TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Allgemeiner Teil |
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Ö 1.1 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 1.2 |
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Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung |
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Ö 1.3 |
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Niederschriften, öffentlich vom 17.07.2017 |
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SI/2017/132 |
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Ö 2 |
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Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren |
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Ö 2.1 |
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Bebauungsplan 05.42.00 ? Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße ?
Satzungsbeschluss (5.610)
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VO/2017/05203 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen des ausgelegten Bebauungsplanentwurfes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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18.09.2017 - Bauausschuss |
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Ö 2.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen des ausgelegten Bebauungsplanentwurfes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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19.09.2017 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.4 - geändert beschlossen |
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Der Ausschuss stimmt der Empfehlung bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen einstimmig zu.
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26.09.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 5.15 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen des ausgelegten Bebauungsplanentwurfes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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28.09.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.17 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen des ausgelegten Bebauungsplanentwurfes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme in der vorliegenden Fassung Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
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Ö 3 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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Ö 3.1 |
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Übertragung der Erschließung des Bebauungsplangebiets "05.42.00 ? Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße" auf Dritte durch Vertrag (5.660) |
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VO/2017/05164 |
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Ö 3.2 |
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Finanzierungsanteile der Hansestadt Lübeck bei den Stadtumlandverkehren aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg |
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VO/2017/05105 |
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Ö 3.3 |
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Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Travemünde Skandinavienkai Umbau Anleger 8 (5.691) |
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VO/2017/05190 |
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Ö 3.4 |
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Freigabe zur Umsetzung der Baumaßnahme Ersatzneubau Bahnübergang "Am Waldsaum" (5.691) |
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VO/2017/05193 |
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Ö 3.5 |
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Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung zur Maßnahme Erneuerung Bahnübergang "Am Waldsaum" (5.691) |
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VO/2017/05194 |
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Ö 3.6 |
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Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Vorwerker Hafen, Anleger 4, Erneuerung der Kaimauer (5.691) |
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VO/2017/05198 |
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Ö 3.7 |
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Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung zur Maßnahme Vorwerker Hafen, Anleger 4, Erneuerung der Kaimauer (5.691) |
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VO/2017/05199 |
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Ö 3.8 |
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Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Ersatzneubau der Uferbauwerke im Fischereihafen Lübeck-Travemünde (5.691) |
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VO/2017/05200 |
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Ö 3.9 |
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Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung zur Maßnahme Ersatzneubau der Uferbauwerke im Fischereihafen Lübeck-Travemünde" (5.691) |
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VO/2017/05201 |
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Ö 3.10 |
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Vorlage zur außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Durchführung von Brandschutzmaßnahmen und bautechni-schen Instandsetzungen an der Julius-Leber-Schule, Marquardt-platz 7, 23554 Lübeck |
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VO/2017/05241 |
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Ö 3.11 |
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Projektfreigabe zur Umsetzung des Neubaus zur Systemgastronomie in der Gewerbeschule für Nahrung und Gastronomie, Parade 2 in 23552 Lübeck über 175.000,00 EUR
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VO/2017/05244 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen und Berichte |
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Ö 4.1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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Ö 4.2 |
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Sonstige Mitteilungen und Berichte |
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Ö 4.2.1 |
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Jahresbericht 2016 der Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2017/04922 |
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Ö 4.2.2 |
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Sitzungstermine des Bauausschusses 2018 |
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VO/2017/05226 |
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Ö 4.2.3 |
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Mündlicher Bericht (5.651): Vorstellung der Planung
Grund- und Gemeinschaftsschule St. Jürgen (Zusammenlegung der Standorte) |
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Ö 4.2.4 |
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Mündlicher Bericht (5.660):
Konzeptioneller Ansatz bei der Planung von Kinderspielplätzen |
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Ö 4.2.5 |
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Mündlicher Bericht (5.660):
Grundhafte Sanierung der Kantstraße - Aktueller Sachstand |
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Ö 4.3 |
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Ankündigung von Öffentlichkeitsbeteiligung |
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Ö 4.4 |
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Mitteilungen zum Beginn von Ausschreibungen |
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Ö 4.5 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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Ö 5 |
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Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes |
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Ö 5.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 5.2 |
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Neue Anfragen |
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Ö 5.3 |
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Anträge |
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Ö 5.3.1 |
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Antrag des AM Carl Howe [GAL]: Fußgängerbrücke Wakenitz |
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VO/2017/05263 |
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N 6 |
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Niederschriften, Mitteilungen und Berichte |
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N 6.1 |
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Niederschriften, nicht öffentlich vom 17.07.2017 |
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N 6.2 |
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Mitteilungen |
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N 6.2.1 |
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Mitteilung über Bauvorhaben (5.610) |
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N 6.2.2 |
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Mündliche Mitteilung (5.000):
Aktueller Sachstand Possehlbrücke |
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N 6.3 |
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Berichte |
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N 6.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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N 7 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000 EUR netto (VOB / VOL) |
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N 8 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000 EUR netto |
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N 9 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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N 9.1 |
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Verkauf eines Grundstückes im Rehsprung |
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N 9.2 |
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Bestellung eines Erbbaurechtes für ein Parkhaus in Travemünde |
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N 9.3 |
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Verkauf eines Grundstücks am Marliring für sozialen Wohnungsbau |
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N 9.4 |
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Ausschreibung von Energielieferungen über 175.000,00 EUR
Erdgaslieferung ab 2018 |
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N 9.5 |
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Vorlage zur überplanmäßigen Bereitstellung einer Verpflichtungser-mächtigung bei dem Ersatzneubau Rettungs- und Feuerwache 3 Kücknitz-Travemünde, Travemünder Landstraße 276, 23570 Lübeck |
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N 10 |
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Anfragen, Anregungen und Verschiedenes |
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N 10.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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N 10.2 |
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Neue Anfragen |
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N 10.3 |
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Anregungen und Verschiedenes |
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Ö 11 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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