Der stellvertretende Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Garbers.
Herr Garbers verweist auf die Darstellung zum Abwasserbeseitigungskonzept, die im Juli 2015 an die Ausschussmitglieder verteilt worden sei. Dieses Konzept sei die 2. Version nach einem 5-Jahres-Rhythmus. Eine gewisse Entwicklung könne jedoch erst nach 3-4 Abwasserbeseitigungskonzepten festgestellt werden. Wesentlicher Punkt sei die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Grundstückseigentümer.
Er erklärt weiterhin anhand eines Übersichtsplanes wichtige Faktoren des Abwasserbeseitigungskonzeptes.
Der stellvertretende Vorsitzende fragt, ob sichergestellt sei, dass nach Übertragung die Gewerbetreibenden ihr Abwasser entsprechend reinigen. Herr Garbers bedankt sich für die Frage und erklärt, dass für die Prüfung bisher die EBL verantwortlich gewesen sei. Nach neuestem Stand habe der Grundstückseigentümer ein direktes Verhältnis mit der Wasserbehörde. Rein rechtlich seien momentan noch die EBL verantwortlich, jedoch gehe die Pflicht an das Innenverhältnis zwischen Wasserbehörde und Anlieger über.
Gleichfalls gibt Herr Garbers bekannt, dass im nächsten Abwasserbeseitigungskonzept der Block „B-Plan-Gebiete“ (z. B. Hochschulstadtteil) mit aufgenommen werde. Ebenso das Thema Nacherschließungsgebiete, welches die EBL in den kommenden 5 Jahren zum Abschluss bringen möchte. Damit wäre sodann das Abwasserbeseitigungskonzept vollendet aufgestellt.
In diesem Zusammenhang habe übrigens die EBL einen Erfolg zu verzeichnen. Die Verträge mit den Nachbargemeinden seien nunmehr auf den neuesten Stand gebracht und fehlende Innenministergenehmigungen nachgeholt worden.
Frau Mählenhoff fragt nach dem Kanalsanierungskonzept. Hierzu erklärt Herr Garbers, dass Sanierungen an der vorhandenen Mischwasserkanalisation vorzunehmen seien. Der Zeitraum würde sich auf ca. 20-30 Jahre belaufen. Dies ergaben gemäß Selbstüberwachungsverordnung die Inspektionsergebnisse durch Kamerabefahrung. Die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes sei in Angriff genommen.
Weiterhin fragt Frau Mählenhoff nach dem identischen Textteil (Travemünde) im Vergleich zum Konzept vor 5 Jahren. Sie weist auf andere, nicht auf dem neuesten Stand befindlichen Konzepte der Hansestadt Lübeck hin, wie z. B. das Wohnungsbaukonzept. Gleichfalls erwähnt sie die Hotelneubauten in Travemünde, die Bauprojekte auf dem Priwall inkl. Schwimmbad sowie den Tourismus und möchte wissen, ob die Kapazitäten der Kläranlagen der größeren Bevölkerungsdichte gewachsen seien. Herr Garbers weist auf einen wesentlichen Punkt, nämlich den Wegfall des Schwimmbades Aquatop hin sowie auf die Trennung der Mischwasserkanalisation und betont, dass mit diesem wichtigen Ziel die Klärprozesse deutlich besser aufgefangen und enorm unterstützt werden. Auch sollte die Einwohnerzahl eher nicht absinken, damit genügend Abwasser vorhanden sei.
Herr Thyen ergänzt, dass die Kläranlage Priwall rechnerisch für 31.000 Einwohner ausgelegt sei, aktuell versorge sie 16.000 Einwohner. Die Hauptbelastung finde tatsächlich im Sommer statt, wobei durch die wärmeren Außentemperaturen die Kläranlage doppelt so viel Leistung wie im Winter erbringe.
Der stellvertretende Vorsitzende merkt an, dass die EBL bei jedem B-Plan-Verfahren beteiligt werde und ihre Meinung dazu wichtig sei.
Herr Rohlf bedankt sich bei Herrn Garbers für den ausführlichen Vortrag.
Frau Mählenhoff fragt nach der Baumaßnahme im Steinrader Weg und den Sammler.
Herr Garbers antwortet, dass der Hauptsammler fertiggestellt sei und erklärt die Baumaßnahmen zur Mischwassertrennung.