Auszug - Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) - Zum Thema: Public Private Partnership sowie Zusammenarbeit im Liegenschaftsbereich   

3. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 28.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2018/06287 Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) - Zum Thema: Public Private Partnership sowie Zusammenarbeit im Liegenschaftsbereich

   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Fürter stellt mit der Vorlage 2018/06287 folgende Anfrage:

 

Die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein definiert Public-Private-Partnership wie folgt: „Konzept der Finanzierung öffentlicher Investitionsvorhaben, welches vorsieht, infrastrukturelle Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ganz oder teilweise von privaten Unternehmern finanzieren zu lassen.“

Quelle:https://www.ihk-schleswig-holstein.de/standortpolitik/projekte_und_kooperationen/public-private-partnership/3144732.

Zu diesem Themenkomplex bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Gibt es über den Bau des Herrentunnels hinaus PPP-Projekte der Hansestadt Lübeck? Wenn ja: Welche?

2. Hat die Stadt bezüglich des Herrentunnels sowie evtl. bezüglich anderer bestehender PPP-Projekte ausgewertet, ob die Entscheidung, die Projekte über PPP zu realisieren, gegenüber der klassischen Finanzierung öffentlicher Investitionsvorhaben aus heutiger Sicht für die Stadt wirtschaftlich vorteilhaft war? Wenn ja: Mit welchen Ergebnissen?

3. Plant die Hansestadt Lübeck die Initiierung weiterer PPP-Projekte? Wenn ja: Welche?

4. Hat die Stadtverwaltung in den vergangenen fünf Jahren an Gesprächen mit Investoren oder Beratern teilgenommen, die die Durchführung von PPP-Projekten zum Gegenstand hatten? Wenn ja: In welchen Fällen?

5. Verfügt die Hansestadt Lübeck über Gebäude oder Gebäudeteile, die nicht von der Stadtverwaltung, sondern von Dritten genutzt werden? Wenn ja: Bitte die Fläche angeben, von wem die Gebäude genutzt werden und bis wann die Nutzung vertraglich vorgesehen ist? Städtische Gesellschaften können bei der Beantwortung außer Betracht bleiben.

6. Mietet die Hansestadt Lübeck gegenwärtig Gebäude oder Gebäudeteile von Dritten an? Wenn ja: Bitte die Fläche angeben, zu welchem Zweck die Anmietung erfolgte und bis wann die Nutzung vertraglich vorgesehen ist?

7. Gibt es aktuell Beschäftigte der Stadt, die von Firmen „ausgeliehen“ oder finanziert werden? Wenn ja: In welchen Fällen?

Ich bitte um schriftliche Beantwortung.“

 

Keine Wortmeldungen.

 


 

 


Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.