Vorlage - VO/2015/02513  

Betreff: Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung
Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Sitzung der Bürgerschaft vom 26.02.2015
(VO/2015/2378)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Senator Bernd Möller
2. Senator Bernd Möller
3. Senator Bernd Möller
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Wetter, Undine
Beratungsfolge:
Werkausschuss EBL zur Vorberatung
12.03.2015 
18. Sitzung des Werkausschusses EBL zurückgestellt   
10.09.2015 
23. Sitzung des Werkausschusses EBL zurückgestellt   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
Werkausschuss EBL zur Vorberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung

Sachverhalt

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5

Begründung

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.16 mit VO Nr. 2378 den nachstehend  aufgeführten Antrag der Fraktion DIE LINKE einstimmig an den Werkausschuss überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen !       

 

 

Die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck, beschlossen als Vorlage VO/2014/2155 in der Bürgerschaftssitzung am 27.11.2014, gültig ab dem 01.01.2015, wird ausgesetzt.

 

Die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung wird so überarbeitet, dass die Gebührenbelastung gerechter auf die Lübecker Bürgerinnen und Bürger verteilt wird. Besonders die einseitige Belastung durch die neue Gebühr für den Winterdienst der in der Innenstadt lebenden Bürgerinnen und Bürger, muss überarbeitet werden.

 

Die EBL werden aufgefordert, bis Ende des Jahres 2015 eine neue überarbeitete Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vorzulegen.

 

In der Zeit in der die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck augesetzt wird gilt die alte Satzung vor dem 01.01.2015.

 

 

Ergänzungsantrag der PARTEI-PIRATEN zu VO/2015/02378:

 

Die Verwaltung wird dazu aufgefordert, in zukünftigen Vorlagen zur Änderung oder Schaffung von Gebührenordnungen die finanzielle Belastung für die Bürger klar und verständlich darzustellen. Hierbei sollten zumindest neben den durchschnittlich zu erwartenden Kosten für die Bürger auch (erwartete oder bekannte) Minimal- und Maximalwerte dargelegt werden.

Es braucht mehr Transparenz in den Vorlagen, so dass frühzeitig erkannt werden kann, wo finanzielle Benachteiligungen bzw. Überbelastungen entstehen.