können verschiedene Tarifoptionen angeboten werden,

beispielsweise eine preislich attraktive Ganztagesnutzung oder Flatrates für Vielfahrer, um somit mehr Nutzer zu generieren.

 

Um die Ordnung im öffentlichen Raum herzustellen, nnen die Anbieter Anreize für ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge schaffen, sofern es keine vorgegebenen Abstellflächen gibt. So können Fahrer zum

Beispiel mit Freiminuten oder -kilometern belohnt werden. Um das Abstellen der E-Scooter prüfen zu können, könnte

nach amerikanischem Vorbild der Fotobeweis eingesetzt werden. Im Gegensatz dazu müssen für unsachgemäßes Parken Strafen erhoben werden. Ein weiterer Anreiz zum

Parken könnte sein, wenn die Fahrzeuge in

vorgeschlagenen Stadtgebieten abgestellt werden und die Nutzer dafür ebenso eine Belohnung erhalten. Dies fördert zudem die nachhaltige Verteilung in der Stadt.

Erweiterung von Einsatzzwecken

Der E-Scooter kann in neue Nutzungsbereiche integriert und somit unter anderem auch für Arbeitszwecke genutzt werden. So ist der Einsatz in der Landwirtschaft und

Industrie denkbar, um Wege zwischen verschiedenen Arbeitsplätzen zurückzulegen. Voraussetzung dafür ist eine entsprechend vorhandene Infrastruktur. Auch in

Dienstleistungsbereichen kann ein Einsatz sinnvoll sein, um schneller und umweltfreundlicher das Ziel zu erreichen

und von anderen Verkehrsmitteln umzusteigen. So kann der E-Scooter z. B. für Pflegepersonal oder Zusteller eine glichkeit darstellen, um Kunden zuhause zu erreichen. Beispielsweise auch die Ver- und Entsorgung von Haushalten kann durch den Einsatz erleichtert werden.

 

  1. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, E-Scooter-Verleihsysteme im öffentlichen Raum durch Sondernutzungsgenehmigungen zu steuern?

 

Wie beurteilt die Verwaltung das aktuelle Pilotprojekt der Hamburger Stadtreinigung zur Beseitigung störender E-Scooter?


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 221108_AW Polizei_VU-Lage Stand 30.09.2022 (433 KB)