Vorlage - VO/2018/06197  

Betreff: Anfrage des AM Thorsten Fürter (Bündnis 90 / Die Grünen) - Thema Straßenausbaubeiträge
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.07.2018 
2. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2018-2023) zurückgestellt   
28.08.2018 
3. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In der Bürgerschaftssitzung am 22. Februar 2018 hat die Bürgerschaft auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen (VO/2018/05768), den Bürgermeister zu beauftragen, bis zur Sitzung der Bürgerschaft im November 2018 einen Satzungsentwurf vorzulegen, der die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lübeck von der Erhebung der Straßenausbaubeiträge befreit. Zugleich wurde ein Antrag der Grünen Bürgerschaftsfraktion abgelehnt, den hierdurch entstehenden Einnahmeausfall durch einen Zuwachs an anderer Stelle auszugleichen (VO/2018/05818)

 

Hierzu bitte ich den Bürgermeister um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

  1. In welcher Höhe wurden Straßenausbaubeiträge in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 (bis zum 31. Mai 2018) durch die Stadt festgesetzt (bitte hier und bei den folgenden Fragen jeweils nach Jahren aufschlüsseln).

 

  1. In wie vielen Fällen erfolgten Einsprüche gegen die Festsetzung?

 

 

  1. In wie vielen Fällen kam es zu Gerichtsprozessen? Wie viele von ihnen laufen derzeit noch?

 

  1. In welcher Höhe waren aufgrund der Gebührenfestsetzungen für den städtischen Fiskus Mittelzuwächse zu verzeichnen? In welcher Höhe sind Gebührenforderungen noch „offen“?

 

 

  1. Hat die Stadt im Hinblick auf die vorgenannten Beschlüsse ihre Praxis bei der Festsetzung und ggf. Vollstreckung von Straßenausbaugebührenbeiträgen verändert? Wenn ja: Wie?

 

  1. In welcher Höhe rechnet der Bürgermeister in den kommenden sechs Jahren mit Einnahmeausfällen bei Umsetzung des Beschlusses vom 22. Februar 2018? In welcher Höhe und für welche Dauer sind diese Ausfälle durch Kompensationsentscheidungen des Landes ausgeglichen?

 

 

  1. Beabsichtigt der Bürgermeister zusammen mit dem Satzungsentwurf im November 2018 auch einen Vorschlag zu unterbreiten, wie nicht durch das Land kompensierte Einnahmeausfälle ausgeglichen werden können?

 

Ich bitte um schriftliche Beantwortung.

 


Begründung

Erfolgt mündlich.

 


Anlagen