Vorlage - VO/2015/02517  

Betreff: Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung
Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der FDP-Fraktion
Sitzung der Bürgerschaft vom 26.02.2015
(VO/2015/2455)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Senator Bernd Möller
2. Senator Bernd Möller
3. Senator Bernd Möller
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Wetter, Undine
Beratungsfolge:
Werkausschuss EBL zur Vorberatung
12.03.2015 
18. Sitzung des Werkausschusses EBL zurückgestellt   
10.09.2015 
23. Sitzung des Werkausschusses EBL zurückgestellt   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
Werkausschuss EBL zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Senatsberatung

Sachverhalt

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5

Begründung

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.16 mit VO Nr. 2455 den nachstehend  aufgeführten Antrag der FDP-Fraktion einstimmig an den Werkaus-schuss überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen !       

 

 

-Der Bürgermeister wird beauftragt, zusammen mit der EBL eine Bürgerwerkstatt zum Thema Gebührenerhöhung einzurichten. Dieses sollte innerhalb der nächsten 4 Wochen erfolgen. Die Bürgerwerkstatt hat das Ziel, über die Aufstellung, Zusammen-setzung und Definition aller Gebühren (z. B. Winterdienst, Abwasserbeseitigung, etc.) der EBL zu informieren. Ferner soll über Möglichkeiten von Ausnahmen (z. B. für landwirtschaftliche Nutzflächen o. ä.) und Stundung von Verfahren (Einspruch) aktiv informiert werden.

 

- Die Einteilung der Straßen bezüglich des Winterdienstes in die jeweiligen Klassen wird überprüft und wo möglich und sinnvoll angepasst.

 

- Des Weiteren werden für die Härtefälle bei den Winterdienstbescheiden innerhalb von 4 Wochen Lösungen für die Betroffenen gefunden. Dabei soll die EBL aktiv mitwirken. Beim jetzigen Einspruchsverfahren wird der Bereich Steuern (nicht die EBL!) durch das Einspruchsverfahren zusätzlich belastet. Somit muss es auch im Interesse der Verwaltung sein, hier kurzfristig eine generelle Lösung in der Angelegenheit zu erzielen.

 

- Zukünftig wird der Kalkulationszeitraum der Gebühren bei der EBL von drei Jahren auf eine jährliche Abrechnungsfrist geändert! Dieses führt zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Entwicklung von Gebühren. Die entsprechenden Schritte dazu sind auszuführen.