Vorlage - VO/2020/08831  

Betreff: Finanzmittel in Folge der Corona-Pandemie
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:201.22.2020.13
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.03.2020 
Achtung NEUER TAGUNGSORT ! 30. Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.03.2020 
15. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Aufgrund der aktuellen Situation werden für sämtliche Maßnahmen, welche im Zusammenhang mit COVID-19, getroffen werden müssen, für das Haushaltsjahr 2020 bei div. Fachbereichen / Bereichen / Produktsachkonten 10 Mio. € über- und außerplanmäßig gem. § 95 d GO bewilligt.

Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei dem Produktsachkonto 611001 000.4121000 (Steuer, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen / Fehlbetragszuweisungen).
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

./.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Für die Ordnung der Finanzmittel ist keine Betroffenheit gegeben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

 

 

§ 95 d Gemeindeordnung SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

Die Ordnung der Finanzmittel führt nicht zu klimatischen Auswirkungen

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

In Folge der Corona-Pandemie kommen auch auf die Hansestadt Lübeck erhebliche Aufwendungen zu. Um in dieser schwierigen Zeit finanziell handlungsfähig zu bleiben sowie schnell und unbürokratisch Hilfen auszubringen, wird der Betrag von 10 Mio. EUR überplanmäßig bereitgestellt.

 

Mit dieser finanziellen Ordnung können Sofortmaßnahmen zur Linderung finanzieller Schäden wie z.B. Kosten der Kinderbetreuung, Erlass von Verwaltungsentgelten/-gebühren ergriffen oder Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung oder Beschäftigten der Stadtverwaltung wie zum Beispiel zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen vollzogen werden. Die Stadtverwaltung wird ihrem Auftrag zur Koordinierung kommunaler Maßnahmen gerecht.

Die von der Verwaltungsleitung damit ermöglichten Hilfen werden transparent kommuniziert

und im weiteren Verlauf den städtischen Gremien berichtet. Der zur Verfügung gestellte Betrag stellt einen Finanzrahmen dar und wird anlassbezogen eingesetzt..

 


Anlagen

./.
 

 

Stammbaum:
VO/2020/08831   Finanzmittel in Folge der Corona-Pandemie   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2020/08831-01   DIE LINKE Änderungsantrag zu VO/2020/08831 "Finanzmittel in Folge der Corona-Pandemie"   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
2020/08831-01-01   DIE LINKE Ergänzungsantrag zu VO/2020/8831 "Finanzmittel in Folge der Corona-Pandemie"   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2020/08831-02   DIE LINKE & BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN AT zu VO/2020/8031-01 Änderungsantrag zu VO/2020/08831 - "Finanzmittel in Folge der Corona-Pandemie"   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   interfraktioneller Antrag
VO/2020/08831-03   DIE LINKE, SPD und CDU: Ergänzungsantrag zu "Finanzmittel in Folge der Corona-Pandemie"   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   interfraktioneller Antrag