Tagesordnung - 3. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 3. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 28.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
Anlagen:
Protokoll öffentl. Teil 10.07.18
Niederschrift HA-2018_07_24-öffentl. Teil
HA28.08.2018-Oberverwaltungsgericht_für_das_Land_Nordrhein-Westfalen_15_A_265-17_MWRE218023041

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2     Niederschriften    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.07.2018
SI/2018/213  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sondersitzung vom 24.07.2018 (Die Niederschrift liegt nunmehr vor.)
SI/2018/351  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Anfrage des AM Thorsten Fürter (Bündnis 90 / Die Grünen) - Thema Straßenausbaubeiträge
VO/2018/06197  
Ö 3.1.1  
Antwort auf Anfrage von AM/BM Thorsten Fürter (Bündnis 90 / Die Grünen) im Hauptausschuss am 10.07.2018, betr. Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (5.660) - VO/2018/06197 (Die Antwort liegt nun vor und wird nachgereicht)
VO/2018/06250  
Ö 3.2  
Antwort des FB 2 betr. Kaufpreiszahlung Grundstück am ZOB (Anfrage von AM Herrn Stolzenberg vom 10.07.18)    
Ö 3.3  
Anfrage des BM/AM Thomas Rathcke FDP zu Fördermitteln des Landes S-H im Bereich Infrastruktur und KiTa
VO/2018/06244  
Ö 3.4  
Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) - Zum Thema: Public Private Partnership sowie Zusammenarbeit im Liegenschaftsbereich
VO/2018/06287  
Ö 3.5  
NEU: Anfrage des BM/AM Detlev Stolzenberg gem. § 16 GO: Situation am Krähenteich
VO/2018/06327  
Ö 3.6  
NEU: Anfrage von BM Oliver Prieur (CDU) und BM Thomas Rathcke (FDP): Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektronischer Anlagen (E-Check)
VO/2018/06337  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2017 - 2. Halbjahr
Enthält Anlagen
VO/2018/06134  
Ö 4.2  
Genehmigung des Haushalts 2018 der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2018/06168  
Ö 4.3  
Eckpunkte auf dem Weg zur Digitalen Strategie (Der Bericht liegt nun vor und wird nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2018/06271  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Beschlussvorlage zur Errichtung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck auf der Grundlage des Berichtes vom 13.02.2018 Nr. VO/2018/05797
Enthält Anlagen
VO/2018/06118  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer Jugendberufsagentur Lübeck in Zusam­menarbeit mit den Kooperationspartnern am Standort Hans-Böckler-Straße auf der Grundlage des der Bürgerschaft am 30.11.2017 (VO 2017/05314) vorgelegten Konzeptes und des am 22.03.2018 der Bürgerschaft vorgelegten Berichts (VO 2018/05797) zu.

 

  1. Der Bür­germeister wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehenden Beschluss­punkte und dem vorlie­genden Konzept zur Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck unverzüglich eine verbindliche Verwaltungsvereinbarung mit den Kooperati­onspartnern abzuschließen.

Angestrebter frühester Zeitpunkt für die Eröffnung der Jugendberufsagentur Lübeck ist der 01.05.2019. Basierend auf den Erfahrungen anderer Jugendberufsagenturen ist vor der Eröffnung eine zweimonatige Testphase zur Erpro­bung der Prozess-abläufe und der geplanten Zusammenarbeit aller zukünftigen Mitar­beiter*innen in der Jugendberufsagentur Lübeck aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, dem Schulgesetz Schleswig-Holstein erforderlich.

 

  1. Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind im Zusammenhang mit der  Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck in den kommenden Jahren zusätzliche Personal­ressourcen von insgesamt 6,5 VZÄ Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 neu zu schaffen (siehe Begründung zu Ziffer 3). Davon werden 6,5 Planstellen bis 2024 aus der Auflö­sung eines Sonderpostens aus Restmitteln 2011 und 2012 des Bundes für Bildung und Teilhabe (BuT) gegenfinanziert (siehe Anlage 8). Die Stellen werden im Stellen­plan 2019 den Bereichen zugeordnet.

Die Personalkosten und zusätzlich entstehende Sachkosten sind im Haushaltsplan­verfahren 2019 zu ordnen.

 

  1. Zur rechtzeitigen Schaffung und Sicherstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur für die kommunalen Mitarbeiter*innen am Standort Hans-Böckler-Straße wird der Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen IT-Maßnahmen in enger Ab­stimmung mit den Kooperationspartnern der zukünftigen Jugendberufsagentur Lübeck (Arbeitsagentur, gE Jobcenter Lübeck, Bereiche der HL) umzusetzen. Die hierfür er­forderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2019 zu ordnen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Ende 2020 im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Entwicklung der Jugendberufsagentur Lübeck zu be­richten. Dieser Bericht soll auch Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen veranlasst wurden, welcher Personenkreis mit welchem Erfolg erreicht wurde und welche Personalausstattung dauerhaft bei Fortführung der Jugendberufsagentur Lübeck benötigt wird.

 

   
    05.07.2018 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.1 - unverändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

  1.        Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer Jugendberufsagentur Lübeck in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern am Standort Hans-Böckler-Straße auf der Grundlage des der Bürgerschaft am 30.11.2017 (VO 2017/05314) vorgelegten Konzeptes und des am 22.03.2018 der Bürgerschaft vorgelegten Berichts (VO 2018/05797) zu.

 

  1.        Der Bür­germeister wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehenden Beschluss­punkte und dem vorlie­genden Konzept zur Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck unverzüglich eine verbindliche Verwaltungsvereinbarung mit den Kooperati­onspartnern abzuschließen.

Angestrebter frühester Zeitpunkt für die Eröffnung der Jugendberufsagentur Lübeck ist der 01.05.2019. Basierend auf den Erfahrungen anderer Jugendberufsagenturen ist vor der Eröffnung eine zweimonatige Testphase zur Erpro­bung der Prozess-abläufe und der geplanten Zusammenarbeit aller zukünftigen Mitar­beiter*innen in der Jugendberufsagentur Lübeck aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, dem Schulgesetz Schleswig-Holstein erforderlich.

 

  1.        Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind im Zusammenhang mit der  Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck in den kommenden Jahren zusätzliche Personal­ressourcen von insgesamt 6,5 VZÄ Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 neu zu schaffen (siehe Begründung zu Ziffer 3). Davon werden 6,5 Planstellen bis 2024 aus der Auflö­sung eines Sonderpostens aus Restmitteln 2011 und 2012 des Bundes für Bildung und Teilhabe (BuT) gegenfinanziert (siehe Anlage 8). Die Stellen werden im Stellen­plan 2019 den Bereichen zugeordnet.

Die Personalkosten und zusätzlich entstehende Sachkosten sind im Haushaltsplan­verfahren 2019 zu ordnen.

 

  1.        Zur rechtzeitigen Schaffung und Sicherstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur für die kommunalen Mitarbeiter*innen am Standort Hans-Böckler-Straße wird der Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen IT-Maßnahmen in enger Ab­stimmung mit den Kooperationspartnern der zukünftigen Jugendberufsagentur Lübeck (Arbeitsagentur, gE Jobcenter Lübeck, Bereiche der HL) umzusetzen. Die hierfür er­forderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2019 zu ordnen.

 

  1.        Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Ende 2020 im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Entwicklung der Jugendberufsagentur Lübeck zu be­richten. Dieser Bericht soll auch Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen veranlasst wurden, welcher Personenkreis mit welchem Erfolg erreicht wurde und welche Personalausstattung dauerhaft bei Fortführung der Jugendberufsagentur Lübeck benötigt wird.

 

 

 

   
    05.07.2018 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1.        Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer Jugendberufsagentur Lübeck in Zusam­menarbeit mit den Kooperationspartnern am Standort Hans-Böckler-Straße auf der Grundlage des der Bürgerschaft am 30.11.2017 (VO 2017/05314) vorgelegten Konzeptes und des am 22.03.2018 der Bürgerschaft vorgelegten Berichts (VO 2018/05797) zu.

 

  1.        Der Bür­germeister wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehenden Beschluss­punkte und dem vorlie­genden Konzept zur Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck unverzüglich eine verbindliche Verwaltungsvereinbarung mit den Kooperati­onspartnern abzuschließen.

Angestrebter frühester Zeitpunkt für die Eröffnung der Jugendberufsagentur Lübeck ist der 01.05.2019. Basierend auf den Erfahrungen anderer Jugendberufsagenturen ist vor der Eröffnung eine zweimonatige Testphase zur Erpro­bung der Prozess-abläufe und der geplanten Zusammenarbeit aller zukünftigen Mitar­beiter*innen in der Jugendberufsagentur Lübeck aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, dem Schulgesetz Schleswig-Holstein erforderlich.

 

  1.        Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind im Zusammenhang mit der  Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck in den kommenden Jahren zusätzliche Personal­ressourcen von insgesamt 6,5 VZÄ Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 neu zu schaffen (siehe Begründung zu Ziffer 3). Davon werden 6,5 Planstellen bis 2024 aus der Auflö­sung eines Sonderpostens aus Restmitteln 2011 und 2012 des Bundes für Bildung und Teilhabe (BuT) gegenfinanziert (siehe Anlage 8). Die Stellen werden im Stellen­plan 2019 den Bereichen zugeordnet.

Die Personalkosten und zusätzlich entstehende Sachkosten sind im Haushaltsplan­verfahren 2019 zu ordnen.

 

  1.        Zur rechtzeitigen Schaffung und Sicherstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur für die kommunalen Mitarbeiter*innen am Standort Hans-Böckler-Straße wird der Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen IT-Maßnahmen in enger Ab­stimmung mit den Kooperationspartnern der zukünftigen Jugendberufsagentur Lübeck (Arbeitsagentur, gE Jobcenter Lübeck, Bereiche der HL) umzusetzen. Die hierfür er­forderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2019 zu ordnen.

 

  1.        Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Ende 2020 im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Entwicklung der Jugendberufsagentur Lübeck zu be­richten. Dieser Bericht soll auch Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen veranlasst wurden, welcher Personenkreis mit welchem Erfolg erreicht wurde und welche Personalausstattung dauerhaft bei Fortführung der Jugendberufsagentur Lübeck benötigt wird.

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

   
    23.08.2018 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 6.1 - unverändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

  1.        Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer Jugendberufsagentur Lübeck in Zusam­menarbeit mit den Kooperationspartnern am Standort Hans-Böckler-Straße auf der Grundlage des der Bürgerschaft am 30.11.2017 (VO 2017/05314) vorgelegten Konzeptes und des am 22.03.2018 der Bürgerschaft vorgelegten Berichts (VO 2018/05797) zu.

 

  1.        Der Bür­germeister wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehenden Beschluss­punkte und dem vorlie­genden Konzept zur Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck unverzüglich eine verbindliche Verwaltungsvereinbarung mit den Kooperati­onspartnern abzuschließen.

Angestrebter frühester Zeitpunkt für die Eröffnung der Jugendberufsagentur Lübeck ist der 01.05.2019. Basierend auf den Erfahrungen anderer Jugendberufsagenturen ist vor der Eröffnung eine zweimonatige Testphase zur Erpro­bung der Prozess-abläufe und der geplanten Zusammenarbeit aller zukünftigen Mitar­beiter*innen in der Jugendberufsagentur Lübeck aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, dem Schulgesetz Schleswig-Holstein erforderlich.

 

  1.        Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind im Zusammenhang mit der  Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck in den kommenden Jahren zusätzliche Personal­ressourcen von insgesamt 6,5 VZÄ Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 neu zu schaffen (siehe Begründung zu Ziffer 3). Davon werden 6,5 Planstellen bis 2024 aus der Auflö­sung eines Sonderpostens aus Restmitteln 2011 und 2012 des Bundes für Bildung und Teilhabe (BuT) gegenfinanziert (siehe Anlage 8). Die Stellen werden im Stellen­plan 2019 den Bereichen zugeordnet.

Die Personalkosten und zusätzlich entstehende Sachkosten sind im Haushaltsplan­verfahren 2019 zu ordnen.

 

  1.        Zur rechtzeitigen Schaffung und Sicherstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur für die kommunalen Mitarbeiter*innen am Standort Hans-Böckler-Straße wird der Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen IT-Maßnahmen in enger Ab­stimmung mit den Kooperationspartnern der zukünftigen Jugendberufsagentur Lübeck (Arbeitsagentur, gE Jobcenter Lübeck, Bereiche der HL) umzusetzen. Die hierfür er­forderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2019 zu ordnen.

 

  1.        Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Ende 2020 im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Entwicklung der Jugendberufsagentur Lübeck zu be­richten. Dieser Bericht soll auch Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen veranlasst wurden, welcher Personenkreis mit welchem Erfolg erreicht wurde und welche Personalausstattung dauerhaft bei Fortführung der Jugendberufsagentur Lübeck benötigt wird.

 

 

       Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

   mit 14 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung einstimmig

         gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

   
    28.08.2018 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1.        Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer Jugendberufsagentur Lübeck in Zusam­menarbeit mit den Kooperationspartnern am Standort Hans-Böckler-Straße auf der Grundlage des der Bürgerschaft am 30.11.2017 (VO 2017/05314) vorgelegten Konzeptes und des am 22.03.2018 der Bürgerschaft vorgelegten Berichts (VO 2018/05797) zu.
  2.        Der Bür­germeister wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehenden Beschluss­punkte und dem vorlie­genden Konzept zur Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck unverzüglich eine verbindliche Verwaltungsvereinbarung mit den Kooperati­onspartnern abzuschließen.

Angestrebter frühester Zeitpunkt für die Eröffnung der Jugendberufsagentur Lübeck ist der 01.05.2019. Basierend auf den Erfahrungen anderer Jugendberufsagenturen ist vor der Eröffnung eine zweimonatige Testphase zur Erpro­bung der Prozess-abläufe und der geplanten Zusammenarbeit aller zukünftigen Mitar­beiter*innen in der Jugendberufsagentur Lübeck aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, dem Schulgesetz Schleswig-Holstein erforderlich.

  1.        Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind im Zusammenhang mit der  Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck in den kommenden Jahren zusätzliche Personal­ressourcen von insgesamt 6,5 VZÄ Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 neu zu schaffen (siehe Begründung zu Ziffer 3). Davon werden 6,5 Planstellen bis 2024 aus der Auflö­sung eines Sonderpostens aus Restmitteln 2011 und 2012 des Bundes für Bildung und Teilhabe (BuT) gegenfinanziert (siehe Anlage 8). Die Stellen werden im Stellen­plan 2019 den Bereichen zugeordnet.

Die Personalkosten und zusätzlich entstehende Sachkosten sind im Haushaltsplan­verfahren 2019 zu ordnen.

  1.        Zur rechtzeitigen Schaffung und Sicherstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur für die kommunalen Mitarbeiter*innen am Standort Hans-Böckler-Straße wird der Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen IT-Maßnahmen in enger Ab­stimmung mit den Kooperationspartnern der zukünftigen Jugendberufsagentur Lübeck (Arbeitsagentur, gE Jobcenter Lübeck, Bereiche der HL) umzusetzen. Die hierfür er­forderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2019 zu ordnen.
  2.        Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Ende 2020 im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Entwicklung der Jugendberufsagentur Lübeck zu be­richten. Dieser Bericht soll auch Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen veranlasst wurden, welcher Personenkreis mit welchem Erfolg erreicht wurde und welche Personalausstattung dauerhaft bei Fortführung der Jugendberufsagentur Lübeck benötigt wird.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

   
    30.08.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.2 - unverändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

  1.        Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer Jugendberufsagentur Lübeck in Zusam­menarbeit mit den Kooperationspartnern am Standort Hans-Böckler-Straße auf der Grundlage des der Bürgerschaft am 30.11.2017 (VO 2017/05314) vorgelegten Konzeptes und des am 22.03.2018 der Bürgerschaft vorgelegten Berichts (VO 2018/05797) zu.

 

  1.        Der Bür­germeister wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehenden Beschluss­punkte und dem vorlie­genden Konzept zur Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck unverzüglich eine verbindliche Verwaltungsvereinbarung mit den Kooperati­onspartnern abzuschließen.

Angestrebter frühester Zeitpunkt für die Eröffnung der Jugendberufsagentur Lübeck ist der 01.05.2019. Basierend auf den Erfahrungen anderer Jugendberufsagenturen ist vor der Eröffnung eine zweimonatige Testphase zur Erpro­bung der Prozess-abläufe und der geplanten Zusammenarbeit aller zukünftigen Mitar­beiter*innen in der Jugendberufsagentur Lübeck aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, dem Schulgesetz Schleswig-Holstein erforderlich.

 

  1.        Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind im Zusammenhang mit der  Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck in den kommenden Jahren zusätzliche Personal­ressourcen von insgesamt 6,5 VZÄ Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 neu zu schaffen (siehe Begründung zu Ziffer 3). Davon werden 6,5 Planstellen bis 2024 aus der Auflö­sung eines Sonderpostens aus Restmitteln 2011 und 2012 des Bundes für Bildung und Teilhabe (BuT) gegenfinanziert (siehe Anlage 8). Die Stellen werden im Stellen­plan 2019 den Bereichen zugeordnet.

Die Personalkosten und zusätzlich entstehende Sachkosten sind im Haushaltsplan­verfahren 2019 zu ordnen.

 

  1.        Zur rechtzeitigen Schaffung und Sicherstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur für die kommunalen Mitarbeiter*innen am Standort Hans-Böckler-Straße wird der Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen IT-Maßnahmen in enger Ab­stimmung mit den Kooperationspartnern der zukünftigen Jugendberufsagentur Lübeck (Arbeitsagentur, gE Jobcenter Lübeck, Bereiche der HL) umzusetzen. Die hierfür er­forderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2019 zu ordnen.

 

  1.        Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Ende 2020 im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Entwicklung der Jugendberufsagentur Lübeck zu be­richten. Dieser Bericht soll auch Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen veranlasst wurden, welcher Personenkreis mit welchem Erfolg erreicht wurde und welche Personalausstattung dauerhaft bei Fortführung der Jugendberufsagentur Lübeck benötigt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)

 

Ö 5.2  
Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Bundesprogramm ,,Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", Projektaufruf 2018 (Die Vorlage liegt nun vor und wird nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2018/06269  
Ö 6  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8     Verschiedenes    
Ö 8.1  
NEU: Mdl. Anfrage BM Peter Reinhardt betr. Fischtreppe    
Ö 8.2  
NEU: Mdl. Anfrage BM D. Stolzenberg betr. Stromausfall    
Ö 8.3  
NEU: Mdl. Anfrage BM Thomas-Markus Leber betr. Teilnahme der Bürgerschaftsmitglieder am Festakt anl. Umbenennung der FH Lübeck am 27.09.2018    
Ö 8.4  
NEU: Mdl. Anfrage BM Thorsten Fürter betr. Umsetzung Abschiebeplan    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Niederschriften      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.07.2018      
N 10.2     Genehmigung der Niederschrift der Sondersitzung vom 24.07.2018 (Die Niederschrift liegt nunmehr vor.)      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12     Berichte      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 13.1     Austauschvorlage zu VO/2018/06175 - Gründung einer Gesellschaft durch die Stadtwerke Lübeck Holding GmbH (Aufgrund einer redaktionellen Änderung wurde die Vorlage ausgetauscht!)      
N 13.2     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Gärtnergasse      
N 13.3     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Gärtnergasse      
N 13.4     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Gärtnergasse      
N 13.5     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Jungborn      
N 13.6     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Stargasse      
N 13.7     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Nachtigallensteg      
N 13.8     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Kuckucksruf      
N 13.9     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Ringstedtenweg      
N 13.10     Austauschvorlage zur VO/2018/06227 - Mediationsvereinbarung zwischen der Hansestadt Lübeck und der Firma Wayss & Freytag Ingenieurbau AG betr. finanzielle Ansprüche und Fertigstellungstermin zum Ersatzneubau Possehlbrücke (Die Vorlage liegt nun vor und wird nachgereicht.)      
N 14     Verschiedenes      
N 14.1     Anfrage BM Stolzenberg zur Mitteilung Bgm. Lindenau betr. WC-Anlage Krähenteich in der Sitzung des HA am 24.07.2018      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich Protokoll öffentl. Teil 10.07.18 (108 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Niederschrift HA-2018_07_24-öffentl. Teil (33 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich HA28.08.2018-Oberverwaltungsgericht_für_das_Land_Nordrhein-Westfalen_15_A_265-17_MWRE218023041 (61 KB)