TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Allgemeiner Teil |
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Ö 1.1 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 1.2 |
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Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung |
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Ö 1.3 |
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Niederschriften, öffentlich vom 02.11.2015 |
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SI/2015/670 |
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Ö 2 |
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Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren |
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Ö 2.1 |
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Haushaltssatzung 2016 mit Stellenplanänderungen 2016
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VO/2015/03069 |
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Ö 2.2 |
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Bebauungsplan 32.01.04 Travemünde Strandpromenade Maritim- ehem. Aqua Top - Satzungsbeschluss |
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VO/2015/03098 |
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Ö 2.3 |
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Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - Satzungsbeschluss |
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VO/2015/03097 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Die Berichte zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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16.11.2015 - Bauausschuss |
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Ö 2.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Die Berichte zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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17.11.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.2 - unverändert beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt bei 9 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 3 - StimmenthaltungenDer Ausschuss empfiehlt bei 9 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 3 - Stimmenthaltungen einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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24.11.2015 - Hauptausschuss |
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Ö 5.26 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Die Berichte zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BürgerschaftDer Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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26.11.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.47 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Die Berichte zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
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Ö 3 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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Ö 3.1 |
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Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 195.000,00 EUR für die Sanierung des Portalkranes Nr. 22 auf der Nördlichen Wallhalbinsel, Behnkai (5.691) |
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VO/2015/03129 |
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Ö 3.2 |
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Beitritt der Hansestadt Lübeck - Bereich Lübeck Port Authority als Mitglied zu dem Verein "Lübeck Cruise" ? Verein zur Förderung der Kreuzfahrtschifffahrt in Lübeck e.V." (5.691) |
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VO/2015/03045 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen und Berichte |
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Ö 4.1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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Ö 4.2 |
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Sonstige Mitteilungen und Berichte |
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Ö 4.2.1 |
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Zwischenbericht 'Straßennamen in der Hansestadt Lübeck' des Interfraktionellen Arbeitskreises zum Bürgerschafts-
auftrag (4.415 / 5.660) |
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VO/2015/03081 |
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Ö 4.2.2 |
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Bericht des GMHL als Betreiber der städtischen Immobilen zur aktuellen Bewirtschaftungssituation |
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VO/2015/02936 |
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Ö 4.2.3 |
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Mündliche Mitteilung (5.610):
Planung des Landes zur Errichtung einer Erstaufnahme |
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Ö 4.2.4 |
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Mündliche Mitteilung (FB 2):
Planung der Stadt zur Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften |
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Ö 4.2.5 |
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Wohnungsmarktbericht 2015 |
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VO/2015/03159 |
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Ö 4.2.6 |
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Beurteilung der vorliegenden städtebaulichen Konzepte für die Fläche des ehemaligen Schlachthofes (5.610) |
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VO/2015/03113 |
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Ö 4.2.7 |
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Ausstattung von Bushaltestellen im Stadtgebiet - Festlegung der Zuständigkeiten |
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VO/2015/03100 |
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Ö 4.2.8 |
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Mündliche Mitteilung (5.610):
Einzelhandel Lohmühle |
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Ö 4.2.9 |
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Mündliche Mitteilung (5.660):
Brolingplatz |
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Ö 4.3 |
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Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen |
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Ö 4.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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Ö 5 |
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Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes |
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Ö 5.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 5.2 |
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Neue Anfragen |
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Ö 5.3 |
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Anträge |
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Ö 5.3.1 |
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Antrag des AM Carl Howe zu VO/2015/03081, Bericht Straßennamen in der Hansestadt Lübeck,
Kalkbrennerstraße und Aberkennung der Ehrenbürgerschaft
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VO/2015/03181 |
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N 6 |
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Niederschriften, Mitteilungen und Berichte |
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N 6.1 |
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Niederschriften, nicht öffentlich vom 02.11.2015 |
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N 6.2 |
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Mitteilungen |
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N 6.2.1 |
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Mitteilung über Bauvorhaben (5.610) |
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N 6.3 |
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Berichte |
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N 6.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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N 7 |
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Vergaben von 10.000 ? bis 175.000 ? |
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N 7.1 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,-- EUR netto |
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N 8 |
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Ausschreibungen und Vergaben über 175.000 ? |
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N 9 |
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Aufträge von 5.000 ? bis 25.000 ? |
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N 10 |
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Aufträge über 25.000 ? |
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N 11 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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N 12 |
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Anfragen, Anregungen und Verschiedenes |
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N 12.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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N 12.2 |
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Neue Anfragen |
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N 12.3 |
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Anregungen und Verschiedenes |
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Ö 13 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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