Tagesordnung - 23. Sitzung des Werkausschusses EBL  

Bezeichnung: 23. Sitzung des Werkausschusses EBL
Gremium: Werkausschuss EBL
Datum: Do, 10.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:34 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung    
Ö 3  
Feststellung der Niederschrift der 22. Sitzung des Werkausschusses am 09.07.2015 - öffentlicher Teil    
Ö 4     Mitteilungen    
Ö 4.1  
Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 4.2  
Mitteilungen der Werkleitung    
Ö 4.3  
Informationen zum Jahresabschluss 2014 der EZL GmbH    
Ö 5     Vorlagen    
Ö 5.1  
Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2013
Enthält Anlagen
VO/2015/02831  
Ö 5.2  
Abwasserbeseitigungskonzept 2013 ? 2017 für die Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2015/02850  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag

  1. Das Abwasserbeseitigungskonzept 2013 – 2017 für die Hansestadt Lübeck    (Anlage 1) wird beschlossen.

 

  1. Im Einzugsgebiet der Hansestadt Lübeck werden einzelne Grundstücke auf Dauer nicht an das zentrale Entwässerungssystem angeschlossen. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept festgelegt (Anlage 2.6, Abwasserbeseitigungskonzept). Die Schmutzwasserbeseitigung für diese Grundstücke erfolgt auf Dauer über dezentrale Entwässerungssysteme (Kleinkläranlagen oder Abfuhr aus Sammelgruben).

 

  1. Für die Grundstücke, die dauerhaft nicht angeschlossen werden und auf denen das Schmutzwasser über eine den Regeln der Technik genügende Kleinkläranlage beseitigt werden soll, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Schmutzwasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen. Diese Liste der Grundstücke wird mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.7).

 

  1. Für Grundstücke, auf denen eine Versickerung oder Direkteinleitung von Niederschlagswasser in Gewässer möglich ist und die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen werden. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.8, 2,9, 2.10).

 

  1. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle fünf Jahre, sowie bei wesentlichen Änderungen der bisher vorgesehenen Abwasserbeseitigung in der Hansestadt Lübeck der Bürgerschaft erneut vorzulegen.

 

  1. Über Anpassungen und Fortschreibungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist zwischenzeitlich dem Werkausschuss zu berichten. Die Investitionsplanung des Abwasserbeseitigungskonzepts wird durch den Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe Lübeck jährlich angepasst.

 

 

   
    10.09.2015 - Werkausschuss EBL
    Ö 5.2 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

  1. Das Abwasserbeseitigungskonzept 2013 – 2017 für die Hansestadt Lübeck    (Anlage 1) wird beschlossen.

 

  1. Im Einzugsgebiet der Hansestadt Lübeck werden einzelne Grundstücke auf Dauer nicht an das zentrale Entwässerungssystem angeschlossen. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept festgelegt (Anlage 2.6, Abwasserbeseitigungskonzept). Die Schmutzwasserbeseitigung für diese Grundstücke erfolgt auf Dauer über dezentrale Entwässerungssysteme (Kleinkläranlagen oder Abfuhr aus Sammelgruben).

 

  1. Für die Grundstücke, die dauerhaft nicht angeschlossen werden und auf denen das Schmutzwasser über eine den Regeln der Technik genügende Kleinkläranlage beseitigt werden soll, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Schmutzwasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen. Diese Liste der Grundstücke wird mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.7).

 

  1. Für Grundstücke, auf denen eine Versickerung oder Direkteinleitung von Niederschlagswasser in Gewässer möglich ist und die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen werden. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.8, 2,9, 2.10).

 

  1. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle fünf Jahre, sowie bei wesentlichen Änderungen der bisher vorgesehenen Abwasserbeseitigung in der Hansestadt Lübeck der Bürgerschaft erneut vorzulegen.

 

  1. Über Anpassungen und Fortschreibungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist zwischenzeitlich dem Werkausschuss zu berichten. Die Investitionsplanung des Abwasserbeseitigungskonzepts wird durch den Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe Lübeck jährlich angepasst.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Bürgerschaft, entsprechend der Vorlage zu beschließen.

             

   
    22.09.2015 - Hauptausschuss
    Ö 5.4 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Abwasserbeseitigungskonzept 2013 – 2017 für die Hansestadt Lübeck    (Anlage 1) wird beschlossen.
  2. Im Einzugsgebiet der Hansestadt Lübeck werden einzelne Grundstücke auf Dauer nicht an das zentrale Entwässerungssystem angeschlossen. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept festgelegt (Anlage 2.6, Abwasserbeseitigungskonzept). Die Schmutzwasserbeseitigung für diese Grundstücke erfolgt auf Dauer über dezentrale Entwässerungssysteme (Kleinkläranlagen oder Abfuhr aus Sammelgruben).
  3. Für die Grundstücke, die dauerhaft nicht angeschlossen werden und auf denen das Schmutzwasser über eine den Regeln der Technik genügende Kleinkläranlage beseitigt werden soll, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Schmutzwasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen. Diese Liste der Grundstücke wird mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.7).
  4. Für Grundstücke, auf denen eine Versickerung oder Direkteinleitung von Niederschlagswasser in Gewässer möglich ist und die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen werden. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.8, 2,9, 2.10).
  5. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle fünf Jahre, sowie bei wesentlichen Änderungen der bisher vorgesehenen Abwasserbeseitigung in der Hansestadt Lübeck der Bürgerschaft erneut vorzulegen.
  6. Über Anpassungen und Fortschreibungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist zwischenzeitlich dem Werkausschuss zu berichten. Die Investitionsplanung des Abwasserbeseitigungskonzepts wird durch den Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe Lübeck jährlich angepasst.

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

             

   
    24.09.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.10 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

  1. Das Abwasserbeseitigungskonzept 2013 – 2017 für die Hansestadt Lübeck    (Anlage 1) wird beschlossen.

 

  1. Im Einzugsgebiet der Hansestadt Lübeck werden einzelne Grundstücke auf Dauer nicht an das zentrale Entwässerungssystem angeschlossen. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept festgelegt (Anlage 2.6, Abwasserbeseitigungskonzept). Die Schmutzwasserbeseitigung für diese Grundstücke erfolgt auf Dauer über dezentrale Entwässerungssysteme (Kleinkläranlagen oder Abfuhr aus Sammelgruben).

 

  1. Für die Grundstücke, die dauerhaft nicht angeschlossen werden und auf denen das Schmutzwasser über eine den Regeln der Technik genügende Kleinkläranlage beseitigt werden soll, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Schmutzwasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen. Diese Liste der Grundstücke wird mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.7).

 

  1. Für Grundstücke, auf denen eine Versickerung oder Direkteinleitung von Niederschlagswasser in Gewässer möglich ist und die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen werden. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.8, 2,9, 2.10).

 

  1. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle fünf Jahre, sowie bei wesentlichen Änderungen der bisher vorgesehenen Abwasserbeseitigung in der Hansestadt Lübeck der Bürgerschaft erneut vorzulegen.

 

  1. Über Anpassungen und Fortschreibungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist zwischenzeitlich dem Werkausschuss zu berichten. Die Investitionsplanung des Abwasserbeseitigungskonzepts wird durch den Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe Lübeck jährlich angepasst.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme

Ja-Stimmen: 44

Nein-Stimmen: 2

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.

 

Ö 6  
Berichte    
Ö 7  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7.1  
Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Sitzung der Bürgerschaft vom 26.02.2015 (VO/2015/2378)
VO/2015/02513  
Ö 7.2  
Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" Sitzung der Bürgerschaft vom 26.02.2015 (VO/2015/2431)
VO/2015/02515  
Ö 7.3  
Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der FDP-Fraktion Sitzung der Bürgerschaft vom 26.02.2015 (VO/2015/2455)
VO/2015/02517  
Ö 8     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Winterdienst-Karte
VO/2015/02778  
Ö 9  
Verschiedenes    
N 10     Feststellung der Niederschrift der 22. Sitzung des Werkausschusses am 09.07.2015 - nichtöffentlicher Teil      
N 11     Mitteilungen      
N 11.1     Grundstück Wertstoffhof Herrenwyk      
N 12     Vorlagen      
N 12.1     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Auftrag zur Herstellung der Regenwasserkanalisation in der Straße "Auf dem Baggersand"      
N 12.2     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,00 EUR gem. § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Auftrag für die Tiefbauarbeiten Wertstoffhof Herrenwyk      
N 13     Berichte      
N 14     Neue Anfragen und Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse