Auszug - Bebauungsplan 05.42.00 ? Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße ? Satzungsbeschluss (5.610)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 18.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2017/05203 Bebauungsplan 05.42.00 ? Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße ?
Satzungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Cosack, Friederike
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Friedrichsen möchte wissen, warum auf der Seite 5 von 8 im Teil B die Halbinsel Kaninchenberg zur Stadtteil Schlutup zugeordnet worden sei.

Frau Cosack führt aus, dass es sich hier um eine Gemarkungsbezeichnung handelt. Das Grundstück befindet sich in der Gemarkung Schlutup und nicht im Stadtteil Schlutup.

 

Frau Friedrichsen möchte weiter wissen, ob es geplant sei im Umfeld des Gebietes Kita-Plätze vorzuhalten, so wie es in der Abwägung gefordert, allerdings in der Begründung verworfen wurde.

Frau Cosack erörtert, dass es direkt im Planungsgebiet keine Kitas geben werde, aber man sich mit dem zuständigen Bereich zusammengesetzt habe, um einen Standort für einen Kitaneubau zu finden, damit der bestehende Bedarf an Kitaplätzen in St. Lorenz gestillt werden könne.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, wer die Grünanlagen bezahlen werde und sich um die Unterhaltung kümmere.

Frau Cosack versichert, dass dies beides beim Investor läge und auf die Hansestadt Lübeck hierfür keine Kosten zukämen.

 

Herr Howe spricht die auf der Seite 5 von 8 im Teil B unter Punkt 7.1 erwähnten Ausgleichsflächen in Neukirchen-Malente an und möchte wissen, auf wessen Ökokonto dies gehe.

Frau Cosack erläutert, dass es zum Zeitpunkt der Abstimmung keine in solcher Größe notwendigen Ausgleichsflächen in der Hansestadt Lübeck gegeben habe und der Vorhabenträger daher auf den Kreis Ostholstein ausgewichen sei. Allerdings laufe momentan ein Verfahren, um wieder Ausgleichsflächen in Lübeck auszuweisen.

 

Herr Howe möchte wissen, warum der Baum Nummer 22 gefällt werden müsse.

Frau Cosack berichtet, dass dieser Baum bzw. sein Wurzelwerk die Erschließungsstraße für das Gebiet tangiere.

 

Herr Howe stellt folgenden Antrag: Der Baum Nummer 22 soll erhalten bleiben und nicht gefällt werden.

 

Weiterhin stellt Herr Howe folgenden zusätzlichen Antrag: Auf der Seite 6 von 8 im Teil B unter Nummer 8.2 ist folgender Passus im ersten Absatz zu streichen: „mit Bedachungen aus Metall oder mit Bitumen-, Kunststoff- oder Elastomerbahnen (mit und ohne Deckschicht, z.B. Kies)“So dass nur noch folgende Aussage dort steht: „ Flachdächer und Pultdächer sind als Gründächer auszuführen“.

 

Herr Ramcke möchte von der Verwaltung wissen, was hier aufgrund vieler Einwände in Bezug auf Gründächer getan werde.

Frau Cosack erläutert, dass an einem Konzept gearbeitet werde, welches dies berücksichtige.

 

Herr Ramcke möchte hierzu weiter wissen, in welchem Zeitrahmen dieses Konzept erarbeitet und im Bauausschuss vorgestellt werde.

Herr Schröder ergänzt, dass dieses Konzept im Zuge kommender B-Planverfahren erörtert werde.

Herr Lötsch sieht es als wichtig an, dass solche Änderungen im Bauausschuss vorgestellt und erörtert werden.

 

Herr Ramcke möchte zu den Abwägungen zwischen der UNB und der Stadtplanung bezüglich der Mähintervalle auf der Naturwiese wissen, wie dieses dreimalige Mähen zustande gekommen sei.

Frau Cosack verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass dies eine Anregung von der UNB gewesen sei und sich durch eine dreimalige Mahd die Nutzbarkeit der Wiese für die Naherholung verbessere.

 

Der Vorsitzende lässt über den ersten Antrag von Herrn Howe abstimmen (Baum Nr. 22 erhalten):

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:2 Stimmen

Gegen den Antrag:12 Stimmen

Enthaltungen:1 Stimme

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den zweiten Antrag von Herrn Howe abstimmen (Streichung einer Textpassage):

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:6 Stimmen

Gegen den Antrag:9 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die unveränderte Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:14 Stimmen

Enthaltungen:1 Stimme

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen des ausgelegten Bebauungsplanentwurfes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

 

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.