TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Einwohnerfragestunde (Es liegt nichts vor.) |
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 27.02.2020 |
|
SI/2020/552 |
|
Ö 4 |
|
|
Mitteilungen der Stadtpräsidentin |
|
|
|
Ö 4.1 |
|
|
Sitzung der Bürgerschaft am 28.05.2020 |
|
|
|
Ö 4.2 |
|
|
Konstituierende Sitzung des Behindertenbeirats |
|
|
|
Ö 5 |
|
|
Anträge / Berichte der Ausschüsse (Die zu diesem TOP vorliegende Vorlage wird erst in der Sitzung der Bürgerschaft am 28.05.2020 behandelt.) |
|
|
|
Ö 6 |
|
|
Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern (Die zu diesem TOP vorliegenden Antworten auf Anfragen werden erst in der Sitzung der Bürgerschaft am 28.05.2020 behandelt.) |
|
|
|
Ö 7 |
|
|
Berichte (Die zu diesem TOP vorliegenden Berichte und Anträge werden erst in der Sitzung der Bürgerschaft am 28.05.2020 behandelt.) |
|
|
|
Ö 8 |
|
|
Wahlen / Benennungen / Besetzungen |
|
|
|
Ö 8.1 |
|
|
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wahl in den Rechnungsprüfungsausschuss |
|
VO/2020/08768 |
|
Ö 8.2 |
|
|
SPD: Entsendung in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH |
|
VO/2020/08785 |
|
Ö 8.3 |
|
|
SPD: Wahl ihn den Bauausschuss |
|
VO/2020/08789 |
|
Ö 8.4 |
|
|
SPD: Wahl in den Hauptausschuss |
|
VO/2020/08790 |
|
Ö 8.5 |
|
|
SPD: Wahl in den Rechnungsprüfungsausschuss |
|
VO/2020/08791 |
|
Ö 8.6 |
|
|
SPD: Wahl in den Schulleiterwahlausschuss |
|
VO/2020/08792 |
|
Ö 8.7 |
|
|
SPD: Wahl in den Ausschuss für Soziales |
|
VO/2020/08793 |
|
Ö 8.8 |
|
|
SPD: Wahl eines Vorsitzenden für den Ausschuss für Soziales |
|
VO/2020/08794 |
|
Ö 8.9 |
|
|
SPD: Wahl in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
|
VO/2020/08795 |
|
Ö 8.10 |
|
|
SPD: Wahl in den Werkausschuss EBL |
|
VO/2020/08796 |
|
Ö 8.11 |
|
|
SPD: Wahl in den Schulleiterwahlausschuss
|
|
VO/2020/08797 |
|
Ö 8.12 |
|
|
DIE LINKE: Wahl in den Schulleiterwahlausschuss |
|
VO/2020/08810 |
|
Ö 8.13 |
|
|
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE: Wahl in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege (Dieser Antrag kann nur behandelt werden, wenn er vor Eintritt in die Tagesordnung die Dringlichkeit erhält) |
|
VO/2020/08818 |
|
Ö 8.14 |
|
|
Dringlichkeitsantrag der FDP: Wahl in den Wirtschaftsausschuss |
|
VO/2020/08837 |
|
Ö 9 |
|
|
Beschlussvorlagen |
|
|
|
Ö 9.1 |
|
|
Beschlussvorlage zum Bericht Ganztag an Schule: Kommunale Förderung in der SEK I und an Förderzentren in der Hansestadt Lübeck (VO/2019/07480)
Förderung von Schülerclubs in den Klassen 5/6 bezüglich VO/2016/03725 (zurückgestellt in der Sitzung der Bürgerschaft am 27.02.2020) |
|
VO/2019/08265 |
|
Ö 9.2 |
|
|
Antrag des Beirates für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck:
4. Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck (zurückgestellt in der Sitzung der Bürgerschaft am 27.02.2020
Der Ältestenrat empfiehlt Vertagung!) |
|
VO/2019/08303 |
|
Ö 9.3 |
|
|
Koberg Fassade
Antrag aus der Einwohnerversammlung vom 24.06.2019 (liegt bereits vor
Der Ältestenrat empfiehlt Vertagung!) |
|
VO/2019/07902 |
|
Ö 9.3.1 |
|
|
Empfehlung des Bauausschusses aus seiner Sitzung am 02.03.2020 zur Beschlussvorlage zum Thema Koberg Fassade: Antrag aus der Einwohnerversammlung vom 24.06.2019 - VO2020/07902-1 (wird nachgereicht
Der Ältestenrat empfiehlt Vertagung!) |
|
|
|
Ö 9.4 |
|
|
Aufbau einer Ehrenamtskoordination "Bürgerschaftliches Engagement" in der Hansestadt Lübeck |
|
VO/2020/08575 |
|
Ö 9.4.1 |
|
|
CDU Änderungsantrag zu: Aufbau einer Ehrenamtskoordination "Bürgerschaftliches Engagement" in der Hansestadt Lübeck |
|
VO/2020/08575-01 |
|
Ö 9.4.2 |
|
|
DIE LINKE & BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Änderungsantrag zu VO/2020/08575: Aufbau einer Ehrenamtskoordination "Bürgerschaftliches Engagement" in der Hansestadt Lübeck |
|
VO/2020/08575-02 |
|
Ö 9.4.3 |
|
|
CDU: Ergänzungsantrag zu: Änderungsantrag - Aufbau einer Ehrenamtskoordination "Bürgerschaftliches Engagement" in der Hansestadt Lübeck |
|
2020/08575-01-01 |
|
Ö 9.5 |
|
|
Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030) (Der Ältestenrat empfiehlt Vertagung!) |
|
VO/2020/08588 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussvorschlag Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen: - Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
- Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
- Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
- Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch
a) Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann; b) Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen; c) Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser; - Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch
a) Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen; b) Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen; - Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
- Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit
a) der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen; b) der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße); c) der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien; d) Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen; - Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
- Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
- Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.
. |
|
|
|
|
17.02.2020 - Bauausschuss |
|
|
Ö 3.4 - zurückgestellt |
|
|
|
|
|
|
|
18.02.2020 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
|
|
Ö 4.1 - zurückgestellt |
|
|
Beschluss: Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen: - Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
- Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
- Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
- Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch
a) Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann; b) Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen; c) Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser; - Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch
a) Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen; b) Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen; - Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
- Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit
a) der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen; b) der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße); c) der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien; d) Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen; - Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
- Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
- Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.
.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Vertagung der Vorlage.
|
|
|
|
|
02.03.2020 - Bauausschuss |
|
|
Ö 3.1 - zurückgestellt |
|
|
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig.
|
|
|
|
|
09.03.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
|
|
Ö 5.1 - zurückgestellt |
|
|
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen: - Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
- Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
- Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
- Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch
a) Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann; b) Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen; c) Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser; - Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch
a) Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen; b) Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen; - Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
- Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit
a) der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen; b) der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße); c) der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien; d) Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen; - Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
- Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
- Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Vorlage auf die Sitzung im Mai zu vertagen. (15 Ja-Stimmen) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 15 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
|
|
|
|
|
10.03.2020 - Hauptausschuss |
|
|
Ö 5.4 - zurückgestellt |
|
|
|
|
|
|
|
16.03.2020 - Bauausschuss |
|
|
Ö 3.2 - zurückgestellt |
|
|
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
|
|
|
|
|
26.03.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
|
|
Ö 9.5 - zurückgestellt |
|
|
Vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
|
|
|
|
|
04.05.2020 - Bauausschuss |
|
|
Ö 3.1 - geändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen: - Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
- Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
- Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
- Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch
a) Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann; b) Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen; c) Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser; - Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch
a) Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen; b) Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen; - Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
- Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit
a) der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen; b) der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße); c) der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien; d) Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen; - Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
- Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Fortschreibung des HEP hat alle drei Jahre zu erfolgen und ist der Bürgerschaft in der Form eines Berichtes vorzulegen. Gegenstand des Berichtes sind Teilmaßnahmen im Rahmen des Anpassungsbedarfs und deren Kosten auf der Grundlage belastbarer Daten. (Beschluss aus TOP 7.1 – geänderter Punkt 1) Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.
Der Vorsitzende lässt über die geänderte Vorlage (siehe TOP 7.1 – Punkt 1) abstimmen: Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 10 | Nein-Stimmen | 4 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich die Vorlage in geänderter Form (TOP 7.1 – Punkt 1) zu beschließen.
|
|
|
|
|
11.05.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
|
|
Ö 5.1 - geändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen: - Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
- Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
- Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
- Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch
a) Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann; b) Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen; c) Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser; - Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch
a) Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen; b) Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen; - Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
- Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit
a) der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen; b) der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße); c) der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien; d) Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen; - Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
- Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
- Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" lehnt den Ergänzungsantrag von Herrn Lehrke mehrheitlich ab. (5 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimme) Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, gemäß geändertem Beschlussvorschlag (Antrag AM Leber) zu entscheiden. (13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | 2 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
|
|
|
|
|
19.05.2020 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
|
|
Ö 5.1 - zurückgestellt |
|
|
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
|
|
|
|
|
26.05.2020 - Hauptausschuss |
|
|
Ö 5.9 - unverändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen: - Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
- Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
- Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
- Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch
a) Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann; b) Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen; c) Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser; - Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch
a) Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen; b) Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen; - Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
- Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit
a) der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen; b) der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße); c) der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien; d) Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen; - Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
- Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
- Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.
.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 10 | Nein-Stimmen | 4 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
|
|
|
|
|
28.05.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
|
|
Ö 9.3 - geändert beschlossen |
|
|
Beschluss: in geänderter und ergänzter Fassung (gestrichen bzw. fett/kursiv) Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen: „Der Hafenentwicklungsplan zeigt Rahmenbedingungen und Entwicklungspotentiale für die weitere Hafenentwicklung auf. Konkret dient der HEP als fachliche Grundlage für die Planung zukünftiger Maßnahmen und Projekten, über die die Gremien jeweils auf Vorschlag des Bürgermeisters gesondert entscheiden. Der Bürgermeister wird beauftragt den HEP 2030 kontinuierlich und zeitnah fortzuschreiben. Organisatorische Anpassungsbedarfe sind zu ermitteln und notwendige Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten. Als wesentliche Eckpunkte der weiteren Entwicklung werden betrachtet:“ - Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
- Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
- Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
- Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch
a) Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann; b) Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen; c) Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser; - Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch
a) Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen; b) Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen; - Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
- Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit
a) der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen; b) der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße); c) der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien; d) Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen; - Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
- Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
- Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe. und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Hafenentwicklungsplan 2030 und insbesondere die Anlage 1 (Begründung zur Vorlage) wie folgt zu präzisieren: - Zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Lübecker Häfen ist die Ausgestaltungen von Kaianlagen am Skandinavienkai und in allen Mittelhäfen (inkl. der Erweiterung des Lehmannkai I – ehemaliges EON-Gelände) entsprechend der Dimensionen der künftigen Referenzschiffe zu planen (S. 12, Tabelle 1)
- Um eine flexible Nutzung der Kaianlagen mit unterschiedlichen Schiffstypen zu gewährleisten, ist für Skandinavienkai und alle Mittelhäfen eine durchgängig Fahrwassertiefe von mindestens 10,5 m beim Aufgabenträger (Bund) einzufordern.
- Die durch den Herrentunnel z. Z. vorhandenen Restriktionen beim Fahrwasser sind nicht als gegeben hinzunehmen und im Hafenentwicklungsplan „festzuschreiben“ (z. B. Anlage 1, S. 26, letzter Absatz, S. 27, erster Absatz), sondern es ist ein Handlungsbedarf zur Beseitigung der Hemmnisse zu definieren und im Plan zu dokumentieren.
-
Die Beseitigung der im Bereich des Herrentunnels aktuell noch vorhandenen Restriktionen beim Fahrwasser sind durch geeignete Baumaßnahmen möglichst zeitnah zu beheben (Fahrwassertiefe mindestens 10,5 m, Fahrwasserbreite), so dass CTL und Lehmannkai I (inkl. der Erweiterungen) künftig vollumfänglich von den Referenzschiffen genutzt werden können und perspektivisch auch noch die Möglichkeit besteht (bei Bedarf und Wirtschaftlichkeit), den Vorwerker Hafen begrenzt an die wachsenden Schiffsgrößen (sowie für den Anlauf von Panmax-Schiffen mit höherer Beladung/größerem Tiefgang) anzupassen. Hierzu sind Gespräche mit dem Aufgabenträger (Bund) aufzunehmen. Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
. Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 31 | Nein-Stimmen | 15 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
|
Ö 9.6 |
|
|
Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG)
Bestandserhebung 2019/20
Maßnahmenplanung 2020/21 ff. |
|
VO/2020/08597 |
|
Ö 9.7 |
|
|
Gründung des Vereins "Wohnen im Alter e. V. - Verein für die Beratung zu Wohnraumanpassungen und Barrierereduzierung sowie Beratung zu Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag" |
|
VO/2020/08648 |
|
Ö 9.8 |
|
|
Ausbau des Stadions Buniamshof für einen Spielbetrieb in der Fußball-Regionalliga Nord |
|
VO/2020/08652 |
|
Ö 9.9 |
|
|
Projektmandat für die Migration III auf Windows 10 |
|
VO/2020/08661 |
|
Ö 9.10 |
|
|
Fortführung Regionalmanagement im HanseBelt (Der Ältestenrat empfiehlt Vertagung!) |
|
VO/2020/08679 |
|
Ö 9.11 |
|
|
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Lübeck |
|
VO/2020/08745 |
|
Ö 9.12 |
|
|
Förderbewerbung: "Modellprojekte Smart City" |
|
VO/2020/08755 |
|
Ö 9.13 |
|
|
Beirat für Senior:innen - Aktion kostenfreies Busfahren an einem Adventseinkaufssamstag in 2020 - (Der Ältestenrat empfiehlt Vertagung!) |
|
VO/2020/08784 |
|
Ö 9.14 |
|
|
Finanzmittel in Folge der Corona-Pandemie |
|
VO/2020/08831 |
|
Ö 9.14.1 |
|
|
DIE LINKE Änderungsantrag zu VO/2020/08831 "Finanzmittel in Folge der Corona-Pandemie" |
|
VO/2020/08831-01 |
|
Ö 9.14.2 |
|
|
DIE LINKE Ergänzungsantrag zu VO/2020/8831 "Finanzmittel in Folge der Corona-Pandemie" |
|
2020/08831-01-01 |
|
Ö 9.14.3 |
|
|
DIE LINKE & BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN AT zu VO/2020/8031-01 Änderungsantrag zu VO/2020/08831 - "Finanzmittel in Folge der Corona-Pandemie" |
|
VO/2020/08831-02 |
|
Ö 9.14.4 |
|
|
DIE LINKE, SPD und CDU: Ergänzungsantrag zu "Finanzmittel in Folge der Corona-Pandemie" |
|
VO/2020/08831-03 |
|
Ö 10 |
|
|
Anträge der Fraktionen
Die zu diesem TOP vorliegenden Vorlagen werden erst in der Sitzung der Bürgerschaft am 28.05.2020 behandelt.
(Die zu diesem TOP vorliegenden Anträge werden erst in der Sitzung der Bürgerschaft am 28.05.2020 behandelt.) |
|
|
|
N 11 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 27.02.2020 |
|
|
|
N 12 |
|
|
Anträge der Fraktionen (Es liegt nichts vor.) |
|
|
|
N 13 |
|
|
Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern (Es liegt nichts vor.) |
|
|
|
N 14 |
|
|
Berichte |
|
|
|
N 14.1 |
|
|
Gewinnverwendung 2018 der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH |
|
|
|
N 15 |
|
|
Beschlussvorlagen |
|
|
|
N 15.1 |
|
|
Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Redderkoppel |
|
|
|
N 15.2 |
|
|
Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Kahlhorststraße |
|
|
|
N 15.3 |
|
|
Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Stargasse |
|
|
|
N 15.4 |
|
|
Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Dorfstraße |
|
|
|
N 15.5 |
|
|
Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Lerchenweg |
|
|
|
N 15.6 |
|
|
Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Wattstraße |
|
|
|
N 15.7 |
|
|
Beteiligung der Schleswig-Holstein Netz AG an der Netz Lübeck GmbH |
|
|
|
Ö 16 |
|
|
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|