Vorlage - VO/2017/05200  

Betreff: Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Ersatzneubau der Uferbauwerke im Fischereihafen Lübeck-Travemünde (5.691)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Rogge, Bernhard
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.09.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
26.09.2017 
67. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

 

 

Mit der Umsetzung der Maßnahme Ersatzneubau der Uferbauwerke im Fischereihafen Lübeck-Travemünde wird vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft zur Vorlage VO/2017/05201 begonnen.

 

 

 


Verfahren

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

Bereich Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

Städtebauliche Situation

 

Der Bereich zwischen Travemünder Altstadt und Skandinavienkai wurde entlang der Trave landseitig lange Zeit hauptsächlich von der Hafen- und Schifffahrtsbranche genutzt. In diesem Bereich sind seit einiger Zeit ein Entwicklungsprozess und eine Umstrukturierung von Hafen- und Schiffsbaugewerbe hin zu einer Nutzung mit touristischem Hafen- und Freizeitgewerbe zu beobachten. Westlich angrenzend an den Priwall-Fährvorplatz entstanden in den letzten zehn Jahren insbesondere gastronomische Einrichtungen aber auch neue Wohnungen unter Berücksichtigung der gewerblich-maritimen Nutzungen (Fischereihafen, landseitige Fischereiaktivitäten, Fischverwertung) sowie der touristischen Nutzung (z.B. Fischverkauf direkt vom Kutter).

 

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Bilder Bestandssituation Fischereihafen-Travemünde Hafenzone 2016

 

Im westlichen Anschluss an den Fischereihafen befinden sich Gewerbebrachen, die keine standortadäquate Nutzung mehr aufweisen. Im Bereich des Fischereihafens ist somit eine qualitativ angepasste Neuordnung erforderlich und möglich. Durch die Planungen soll der Bestand aufgewertet und nunmehr Wohnungen, Ferienwohnungen, gewerbliche, kulturelle und dienstleistungsbezogene Angebote sowie attraktive Aufenthaltsqualitäten am Wasser geschaffen werden.

 

 

Städtebauliches Konzept

 

Mit der Entscheidung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 24.11.2016 zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan 32.14.00 liegen die Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung des Bebauungsplangebietes Auf dem Baggersand/Hafenquartier vor. Über ein sogenanntes Eckpunktepapier zur Bebauung des Teilabschnittes Fischereihafen, unterzeichnet von der Gesellschaft für Entwicklung und Vermarktung AG als Erschließungsträger und dem Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck wurden für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Verantwortlichen für das Bauleitplanverfahren, die Herstellung und Übernahme der Erschließungsanlagen/-flächen einschließlich der Flächenanpassungen geregelt und Verabredungen zur Umsetzung getroffen.

 

Im Zuge der Entwicklung ehemals gewerblich industriell genutzter Flächen im Travemünder Fischereihafen müssen auch die Anlagen im Fischereihafen selbst, insbesondere die Uferböschungsbauwerke, Kaimauern und Steganlagen, die Flächen unmittelbar neben der Kai für die Schiffsliegeplätze der Fischer und für die Verkaufsstände direkt neben den Liegeplätzen, aber auch die Verkehrsflächen längs des Ufers und die Flächen für den zu- und abfließenden Verkehr im Osten und Westen der Hafenzone saniert bzw. neu angelegt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Fischereihafen Lübeck-Travemünde – Hafenquartier – städtebauliches Konzept

 

 

Für die Hafenzone (rote Ellipse) mit allen Einzelmaßnahmen im und am Wasser, die Verkehrsflächen und Uferbauwerke hat die Lübeck Port Authority die Bauherrenfunktion.

 

 

Uferböschungsbauwerk

 

Noch vor dem Straßenbau werden bereits als vorlaufende Maßnahme im Jahr 2017 die Uferbefestigungen im Fischereihafen Travemünde in Stand gesetzt, damit anschließend mit dem Bau der Verkehrsflächen in der Hafenzone begonnen werden kann. Auch die Steganlagen im Hafen selbst für die Sportboote und die Nebenerwerbsfischer sollen Zug um Zug im Folgejahr erneuert werden. Der Wellenbrecher als äußerer Abschluss zum Hauptfahrwasser der Seeschifffahrtsstraße wurde bereits in den letzten Jahren erneuert. Diese Maßnahmen werden mit Mitteln der LPA für die Bauwerksunterhaltung und den Mitarbeitern des Bauhofes in Travemünde finanziert und gebaut.

 

 

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Uferböschungsbauwerk Bestand

 

 

 

 

 

Uferwände

 

Da die vorhandenen Uferwände in einem baufälligen Zustand sind, müssen sie komplett erneuert werden. Die WTM ENGINEERS GmbH ist beauftragt worden, die Objektplanung dieser Wasserbauwerke im Fischereihafen aufzustellen.

 

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Uferwände Bestand

 

 

Der Bereich unterteilt sich in einen etwa 115 m langen Abschnitt für die Berufsfischer mit entsprechender Wassertiefe für eine nachhaltige Nutzung und einen kleinen Abschnitt von ca. 40 m leichter Spundwand und nur wenig  nutzbarer Wassertiefe entsprechend  den Bedürfnissen der Nebenerwerbsfischer. Dieser Abschnitt endet am Hauptzugangssteg für die Sportboote im Fischereihafen und geht dahinter in das Uferbohlwerk über, das - wie oben beschrieben - mit Eigenmitteln erstellt wird.

 

Uferwände für Berufsfischer rechts und Nebenerwerbsfischer links - Konzept

 

 

Zeitplan

 

Die Uferwände sollen nach Fertigstellung der Entwurfsplanung und Genehmigung durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt noch im Jahr 2017 ausgeschrieben und begonnen werden, um den Haupt- und Nebenerwerbsfischern möglichst schnell und ohne große Behinderungen einen zukunftssicheren Liegeplatz an gleicher Stelle wie bisher zur Verfügung zu stellen. Die Dringlichkeit ergibt sich auch dadurch, dass die vorhandenen hölzernen Fischereibrücken vollkommen abgängig sind, bereits für die Öffentlichkeit gesperrt werden mussten und schnellstmöglich herzustellen sind, damit die Fischerei nicht noch mehr in ihren Belangen eingeschränkt wird und baldmöglichst voraussichtlich im Frühsommer 2018 wieder wirtschaftlich zumutbare Bedingungen vorfindet.

 

 

 

Kosten und Finanzierung

 

Die Gesamtkosten belaufen sich für die oben beschriebene Maßnahme auf 1,2 Mio. EUR. Davon stehen für das Haushaltsjahr 2017 700.000 EUR aus Resten des Vorjahres auf dem Produktsachkonto 552001 003.7852000 – Wasser und Hafen, Fischereihafen Travemünde, Anlegebrücke, Tiefbaumaßnahmen zur Verfügung. Für 2018 sind die verbleibenden 500.000 EUR angemeldet. Es besteht die Absicht, nach Abschluss der Entwurfsplanung beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses im Rahmen des Landesprogrammes Fischerei und Aquakultur zu stellen. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, ist noch unsicher.

 

Mit Vorlage VO/2017/05201 wird der Bürgerschaft ein Antrag auf Einrichtung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500.000 EUR gemäß § 95 f GO SH i. V. m. §95 d Abs. 1, Satz 2 bis 5 GO SH zur Entscheidung vorgelegt, mit der die Auftragsvergabe noch in 2017 sichergestellt werden soll.

 

 

Folgemaßnahmen

 

Für die Verkehrsanlagen in der Hafenzone für die Flächen längs am Wasser zwischen Bebauung und Uferbauwerken sowie für die Einfahrt im östlichen und die Ausfahrt im westlichen Bereich des Quartiers wurde die Ing.-gesellschaft für das Bauwesen mbH MASUCH + OLBRISCH beauftragt, die Planungen aufzustellen. Hier betragen die vorläufigen Baukosten ca. 2,5 Mio. EUR. Für diese Maßnahmen wird eine eigene Vorlage am Ende des Jahres zur Projektfreigabe erstellt, nachdem der Grundstückstausch- und Erschließungsvertrag zwischen der Hansestadt Lübeck und der FTG Fischereihafen Travemünde GmbH als Voraussetzung für die weitere Projektumsetzung abgeschlossen ist.

 

 


Anlagen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen (12 KB)