Vorlage - VO/2022/11571  

Betreff: Erhöhung von Vorhaltestunden im Krankentransport und Vergabe an die Leistungserbringer
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lemsky, Sebastian
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
15.11.2022 
30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
22.11.2022 
72. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anl. 1 - finanz. Auswirkungen Erhöhung Vorhaltestunden

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) Änderungsvereinbarungen über die Durchführung von Krankentransporten im Rettungsdienst der Hansestadt Lübeck ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt im Umfang von insgesamt weiteren 206 Vorhaltestunden pro Woche (10.740 Vorhaltestunden pro Jahr) zu schließen.   


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Spezielle Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Das Schleswig-Holsteinische Rettungsdienstgesetz (SHRDG) verpflichtet nach § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 die Hansestadt Lübeck als Träger des Rettungsdienstes den Krankentransport sicherzustellen.

 

Im Rettungsdienstbereich der Hansestadt Lübeck wird derzeit der Krankentransport durch die Berufsfeuerwehr Lübeck sowie durch die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz und Johanniter-Unfall-Hilfe als Leistungserbringer nach § 5 Abs. 1 SHRDG durchgeführt.

 

Die bisherige Vorhaltung r den Krankentransport beträgt in der HL derzeit insgesamt 900 Wochenstunden. Eine neue Berechnung der benötigten Rettungsmittelvorhaltung ergab einen Mehrbedarf von 220 Vorhaltestunden pro Woche für den Krankentransport. Das Berechnungsverfahren ist durch die Kostenträger des Rettungsdienstes (Krankenkassen und Krankenkassenverbände) anerkannt. Um eine schnelle sowie stabile Umsetzung des Mehrbedarfs zu garantieren, ist beabsichtigt, die oben genannten Hilfsorganisationen mit der Erbringung zusätzlicher 206 Vorhaltestunden pro Woche zu beauftragen.

Durch die Berufsfeuerwehr sind 14 zusätzliche Wochenstunden vorgesehen.

 

Die geplante Erhöhung der Vorhaltestunden wurde mit den Leistungserbringern abgestimmt und kann im Rahmen der bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge ermöglicht werden. Die Umsetzung ist nach der Beschlussfassung durch den Hauptausschuss vorgesehen.   

 

Die Aufteilung auf verschiedene Leistungserbringer hat sich in der Vergangenheit bewährt, da so eine hohe Ausfallsicherheit erreicht werden kann.    

Bei der angestrebten Vorhalteerhöhung durch die Hilfsorganisationen von 206 Wochenstunden ergibt sich ein Jahreswert von 580.697,52 €.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel hierfür werden in den nftigen Produkthaushalten der Feuerwehr beim Produkt „Rettungsdienst“ eingeworben. Sie fließen in die Entgelte für den Rettungsdienst ein und werden somit im vollen Umfang refinanziert.
 


Anlagen

Anlage 1 finanzielle Auswirkungen
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anl. 1 - finanz. Auswirkungen Erhöhung Vorhaltestunden (189 KB)