Vorlage - VO/2017/05193  

Betreff: Freigabe zur Umsetzung der Baumaßnahme Ersatzneubau Bahnübergang "Am Waldsaum" (5.691)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Woldt, Christine
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.09.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
26.09.2017 
67. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_finanzielle Auswirkungen
Anlage 2_Übersichtsplan

Beschlussvorschlag

 

 

Mit der Umsetzung der Maßnahme Ersatzneubau Bahnübergang „Am Waldsaum“ wird vorbehaltlich der Bereitstellung der Verpflichtungsermächtigung (Beschluss der Bürgerschaft zur Vorlage VO/2017/05194) begonnen.

 

 


Verfahren

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

Ergebnis:

 

 

Bereich Haushalt und Steuerung

Bereich Stadtgrün und Verkehr

 

Zustimmend

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

Beschreibung der Baumaßnahme

 

 

Betriebliche Nutzung der Bahnanlagen/Vorgesehene Baumaßnahme

 

Eisenbahninfrastrukturunternehmerin, Eigentümerin und Betreiberin der Lübecker Hafenbahn ist die Hansestadt Lübeck, Bereich Lübeck Port Authority (LPA).

 

Teil der Lübecker Hafenbahn ist die Hafenumgehungsbahn (LPA-Strecke 1137), die den Konstinkai mit dem bundesweiten Schienennetz der DB Netz AG verbindet. In Bahn-km 4,361 kreuzt die Gemeindestraße „Am Waldsaum“ die Hafenumgehungsbahn. Die Querung des Streckengleises wird für Straßenverkehrsteilenehmer mittels eines technisch gesicherten Bahnübergangs ermöglicht. Die Straße Am Waldsaum und der Bahnübergang bilden die Haupterschließung des angrenzenden Volksfestplatzes sowie der Kleingärten und des Naherholungsgebietes Lauerholz.

 

Es ist vorgesehen die altersbedingt abgängige Sicherungsanlage des Bahnübergangs durch eine neue zu ersetzten und den Straßenbereich an die zukünftig höheren Straßen- und Fußgängerverkehre anzupassen.

Derzeitiger Zustand Bahnübergang „Am Waldsaum“

 

Die technische Sicherungsanlage des Bahnübergangs Am Waldsaum besteht aus Blinklichtern ohne Schranken. Sie wurde Anfang der 60er Jahre installiert, entspricht nicht mehr den geltenden Vorschriften und ist aufgrund ihres Alters abgängig. Ersatzteile sind kaum noch zu beschaffen. Es besteht die Gefahr, dass die Anlage aufgrund fehlender Ersatzteile funktionsuntüchtig wird. Wegen der veralteten Technik darf die Sicherungsanlage nicht mehr an geänderte Gegebenheiten angepasst werden. Straßentechnisch werden zur Zeit ausschließlich der Volksfestplatz, angrenzende Kleingärten, das Naherholungsgebiet Lauerholz und einige Garagen erschlossen. Der Kfz-Verkehr ist entsprechend nur mäßig gemäß § 11 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Die Straße und die beidseitig angeordneten Fußwege weisen gemäß ihrer derzeitigen Erschließungsfunktion nur eine Breite von insgesamt 9,40 m auf. Abbiegebeziehungen auf dem Volksfestplatz sind aufgrund der Nutzung als Veranstaltungsplatz nicht explizit an den Bahnübergang angepasst.

 

Vorgesehene Erneuerung

 

Auf dem Volksfestplatz soll in naher Zukunft ein Wohngebiet entstehen, dessen Haupterschließung über den Bahnübergang „Am Waldsaum“ erfolgen wird. Der Straßenverkehr (Kfz- sowie Fußgänger- und Radverkehr) werden deutlich steigen, nach den Prognosen gemäß § 11 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung im mäßigen Bereich liegen.

 

Die Straßenfahrbahn und die beidseitig angeordneten Fußwege werden angepasst auf die zukünftige Nutzung im Bereich der Räumstrecken vor und hinter dem Gleis verbreitert bzw. ausgebaut. Die Straßenbeleuchtung wir ergänzt. Gleisseitig werden die Schwellen und die Bahnübergangsabdeckung erneuert.

 

Der Bahnübergang wird mit einer neuen technischen Sicherungsanlage bestehend aus Halbschranken, zusätzlichen Fußgängerschranken, Lichtzeichen und Fußgängerakkustiken ausgerüstet. Die Anlage wird zugbewirkt eingeschaltet.

 

Kosten

 

Gemäß aktueller Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf  520.000 EUR. Davon stehen  auf dem Produktsachkonto 552001 810.7852000 – Wasser und Hafen, Bahnübergang „Am Waldsaum“, Tiefbaumaßnahmen rund 105.000 EUR für Planungen und Vorbereitung des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die verbleibenden 415.000 EUR sind für den Haushalt 2018 angemeldet.

Mit Vorlage VO/2017/05194 wird der Bürgerschaft ein Antrag auf Einrichtung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 415.000 EUR gemäß § 95 f GO SH i. V. m. §95 d Abs. 1, Satz 2 bis 5 GO SH zur Entscheidung vorgelegt, mit der die Auftragsvergabe noch in 2017 sichergestellt werden soll.

Für die Baumaßnahme gilt bezüglich der Kostenaufteilung die Drittelregelung gemäß § 13 Abs. 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz. Die gesetzlich geforderte Kreuzungsvereinbarung wurde zwischen dem Straßenbaulastträger (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr) und dem Eisenbahnbaulastträger (Hansestadt Lübeck, Bereich Lübeck Port Authority) abgeschlossen und durch das Land Schleswig-Holstein (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein) genehmigt. Damit tragen sowohl der Bereich Stadtgrün und Verkehr als auch der Bereich Lübeck Port Authority sowie das Land Schleswig-Holstein jeweils ein Drittel der hierfür anrechenbaren Bau- und Planungskosten in Höhe von ca. 510.000 EUR, also jeder ca. 171.000,00 EUR.

Das Kostendrittel, das durch die Lübeck Port Authority zu tragen ist, wird durch das Land Schleswig-Holstein (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehrs Schleswig-Holstein) gemäß
§ 17 Eisenbahnkreuzungsgesetz zusätzlich noch zu ca. 50 % der förderfähigen Baukosten gefördert. Der Zuwendungsbescheid über etwa 85.000,00 EUR liegt bereits vor.

Das Kostendrittel, das durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr zu tragen ist, wird durch das Land Schleswig-Holstein (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus) gemäß § 2 Nr. 5 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig-Holstein sowie § 15 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz zu insgesamt 85% der förderfähigen Kosten gefördert. Der Zuwendungsbescheid über EUR 145.000 liegt ebenfalls vor.

Der von der Hansestadt Lübeck zu tragende Eigenanteil stellt sich somit wie folgt dar:

Kostenca. EUR 520.000

abzgl. Kostenanteil Landca. EUR 171.000

abzgl. Förderung LPAca. EUR   85.000

abzgl. Förderung Stadtgrün und Verkehr           EUR 145.000

Eigenanteil Hansestadt Lübeck     ca. EUR 119.000

 

Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach Freigabe der Maßnahme, um einen Baubeginn entsprechend den Vorgaben des Fördergebers noch in diesem Jahr realisieren zu können.

 


Anlagen

Finanzielle Auswirkungen (Anlage 1)

 

Übersichtsplan (Anlage 2)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_finanzielle Auswirkungen (7 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Übersichtsplan (378 KB)