Auszug - Informationen zum Jahresabschluss 2014 der EZL GmbH  

23. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 4.3
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 10.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:34 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Hyzyk informiert die Ausschussmitglieder über den Stand zum Jahresabschluss 2014 der EZL GmbH

Herr Hyzyk informiert die Ausschussmitglieder über den Stand zum Jahresabschluss 2014 der EZL GmbH. Das Jahr 2014 war wenig spektakulär. Das Ergebnis stimmt im wesentlichen mit der Planung überein. Er erläutert die Gewinn- und Verlustrechnung. Außerplanmäßig musste im 2. Halbjahr ein zusätzlicher LKW angeschafft werden; darüber hinaus sind im Vorwege Mietkosten über mehrere Monate aufgelaufen. Die Verwertungskosten liegen etwas höher als geplant. Dies liege darin begründet, dass die Werthaltigkeit des Abfalls zunehmend schlechter werde. Weiter erklärt er, dass der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung festgestellt und vorgeschlagen werde, 50 % des Gewinns nach Steuern auszuschütten. Herr Hyzyk gehe davon aus, dass die Geschäftsleitung entlastet werde und dass 2015 die BDO mit der Prüfung beauftragt werden könnte.

 

Die Anregungen und Fragen der Herren Büttner, Rohlf und Zahn werden zur Kenntnis

genommen bzw. von Herrn Hyzyk beantwortet.

 

Herr Senator Möller regt an, Diskussionen zum operativen Geschäft nicht im öffentlichen Teil zu führen. Das Schutzinteresse von EZL sollte bewahrt bleiben.

 

Die Tagesordnung sei Angelegenheit des Vorsitzenden und werde von der Verwaltung vorgeschlagen.

 

Herr Barteck vom Beteiligungscontrolling der Hansestadt Lübeck erklärt, dass diese Zahlen, die hier vorgetragen wurden, öffentlich seien und der Beteiligungsbericht der Hansestadt Lübeck zu diesem Thema ebenfalls öffentlich behandelt werde. Zu den inhaltlichen Themen, wie z. B. die Stellung der EZL GmbH im operativen Geschäft, sei es sicherlich angezeigter, diese aufgrund der Wahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses im nichtöffentlichen Teil zu behandeln.

 

Der stellvertretende Vorsitzende schlägt vor, dieses Thema noch einmal im nichtöffentlichen Teil aufzugreifen, wenn Bedarf bestehe. Ansonsten sei es für diese Sitzung so in Ordnung, die Anregung gelte sodann für die Zukunft.