Vorlage - VO/2017/05198  

Betreff: Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Vorwerker Hafen, Anleger 4, Erneuerung der Kaimauer (5.691)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Rönfeldt, Otto Hinrich
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.09.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
26.09.2017 
67. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen.xls
Anlage 2 - Übersichtskarte
Anlage 3 - Grundriss
Anlage 4 - Querschnitt
Anlage 5 - Bestandsfotos.docx

Beschlussvorschlag

 

Mit der Umsetzung der Maßnahme Vorwerker Hafen, Anleger 4, Erneuerung der Kaimauer wird vorbehaltlich der Bereitstellung der Verpflichtungsermächtigung (Beschluss der Bürgerschaft zur Vorlage VO/2017/05199) begonnen.

 

 


Verfahren

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

Bereich Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

Beschreibung der Maßnahme

 

Der Vorwerker Hafen ist ein multifunktionales Terminal, das neben rollender Ladung wie LKW und Trailern schwerpunktmäßig für den Umschlag und die Lagerung von Forstprodukten, hauptsächlich aus finnischer Produktion, genutzt wird. Kundeneigene Transportsysteme, wie zum Beispiel Großcontainer der Papierindustrie (Secu-Boxen), werden am Vorwerker Hafen effizient umgesetzt. Insbesondere wird der Liegeplatz 4 zurzeit für den Umschlag der Secu-Boxen genutzt. Die Secu-Boxen werden an der RoRo-Rampe entladen und überwiegend in den dafür vorgesehenen Hallen zwischengelagert. Für den Umschlag von Containern, Stahlprodukten und Projektladungen steht am Liegeplatz 4 ein 100 t Mobilkran zur Verfügung.

 

Die im Jahr 1963 erstellte Liegewand am Anleger 4 besteht auf einer Länge von 190 m aus einer gemischten Spundwandkonstruktion mit Tragbohlen und Drillings-Füllbohlen. Der Kopf der Wand besteht aus einem 1,2 m breiten und 2,0 m hohen Stahlbetonholm, der auch die Verankerung durch Schrägpfähle im Abstand von 2,73 m aufnimmt Die Soll-Wassertiefe im Bereich des Anlegers beträgt - 8,70 m NN, die Berechnungswassertiefe - 10,50 m NN. Die für die Uferwand angesetzte Verkehrslast beträgt p = 20 kN/m². Im Anschluss an diese Spundwand verspringt die Kaimauer um 1,40 m in Richtung Wasser auf einer Länge von 56 m. Die Berechnungstiefe für diese im Jahr 1991 hergestellte Spundwand beträgt – 11,00 m NN.

 

Die Kaimauer hat mit einer Standzeit von 54 Jahren das Ende der Lebensdauer erreicht. Wie die Ergebnisse einer Vielzahl von Bauwerksinspektionen aus den vergangenen Jahren belegen, sind Korrosion und Querschnittsverlust von Konstruktionsteilen der Spundwand bereichsweise erheblich fortgeschritten, dass kurzfristig Handlungsbedarf zur künftigen Erhaltung des Anlegers 4 besteht (siehe Anlage 5). Insbesondere die Feststellung einer erheblicher Anzahl von Fehlstellen im Spundwandblech der vorhandenen Zwischenbohlen, deren Öffnungsabmessungen fortschreitenden Austritt des Hinterfüll- bzw. anstehenden Bodenmaterials, Hohlraumbildungen und Versackungen in der Verkehrsfläche erfordern bauliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit. Mittlerweile wurde eine Fläche aufgrund der eingeschränkten Verkehrssicherheit hinter der Spundwand auf einer Breite von 10,0 m auf der gesamten Länge der Kaianlage (190 m) gesperrt und der Anleger 4 kann nur noch eingeschränkt genutzt werden.

 

Es ist eine neue Spundwand (Stahlprofil Doppelbohlen AU 20) direkt vor die alte Kaimauerkonstruktion einzurammen und der Zwischenraum mit Beton zu verfüllen. Die Verankerung der Wand erfolgt über den vorhandenen und den neu zu erstellenden Betonholm mit Rundstahlankern M 36 im Abstand von 1,50 m (siehe Anlage 3 und 4). Die Fenderung erfolgt konventionell wie bereits in der Altkonstruktion mittels aufgehängter LKW Reifen am Betonholm. Das Vorbaumaß der neuen Liegewand beträgt am Betonholm gemessen lediglich 75 cm.

 

Dieser Lösung vorausgegangen war eine umfangreiche Untersuchung von möglichen Varianten:

-          Neubau eines Spundwandbauwerkes

-          Instandhaltung durch Vorrammen einer Trägerbohlwand mit Ausfachung von Stahlbetonfertigteilen

-          Vorrammen einer Spundwand

-          Instandsetzung durch Vorplattung

 

Der Vergleich hat gezeigt, dass unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Vorrammung die beste Lösung ist. Dieser Ansatz wurde daher im Zuge der weiteren technischen Bearbeitung weiterentwickelt.

 

 

 

 

Hafenbetriebliche Notwendigkeit

 

Um die Funktion des Anlegers zu erhalten, ist eine Ertüchtigung zwingend erforderlich. Gleichzeitig wird der zu erneuernde Teil des Anlegers dem aktuellen Hafenstandard angepasst und die vorgerammte Spundwand am Anleger 4 für eine Sollwassertiefe von -9,50 m NN und eine Berechnungswassertiefe von -11,00 m NN bemessen. Um den Anleger vielseitig einsetzen zu können, werden die landseitigen Kranfundamente dahingehend ertüchtigt, dass für besonders schwere Lasten für den Umschlag mit 2 Kränen im Zwillingshubverfahren Schwerlasten umgeschlagen werden können. Der Vorwerker Hafen wird damit weiter in die Lage versetzt, seine Leistungsfähigkeit im Wettbewerb zu erhalten und zu stärken.

 

Zeitpunkt der Umsetzung

 

Die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach HOAI) ist inzwischen abgeschlossen und die erforderliche strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung der WSV zur Prüfung eingereicht. Ein Zwischenbescheid seitens der WSV weist keine Bedenken auf. Entsprechende Fördermittelanträge sind beim Land eingereicht. Ziel ist es, nach Freigabe durch die Gremien sowie nach Erhalt einer Zusage zum vorzeitigen Baubeginn durch den Fördergeber, die Maßnahme im Oktober 2017 auszuschreiben und bis zum Jahresende 2017 den Bauauftrag zu erteilen. Die Baudurchführung soll von Februar bis Ende Juni 2018 erfolgen.

 

Haushaltsmäßige Ordnung

 

Entsprechend der aktuellen Kostenberechnung vom Juni 2017 liegen die Gesamtkosten der Maßnahme bei 1.900.000 EUR netto. Unter dem Produktsachkonto 552001 144.7852000 – Vorwerker Hafen, Anleger 4, Erneuerung der Kaimauer stehen Mittel in Höhe von 400.000. EUR netto im Haushalt 2017 zur Verfügung. Für 2018 sind 1.500.000 EUR angemeldet. Es wird von einer Förderung in Höhe von 60% auf die förderfähigen Kosten ausgegangen. Das entspricht einer Fördersumme von ca. 1.100.000 EUR.

 

Mit Vorlage VO/2017/05199 wird der Bürgerschaft ein Antrag auf Einrichtung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.500.000 EUR gemäß § 95 f GO SH i.V.m. §95 d Abs. 1, Satz 2 bis 5 GO SH zur Entscheidung vorgelegt, mit der die Auftragsvergabe noch in 2017 sichergestellt werden soll.

 


Anlagen

 

Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 – Übersichtskarte

Anlage 3Grundriss

Anlage 4 – Querschnitt

Anlage 5 – Bestandsfotos

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 6 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen.xls (12 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Übersichtskarte (3144 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Grundriss (4793 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Querschnitt (1220 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 - Bestandsfotos.docx (71 KB)