| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.09.2022 |
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SI/2022/074 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden |
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| Ö 3.1.1 |
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Sitzungstermine Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung 2023 |
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VO/2022/11569 |
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| Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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| Ö 3.2.1 |
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Zeitplan Masterplan Klimaschutz |
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| Ö 3.2.2 |
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Kommunaler Wärmeplan |
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| Ö 3.2.3 |
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Baumfällung Groß Grönau |
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| Ö 3.2.4 |
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Förderanträge Baumpflanzungen |
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| Ö 3.2.5 |
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Ortstermin Krummesser Moor |
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| Ö 3.2.6 |
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Pflegezustand / Wassersituation Schmiedemoor |
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| Ö 3.2.7 |
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Feuerwehrgerätehaus |
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| Ö 3.2.8 |
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Personalangelegenheiten |
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| Ö 3.2.9 |
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Sachstand Bürgerservice |
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| Ö 3.2.10 |
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Smart City Lübeck |
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| Ö 3.2.11 |
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Bundesweiter Warntag |
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| Ö 3.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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| Ö 3.3.1 |
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Anfrage des AM Rolf Müller (FDP) zur grünen Lunge in Buntekuh (ursprünglich: VO/2022/11216
Herr Heckroth, Bereich Stadtplanung und Bauordnung. wird anwesend sein.) |
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| Ö 3.3.2 |
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Stellv. berat. AM Anka Grädner: Fragenkatalog E-Scooter-Problematik in Lübeck (Frau Dr. Höhnke, Stadtverkehr, wird anwesend sein.) |
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VO/2022/11563 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Hintergrund: In Deutschland sind bestimmte kleine Elektrofahrzeuge seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am 15.06.2019 im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Seitdem werden stationslose E-Scooter von Sharing- Anbietern in vielen Städten zum Verleih angeboten. Die Regulierung der Anbieter liegt in der Verantwortung der einzelnen Städte. Es wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: - Wie viele Unfälle mit E-Scootern haben sich in Lübeck ereignet (aufgeschlüsselt nach Jahren)? Wie viele Schwer- und Leichtverletzte sind registriert worden?
- Wie beurteilt die Verwaltung die folgenden im Rahmen einer Masterthesis aufgeführten Handlungsempfehlungen:
Ausbau der Infrastruktur | Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer können baulich abgetrennte Radverkehrsanlagen errichtet werden, um die E-Scooter zum Beispiel von dem motorisierten Kraftverkehr fernzuhalten. | | Für umweltfreundliche Verkehrsmittel sollen Parkflächen zeitweise freigemacht werden, sodass ein Umstieg auf diese gefördert wird. Dies kann z. B. durch die Umnutzung von Pkw-Stellplätzen zu Abstellflächen für E-Scooter geschehen. Auch die temporäre Umnutzung von Fahrbereichen ist umsetzbar. Dies könnte durch die Einrichtung von Pop-up-Bike-Lanes durchgeführt werden, die in besonderen Zeiten vor allem die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel vorsieht. Um weitere Flächennutzungskonflikte zu verringern, können Sperrzonen für Fahrbereiche festgelegt und mittels Geofencing umgesetzt werden. So kann die Nutzung in Bereichen, wie beispielsweise Grünanlagen, um Gewässer und vor historisch bedeutsamen Gebäuden, untersagt werden. | | Neben der temporären Nutzung von Parkflächen sollen auch langfristige Abstellmöglichkeiten errichtet werden. Auch hierfür können Pkw-Stellplätze in Parkplätze für E-Scooter umgewandelt werden. Weiterhin ist eine Einrichtung von Sperrzonen und die Festlegung von Parkbereichen, in welchen das Abstellen erwünscht oder erlaubt ist, mittels Geofencing umsetzbar. Hier und vor allem an Verkehrsknotenpunkten und Hotspots bietet sich eine visuelle Markierung an, sodass die Bereiche leichterkannt werden und der öffentliche Raum geordnet wird. | Steuerung des Angebots an E-Scootern | Zur Reduzierung negativer Umweltauswirkungen können von Städten Umweltkriterien zur Zulassung und Nutzung eingeführt werden. So könnten Anforderungen an den Einsatz, zum Beispiel Vorgaben zu Materialien, Akkus und Flottenanzahl, die Wartung, beispielsweise durch Vorgaben zur Austauschbarkeit von Ersatzteilen, und Entsorgung formuliert werden, um somit zusätzlich die Lebensdauer der Fahrzeuge zu erhöhen. Weiterhin können Vorgaben gemacht werden, dass eine Umverteilung im öffentlichen Raum zu vermeiden ist und diese ansonsten mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln, wie Lastenrädern, Anhängern oder E-Fahrzeugen, durchzuführen ist. Ebenso können die Nutzer in die Umverteilung einbezogen werden, indem ihnen finanzielle Anreize geschaffen werden, die E-Scooter in gewünschten Gebieten abzustellen. Außerdem können das Einsammeln und Laden der Fahrzeuge durch die Möglichkeit zur Aufladung vor Ort ersetzt werden. Beispielsweise, wenn das Laden bei angrenzenden Unternehmen ermöglicht wird. Eine weitere und effiziente Möglichkeit ist die direkte Integration von Ladestationen in Abstellflächen. | Optimierung der Verkehrsplanung | Zur Steuerung und Entwicklung des Verkehrs ist der Einsatz von Verkehrs- und Mobilitätskonzepten ratsam. In diese können E-Scooter betreffende langfristige Planungen einbezogen werden, die auch durch kurzfristige Maßnahmen ergänzt werden können. Möglich ist hierbei die Einbindung der Anbieter in die Verkehrsplanung und Ausführung, um das Leih-Angebot an die spezifischen Bedürfnisse der Stadt und Nutzer anzupassen. Durch die Kombination verschiedener attraktiver Verkehrsangebote, beispielsweise Verknüpfung von E-Scooter mit ÖPNV, kann zudem die Mobilität weiter gefördert werden. | Erhöhung von Verkehrskontrollen | Die Umsetzung der Ordnung des öffentlichen Raums kann durch den Ausbau von Kontrollen durch den Ordnungsdienst erreicht werden. Dabei ist eine Erweiterung der personellen Ressourcen notwendig, um die zusätzliche Arbeit abzudecken. Die Verfolgung von Verstößen kann zudem zur Erhöhung der Akzeptanz der E-Scooter vor allem bei anderen Verkehrsteilnehmern beitragen. | Verbesserung der Kommunikation | Durch den Ausbau der Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Stadt und Anbieter kann das Image der Leih-Anbieter verbessert und somit ihre Position in der Bevölkerung gestärkt werden. Eine gute Zusammenarbeit zeigt sich zum Beispiel durch einen umfassenden Austausch von Daten (Anzahl Nutzung Fahrzeuge, Daten zu Unfällen, Schäden) und Berichterstattungen, um formulierte Mobilitätsstrategien bewerten zu können. Die Nutzung der Mobility Data Specification (MDS), welches ein verbreitetes Format zur Bereitstellung von E-Scooter Daten ist, bietet sich an. Auch eine transparente Bereitstellung von Daten für die Bevölkerung kann zu einer höheren Akzeptanz beitragen, da zum Beispiel bestimmte Entscheidungen besser nachvollzogen werden können. | | Eine Aufklärung der Nutzer über Regeln und Vorschriften im Umgang mit E-Scootern kann über den Anbieter erfolgen. Dieser kann Hinweise in seine App, die zur Ausleihe benötigt wird, integrieren. Denkbar wäre die Einführung einer kurzen Prüfung vor Fahrtbeginn, ob die Regeln von den Nutzern verstanden wurden. Weiterhin bietet sich zur Verbesserung des Austausches zwischen Nutzer und Anbieter die Einrichtung eines Beschwerdemanagements an. Dieses kann über die App, eine Hotline, Website oder einen Ansprechpartner vor Ort angeboten werden. Somit wäre die direkte Meldung von defekten, falsch abgestellten oder unsachgemäß genutzten E-Scootern möglich. Die Anbieter können entsprechend zeitnah handeln und die Mängel beheben oder Nutzer kontaktieren. | Nutzung des Leih-Angebots | Um die Lebensdauer der E-Scooter zu erhöhen, sollten durch den Anbieter regelmäßige Kontrollen und Reinigungen durchgeführt werden. Die Wartung und der Austausch von Ersatzteilen können weiterhin dazu beitragen, dass das Fahrzeug für längere Zeit im Einsatz bleiben kann. | | Um die Nutzer an den E-Scooter zu gewöhnen, sollte es die Möglichkeit zur Durchführung von Sicherheitstrainings geben. Diese können vom Anbieter oder der Polizei im Rahmen gewisser Aktionen durchgeführt werden. Die Teilnahme am Sicherheitstraining könnte beispielsweise eine Belohnung der Nutzer beinhalten in Form von Freiminuten oder -kilometern. Zusätzlich können Workshops durchgeführt werden, Informationen zur Nutzung und Erhöhung der Sicherheit über Websites, Apps der Anbieter oder einen direkten Ansprechpartner vor Ort sowie soziale Medien geteilt werden. | Schaffung finanzieller Anreize | Um die Fahrer nicht zu schnellem Fahren zu verleiten, sollte eine Abrechnung nach Kilometern statt Minuten erfolgen oder eine Möglichkeit zur Auswahl der Abrechnungsart gegeben sein. Eine Anpassung oder Abschaffung der Grundgebühr, die vor allem bei kurzen Fahrten stark ins Gewicht fällt, sowie das Angebot von verschiedenen Preismodellen, vor allem für längere Nutzung, können die Attraktivität der E-Scooter erhöhen. Es können verschiedene Tarifoptionen angeboten werden, beispielsweise eine preislich attraktive Ganztagesnutzung oder Flatrates für Vielfahrer, um somit mehr Nutzer zu generieren. | | Um die Ordnung im öffentlichen Raum herzustellen, können die Anbieter Anreize für ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge schaffen, sofern es keine vorgegebenen Abstellflächen gibt. So können Fahrer zum Beispiel mit Freiminuten oder -kilometern belohnt werden. Um das Abstellen der E-Scooter prüfen zu können, könnte nach amerikanischem Vorbild der Fotobeweis eingesetzt werden. Im Gegensatz dazu müssen für unsachgemäßes Parken Strafen erhoben werden. Ein weiterer Anreiz zum Parken könnte sein, wenn die Fahrzeuge in vorgeschlagenen Stadtgebieten abgestellt werden und die Nutzer dafür ebenso eine Belohnung erhalten. Dies fördert zudem die nachhaltige Verteilung in der Stadt. | Erweiterung von Einsatzzwecken | Der E-Scooter kann in neue Nutzungsbereiche integriert und somit unter anderem auch für Arbeitszwecke genutzt werden. So ist der Einsatz in der Landwirtschaft und Industrie denkbar, um Wege zwischen verschiedenen Arbeitsplätzen zurückzulegen. Voraussetzung dafür ist eine entsprechend vorhandene Infrastruktur. Auch in Dienstleistungsbereichen kann ein Einsatz sinnvoll sein, um schneller und umweltfreundlicher das Ziel zu erreichen und von anderen Verkehrsmitteln umzusteigen. So kann der E-Scooter z. B. für Pflegepersonal oder Zusteller eine Möglichkeit darstellen, um Kunden zuhause zu erreichen. Beispielsweise auch die Ver- und Entsorgung von Haushalten kann durch den Einsatz erleichtert werden. |
- Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, E-Scooter-Verleihsysteme im öffentlichen Raum durch Sondernutzungsgenehmigungen zu steuern?
- Wie beurteilt die Verwaltung das aktuelle Pilotprojekt der Hamburger Stadtreinigung zur Beseitigung störender E-Scooter?
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15.11.2022 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 3.3.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: Hintergrund: In Deutschland sind bestimmte kleine Elektrofahrzeuge seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am 15.06.2019 im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Seitdem werden stationslose E-Scooter von Sharing- Anbietern in vielen Städten zum Verleih angeboten. Die Regulierung der Anbieter liegt in der Verantwortung der einzelnen Städte. Es wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: - Wie viele Unfälle mit E-Scootern haben sich in Lübeck ereignet (aufgeschlüsselt nach Jahren)? Wie viele Schwer- und Leichtverletzte sind registriert worden?
- Wie beurteilt die Verwaltung die folgenden im Rahmen einer Masterthesis aufgeführten Handlungsempfehlungen:
Ausbau der Infrastruktur | Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer können baulich abgetrennte Radverkehrsanlagen errichtet werden, um die E-Scooter zum Beispiel von dem motorisierten Kraftverkehr fernzuhalten. | | Für umweltfreundliche Verkehrsmittel sollen Parkflächen zeitweise freigemacht werden, sodass ein Umstieg auf diese gefördert wird. Dies kann z. B. durch die Umnutzung von Pkw-Stellplätzen zu Abstellflächen für E-Scooter geschehen. Auch die temporäre Umnutzung von Fahrbereichen ist umsetzbar. Dies könnte durch die Einrichtung von Pop-up-Bike-Lanes durchgeführt werden, die in besonderen Zeiten vor allem die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel vorsieht. Um weitere Flächennutzungskonflikte zu verringern, können Sperrzonen für Fahrbereiche festgelegt und mittels Geofencing umgesetzt werden. So kann die Nutzung in Bereichen, wie beispielsweise Grünanlagen, um Gewässer und vor historisch bedeutsamen Gebäuden, untersagt werden. | | Neben der temporären Nutzung von Parkflächen sollen auch langfristige Abstellmöglichkeiten errichtet werden. Auch hierfür können Pkw-Stellplätze in Parkplätze für E-Scooter umgewandelt werden. Weiterhin ist eine Einrichtung von Sperrzonen und die Festlegung von Parkbereichen, in welchen das Abstellen erwünscht oder erlaubt ist, mittels Geofencing umsetzbar. Hier und vor allem an Verkehrsknotenpunkten und Hotspots bietet sich eine visuelle Markierung an, sodass die Bereiche leichterkannt werden und der öffentliche Raum geordnet wird. | Steuerung des Angebots an E-Scootern | Zur Reduzierung negativer Umweltauswirkungen können von Städten Umweltkriterien zur Zulassung und Nutzung eingeführt werden. So könnten Anforderungen an den Einsatz, zum Beispiel Vorgaben zu Materialien, Akkus und Flottenanzahl, die Wartung, beispielsweise durch Vorgaben zur Austauschbarkeit von Ersatzteilen, und Entsorgung formuliert werden, um somit zusätzlich die Lebensdauer der Fahrzeuge zu erhöhen. Weiterhin können Vorgaben gemacht werden, dass eine Umverteilung im öffentlichen Raum zu vermeiden ist und diese ansonsten mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln, wie Lastenrädern, Anhängern oder E-Fahrzeugen, durchzuführen ist. Ebenso können die Nutzer in die Umverteilung einbezogen werden, indem ihnen finanzielle Anreize geschaffen werden, die E-Scooter in gewünschten Gebieten abzustellen. Außerdem können das Einsammeln und Laden der Fahrzeuge durch die Möglichkeit zur Aufladung vor Ort ersetzt werden. Beispielsweise, wenn das Laden bei angrenzenden Unternehmen ermöglicht wird. Eine weitere und effiziente Möglichkeit ist die direkte Integration von Ladestationen in Abstellflächen. | Optimierung der Verkehrsplanung | Zur Steuerung und Entwicklung des Verkehrs ist der Einsatz von Verkehrs- und Mobilitätskonzepten ratsam. In diese können E-Scooter betreffende langfristige Planungen einbezogen werden, die auch durch kurzfristige Maßnahmen ergänzt werden können. Möglich ist hierbei die Einbindung der Anbieter in die Verkehrsplanung und Ausführung, um das Leih-Angebot an die spezifischen Bedürfnisse der Stadt und Nutzer anzupassen. Durch die Kombination verschiedener attraktiver Verkehrsangebote, beispielsweise Verknüpfung von E-Scooter mit ÖPNV, kann zudem die Mobilität weiter gefördert werden. | Erhöhung von Verkehrskontrollen | Die Umsetzung der Ordnung des öffentlichen Raums kann durch den Ausbau von Kontrollen durch den Ordnungsdienst erreicht werden. Dabei ist eine Erweiterung der personellen Ressourcen notwendig, um die zusätzliche Arbeit abzudecken. Die Verfolgung von Verstößen kann zudem zur Erhöhung der Akzeptanz der E-Scooter vor allem bei anderen Verkehrsteilnehmern beitragen. | Verbesserung der Kommunikation | Durch den Ausbau der Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Stadt und Anbieter kann das Image der Leih-Anbieter verbessert und somit ihre Position in der Bevölkerung gestärkt werden. Eine gute Zusammenarbeit zeigt sich zum Beispiel durch einen umfassenden Austausch von Daten (Anzahl Nutzung Fahrzeuge, Daten zu Unfällen, Schäden) und Berichterstattungen, um formulierte Mobilitätsstrategien bewerten zu können. Die Nutzung der Mobility Data Specification (MDS), welches ein verbreitetes Format zur Bereitstellung von E-Scooter Daten ist, bietet sich an. Auch eine transparente Bereitstellung von Daten für die Bevölkerung kann zu einer höheren Akzeptanz beitragen, da zum Beispiel bestimmte Entscheidungen besser nachvollzogen werden können. | | Eine Aufklärung der Nutzer über Regeln und Vorschriften im Umgang mit E-Scootern kann über den Anbieter erfolgen. Dieser kann Hinweise in seine App, die zur Ausleihe benötigt wird, integrieren. Denkbar wäre die Einführung einer kurzen Prüfung vor Fahrtbeginn, ob die Regeln von den Nutzern verstanden wurden. Weiterhin bietet sich zur Verbesserung des Austausches zwischen Nutzer und Anbieter die Einrichtung eines Beschwerdemanagements an. Dieses kann über die App, eine Hotline, Website oder einen Ansprechpartner vor Ort angeboten werden. Somit wäre die direkte Meldung von defekten, falsch abgestellten oder unsachgemäß genutzten E-Scootern möglich. Die Anbieter können entsprechend zeitnah handeln und die Mängel beheben oder Nutzer kontaktieren. | Nutzung des Leih-Angebots | Um die Lebensdauer der E-Scooter zu erhöhen, sollten durch den Anbieter regelmäßige Kontrollen und Reinigungen durchgeführt werden. Die Wartung und der Austausch von Ersatzteilen können weiterhin dazu beitragen, dass das Fahrzeug für längere Zeit im Einsatz bleiben kann. | | Um die Nutzer an den E-Scooter zu gewöhnen, sollte es die Möglichkeit zur Durchführung von Sicherheitstrainings geben. Diese können vom Anbieter oder der Polizei im Rahmen gewisser Aktionen durchgeführt werden. Die Teilnahme am Sicherheitstraining könnte beispielsweise eine Belohnung der Nutzer beinhalten in Form von Freiminuten oder -kilometern. Zusätzlich können Workshops durchgeführt werden, Informationen zur Nutzung und Erhöhung der Sicherheit über Websites, Apps der Anbieter oder einen direkten Ansprechpartner vor Ort sowie soziale Medien geteilt werden. | Schaffung finanzieller Anreize | Um die Fahrer nicht zu schnellem Fahren zu verleiten, sollte eine Abrechnung nach Kilometern statt Minuten erfolgen oder eine Möglichkeit zur Auswahl der Abrechnungsart gegeben sein. Eine Anpassung oder Abschaffung der Grundgebühr, die vor allem bei kurzen Fahrten stark ins Gewicht fällt, sowie das Angebot von verschiedenen Preismodellen, vor allem für längere Nutzung, können die Attraktivität der E-Scooter erhöhen. Es können verschiedene Tarifoptionen angeboten werden, beispielsweise eine preislich attraktive Ganztagesnutzung oder Flatrates für Vielfahrer, um somit mehr Nutzer zu generieren. | | Um die Ordnung im öffentlichen Raum herzustellen, können die Anbieter Anreize für ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge schaffen, sofern es keine vorgegebenen Abstellflächen gibt. So können Fahrer zum Beispiel mit Freiminuten oder -kilometern belohnt werden. Um das Abstellen der E-Scooter prüfen zu können, könnte nach amerikanischem Vorbild der Fotobeweis eingesetzt werden. Im Gegensatz dazu müssen für unsachgemäßes Parken Strafen erhoben werden. Ein weiterer Anreiz zum Parken könnte sein, wenn die Fahrzeuge in vorgeschlagenen Stadtgebieten abgestellt werden und die Nutzer dafür ebenso eine Belohnung erhalten. Dies fördert zudem die nachhaltige Verteilung in der Stadt. | Erweiterung von Einsatzzwecken | Der E-Scooter kann in neue Nutzungsbereiche integriert und somit unter anderem auch für Arbeitszwecke genutzt werden. So ist der Einsatz in der Landwirtschaft und Industrie denkbar, um Wege zwischen verschiedenen Arbeitsplätzen zurückzulegen. Voraussetzung dafür ist eine entsprechend vorhandene Infrastruktur. Auch in Dienstleistungsbereichen kann ein Einsatz sinnvoll sein, um schneller und umweltfreundlicher das Ziel zu erreichen und von anderen Verkehrsmitteln umzusteigen. So kann der E-Scooter z. B. für Pflegepersonal oder Zusteller eine Möglichkeit darstellen, um Kunden zuhause zu erreichen. Beispielsweise auch die Ver- und Entsorgung von Haushalten kann durch den Einsatz erleichtert werden. |
- Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, E-Scooter-Verleihsysteme im öffentlichen Raum durch Sondernutzungsgenehmigungen zu steuern?
Wie beurteilt die Verwaltung das aktuelle Pilotprojekt der Hamburger Stadtreinigung zur Beseitigung störender E-Scooter?
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | X | Vertagung | | Ohne Votum | |
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| Ö 3.4 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 3.4.1 |
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Neue Anfrage des AM Steffen (AfD) |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Bericht Winterdienst auf Radwegen |
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VO/2022/11301 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck (Kameradschaftskassen) |
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VO/2022/11487 |
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| Ö 5.2 |
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Erhöhung von Vorhaltestunden im Krankentransport und Vergabe an die Leistungserbringer |
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VO/2022/11571 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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Fraktion FREIE WÄHLER & GAL: Maßnahmen zur Geschwindigkeitseinhaltung in u.a. Tempo 30 Zonen (Überweisung in den Bauausschuss und Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Federführung Bauausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft) |
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VO/2022/11241 |
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| Ö 6.2 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Energie sparen in Lübeck (Überweisung in den USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2022/11428 |
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| Ö 6.2.1 |
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|
AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): ÄA zu VO/2022/11428 Energie sparen in Lübeck |
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VO/2022/11428-04 |
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| Ö 6.3 |
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SPD+FW&GAL: Austauschantrag zu 10.10 "Städtischen Masterplan Klimaschutz"
(Überweisung in den USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2022/11480-01 |
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| Ö 6.4 |
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|
CDU: Neue Regelungen für den Grünstrand (Überweisung in den Wirtschaftsausschuss/KBT (federf.) und USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2022/11497 |
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| Ö 7 |
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|
Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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AM Zahn (SPD): Sperrung des Wakenitzwanderweges im Bereich Schäferstraße bis Kaninchenbergweg |
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VO/2022/11634 |
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| Ö 7.2 |
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AM Zahn (SPD) und Mauritz (CDU): Sachstand Erstellung eines Satzungsentwurfes
-Keine Fütterung wildlebender Tiere, VO/2022/10782
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VO/2022/11635 |
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| Ö 8 |
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|
Polizeibeirat |
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| Ö 9 |
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|
Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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|
Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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|
Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.09.2022 |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Freigabe zur Ausschreibung der Vergabe zwei neuer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen samt Trägerfahrzeugen >175.000 EUR |
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| N 14.2 |
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Fortführung der Ersatzbeschaffung eines Gerätewagens Tauchen für die Feuerwehr mit Überschreitung der geplanten Aufwendungen nach Ausschreibung |
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| N 14.3 |
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Beratung zu TOP 5.2 - V/2022/11571 Erhöhung der Vorhaltestunden im Krankentransport und Vergabe an die Leistungserbringer |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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