Vorlage - VO/2020/08831
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Beschlussvorschlag
Aufgrund der aktuellen Situation werden für sämtliche Maßnahmen, welche im Zusammenhang mit COVID-19, getroffen werden müssen, für das Haushaltsjahr 2020 bei div. Fachbereichen / Bereichen / Produktsachkonten 10 Mio. € über- und außerplanmäßig gem. § 95 d GO bewilligt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei dem Produktsachkonto 611001 000.4121000 (Steuer, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen / Fehlbetragszuweisungen).
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 95 d Gemeindeordnung SH | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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| Die Ordnung der Finanzmittel führt nicht zu klimatischen Auswirkungen |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
In Folge der Corona-Pandemie kommen auch auf die Hansestadt Lübeck erhebliche Aufwendungen zu. Um in dieser schwierigen Zeit finanziell handlungsfähig zu bleiben sowie schnell und unbürokratisch Hilfen auszubringen, wird der Betrag von 10 Mio. EUR überplanmäßig bereitgestellt.
Mit dieser finanziellen Ordnung können Sofortmaßnahmen zur Linderung finanzieller Schäden wie z.B. Kosten der Kinderbetreuung, Erlass von Verwaltungsentgelten/-gebühren ergriffen oder Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung oder Beschäftigten der Stadtverwaltung wie zum Beispiel zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen vollzogen werden. Die Stadtverwaltung wird ihrem Auftrag zur Koordinierung kommunaler Maßnahmen gerecht.
Die von der Verwaltungsleitung damit ermöglichten Hilfen werden transparent kommuniziert
und im weiteren Verlauf den städtischen Gremien berichtet. Der zur Verfügung gestellte Betrag stellt einen Finanzrahmen dar und wird anlassbezogen eingesetzt..
Anlagen
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