Vorlage - VO/2018/06250  

Betreff: Antwort auf Anfrage von AM/BM Thorsten Fürter (Bündnis 90 / Die Grünen) im Hauptausschuss am 10.07.2018, betr. Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (5.660) - VO/2018/06197
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Johannsen, Jens
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
28.08.2018 
3. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des Mitgliedes der Hauptausschusses Thorsten Fürter vom 10.7.2018 – VO/2018/06197:

 


Begründung

Anfrage des Bürgerschaftsmitgliedes Thorsten Fürter im Hauptausschuss am 10.7.18

hier: Antwort zu folgenden Fragen durch den Bereich 5.660 - Stadtgrün und Verkehr

 

1. In welcher Höhe wurden Straßenausbaubeiträge in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 (bis zum 31. Mai 2018) durch die Stadt festgesetzt (bitte hier und bei den folgenden Fragen jeweils nach Jahren aufschlüsseln).

2. In wie vielen Fällen erfolgten Einsprüche gegen die Festsetzung?

3. In wie vielen Fällen kam es zu Gerichtsprozessen? Wie viele von ihnen laufen derzeit noch?

 

Bei der nachfolgenden Statistik ist anzumerken, dass die Beitragsveranlagung in der Regel nicht in dem Jahr erfolgt, in dem die jeweilige Maßnahme auch abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für die Anzahl der Widersprüche und Klagen.

Nicht enthalten in der Statistik sind die Maßnahmen, die noch abzurechnen sind, da die Beitragspflicht durch die Abnahme der Baumaßnahme vor der von der Landesregierung geschaffenen Verzichtsmöglichkeit (25.01.2018) entstanden ist. Hier sind bis 2021 mindestens weitere 1,88 Millionen Euro Einnahmen zu erwarten.

 

 

 

2014

2015

2016

2017

2018*

Einnahmen in Euro

1.001.148,09

958.873,43

1.551.406,03

2.802.634,42

192.901,54

Anzahl der Bescheide:

1806

1069

725

605

137

Widersprüche:

 

96

109

139

203

20

Klagen:

 

4

2

6

5

3

Noch laufende Klagen:

0

0

4

2

3

* bis 31.05.2018

 

4. In welcher Höhe waren aufgrund der Gebührenfestsetzungen für den städtischen Fiskus Mittelzuwächse zu verzeichnen? In welcher Höhe sind Gebührenforderungen noch "offen"?

 

Mit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen werden bereits geleistete investive Ausgaben refinanziert. Ein Mittelzuwachs ist daher nicht zu verzeichnen, es wird aber weniger Fremdkapital benötigt. Wie bereits in Beantwortung der Fragen 1-3 ausgeführt, stehen noch Beiträge in Höhe von mindestens 1.882.050 Euro aus.

 

5. Hat die Stadt im Hinblick auf die vorgenannten Beschlüsse ihre Praxis bei der Festsetzung und ggf. Vollstreckung von Straßenausbaugebührenbeiträgen verändert? Wenn ja: Wie?

 

Aufgrund der Beschlüsse werden Maßnahmen, für die die Beitragspflicht nach dem 25.01.2018 entstanden ist, zurzeit nicht bearbeitet. Hier ist abzuwarten, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Abschaffung der Satzung erfolgt. Je nach Zeitpunkt der Abschaffung der Satzung ist noch eine Beitragsveranlagung für folgende Maßnahmen denkbar, da die Beitragspflicht in 2018 entstanden ist bzw. wahrscheinlich entstehen wird:

 

  • Mönkhofer Weg
  • Josephinenstraße
  • Süderstraße
  • Hans-Böckler-Straße
  • Am Fahrenberg

 

Ansonsten hat sich die Praxis bisher nicht verändert. Spürbar ist allerdings eine Zunahme an Widersprüchen in den Jahren 2016 und 2017, die zum Teil auch auf die öffentliche Diskussion zurückzuführen ist. Deutlich wird dies auch durch vermehrte Anfragen von betroffenen Bürgern: "Warum muss ich noch bezahlen?" "Das kann ja nicht nur an dem Abnahmetermin hängen!"

 

6. In welcher Höhe rechnet der Bürgermeister in den kommenden sechs Jahren mit Einnahmeausfällen bei Umsetzung des Beschlusses vom 22. Februar 2018? In welcher Höhe und für welche Dauer sind diese Ausfälle durch Kompensationsentscheidungen des Landes ausgeglichen?

 

Genaue Zahlen für die Einnahmeverluste bei der tatsächlichen Beitragsveranlagung können nicht genannt werden, da dies immer abhängig ist von den durchgeführten investiven Baumaßnahmen. Der in der Aufstellung befindliche Haushaltsplan für 2019 birgt auch noch viele Unsicherheiten und legt die Einnahmen und Ausgaben generell nur bis zum Jahr 2022 fest. Bekannt sind folgende Projekte, deren Finanzierung durch die Abschaffung der Beiträge negativ beeinflusst werden:

  • Gründungsviertel: Einnahmeausfall mindestens 3,7 Millionen Euro
  • Kantstraße: Einnahmeausfall mindestens 0,765 Millionen Euro
  • Moislinger Allee: 2019 Haushaltsplanung: 0,55 Millionen Euro

 

Die weiteren geplanten Maßnahmen, jedoch abhängig von der tatsächlichen Umsetzung, ergeben einen Beitragseinnahmeverlust von knapp 4 Mio. Euro. Insgesamt ist der derzeitig abzusehende Ausfall bis zum Jahr 2022 mit knapp 9 Mio. Euro zu beziffern. Im Durchschnitt kann bei 560 km Gemeindestraße von 70 % der beitragsfähigen Kosten ausgegangen werden, die bei einer Abschaffung der Satzung nicht refinanziert werden.

 

Durch das Land werden die Einnahmeausfälle durch den Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gar nicht ausgeglichen: Es gibt zusätzliche Mittel für die Unterhaltung der Infrastruktur (also konsumtiv) in Höhe von rd. 4,8 Mio. EUR in den Jahren 2018 bis 2020. Danach soll eine Regelung über den neu zu fassenden Kommunalen Finanzausgleich erfolgen. Diese Gelder sollen auch für die digitale sowie für Bildungsinfrastruktur verwendet werden, stehen aber wegen der zwingenden Verbuchung im Ergebnisplan nicht für die über Straßenausbaubeiträge zu finanzierenden investiven Maßnahmen zur Verfügung. Folglich würde dieser Einnahmeausfall in einem erhöhten Kreditbedarf münden.

 

Bei einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge werden zukünftig auch weniger Straßenanliegerbescheinigungen zu erstellen sein. Im Durchschnitt der Jahre 2014-2017 wurden hier Einnahmen in Höhe von 6.300 Euro p. a. erzielt, die voraussichtlich wegfallen würden.

 

7. Beabsichtigt der Bürgermeister zusammen mit dem Satzungsentwurf im November 2018 auch einen Vorschlag zu unterbreiten, wie nicht durch das Land kompensierte Einnahmeausfälle ausgeglichen werden können?

 

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr ist nicht in der Lage einen Ausgleich für diese Einnahmeausfälle zu schaffen, wenn auf die Erhebung von Beiträgen endgültig verzichtet wird. Aufgrund der bestehenden politischen Beschlusslage wurden rechtlich zulässige Alternativen zur derzeitigen Praxis bei der Beitragserhebung, die auch zu einer finanziellen Entlastung der Bürger führen würde, bisher nicht geprüft. Hier sind insbesondere die nach dem Kommunalabgabengesetz mögliche Streckung der Beitragslast bis zu 20 Jahren, die Reduzierung der Anliegeranteile und die Beschränkung der Beitragspflicht auf noch näher zu bestimmende Maßnahmen anzuführen. Auf den Bericht dazu unter VO/2018/05785 wird verwiesen.

 


Anlagen