Auszug - CDU: Neue Regelungen für den Grünstrand  

30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 6.4
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 15.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 18:56 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/11497 CDU: Neue Regelungen für den Grünstrand
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
 


Beschluss:

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen.

 

Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen,

 

-          dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden,

-          dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird,

-          Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden,

-          dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden.

 

Dem ist entgegenzuwirken.

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert,

 

  1. an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und  das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
  2.  zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
  3. zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
  4. die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.

 

Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass

 

a)      auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden;

b)      auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird;

c)       das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird;

d)      dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird;

e)      im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird;

f)        Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen;

g)       das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes.

 

Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum