5.1.1 Straßenbenennung – Isa Vermehren (Frau Kaske) (5.660)
(TOP 5.2.2 am 05.10.2015)
Frau Kaske weist auf den Artikel in den Lübecker Nachrichten vom 27.09.2015 (Seite 31) „Vom Kabarett ins Kloster“ hin und bittet darum zu prüfen, ob es möglich sei den Namen „Isa Vermehren“ nach oben auf die Liste zu setzten, wenn es um die Vergabe von Straßennamen in Lübeck gehe.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Die in Lübeck geborene Kabarettistin und Ordensschwester Isa Vermehren entstammt der Lübecker Familie des Rechtsanwalts und Notars sowie Senators der Hansestadt Lübeck Julius Vermehren (* 8. März 1855 HL † 5. Februar 1928 HL). Er war ihr Großvater.
Zu seinen und familiären Ehren wurde 1965 der Vermehrenring im Stadtteil St. Gertrud benannt. Vor diesem Hintergrund schließt sich eine einzelne Straßenbenennung zu Ehren Isa Vermehrens leider aus.
Es böte sich vielleicht an, zusätzlich zu dem offiziellen Straßennamenschild ein ergänzendes Hinweisschild mit einigen Eckdaten zum Leben und Wirken Isa Vermehrens und – sofern noch nicht vorhanden – zu Senator Julius Vermehren anzubringen.
Frau Kaske empfindet es als schade, dass dem Wunsch nicht entsprochen werden könne und bitte darum, dass das in der Antwort in Aussicht gestellt ergänzende Hinweisschild installiert werden solle.
Herr Dr. Klotz sagt zu, dies gerne aufnehmen und zur Umsetzung weiter geben zu werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.2 Europäisches Hansemuseum / An der Untertrave (Herr Howe) (FBC)
(TOP 5.2.5 am 05.10.2015)
Herr Howe spricht das Europäische Hansemuseum an, an dessen südlicher Seite Flüssigkeiten durch Schlitze auf den Fußweg laufen. Er möchte wissen, worum es sich dabei handele.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Gemäß Auskunft des Hansemuseums handelt es sich hierbei um Kondensflüssigkeit aus der Lüftungsanlage. Bei teilweise stattfindenden Spülungen dieser, kann die Flüssigkeit in einer größeren Menge kurzfristig auftreten. Allerdings soll diese Flüssigkeit auch in keiner Weise schädlich sein.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.3 Durchfahrtsverbot für LKW in Querstraßen in Schlutup (Herr Quirder) (5.660)
(TOP 5.2.2 am 06.07.2015)
(TOP 5.1.4 am 21.09.2015)
(TOP 5.2.1 am 05.10.2015)
Anfrage vom 06.07.2015 (TOP 5.2.2)
Die Anwohner in den Straßen bzw. Straßenzügen Westphalstraße / Rosenwasser, Im Ende und Brinkweg beobachten vermehrt, dass LKW-Verkehr von und zum Hafen Schlutup durch die o.g. Straßen fährt.
Da es sich um schmale Rippenstraßen zwischen Wesloer- und Mecklenburger Straße handelt auf denen auf beiden Seiten geparkt wird, stellt sich die Frage, ist es möglich analog zur Karlsruher Straße ein Durchfahrtsverbot für Lkw zu verhängen und mit Zeichen 250 SVG anzuzeigen?
Zwischenantwort am 06.07.2015:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort am 21.09.2015:
In den oben genannten Straßenzügen besteht bereits seit 2006 ein Verbot für Fahrzeuge (Zeichen 262) mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht über 7,5 t. Es ist damit konkreter als das vorgeschlagene Zeichen 250, das ein Verbot für Fahrzeuge aller Art ist und davon dann auch z. B. Pkw betroffen werden. Zudem kann aus Sicht der Polizei kein vermehrtes widerrechtliches Durchfahren bestätigt werden.
Erneute Nachfrage am 05.10.2015:
Ich nehme noch einmal Bezug auf meine Anfrage im BA vom 06.07.2015 und die Antwort der Verwaltung vom 21.09.2015 zum Thema „Durchfahrtsverbot für LKW in Querstraßen in Schlutup“.
- Die Verwaltung irrt in der Annahme, dass in allen Querstraßen ein Durchfahrtsverbot für LKW besteht. Mit Zeichen 262 (7,5t) und Zusatz „Anlieger frei“ ist lediglich die Wesloer Straße beschildert. Nach Rücksprache mit der örtlichen Polizei ein nutzloses Schild, da nach derzeitiger Rechtsprechung schon dass Durchfahren der Straße um in die Mecklenburger Straße zu gelangen ein Anliegen darstellt und daher auch nicht verfolgt wird bzw. verfolgt werden kann.
- Die Karlsruher Straße ist mit dem Schild 253 und Zusatz „Lieferverkehr frei“ beschildert.
- Die Straßen „Brinkweg“ und „Im Ende“ sind gar nicht beschildert.
Ich bitte nochmals im Sinne der betroffenen Bürger und Bürgerinnen bürgerfreundlich zu handeln und auch in den Straßen „Westphalstraße / Beim Rosenwasser“, „Brinkweg“ und „Im Ende“ die Durchfahrt von LKW mit dem Schild 253 und Zusatz „Lieferverkehr frei“ zu verbieten.
Es ist den Anliegern auch nicht erklärlich, warum die Karlsruher Straße so beschildert ist und die restlichen Querstraßen nicht.
Begründung: siehe meine Anfrage vom 06.07.2015.
Zwischenantwort am 05.10.2015:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort am 16.11.2015:
Herr Quirder hat Recht: Lediglich im Straßenzug Beim Rosenwasser – Westphalstraße besteht seit 2006 ein Verbot für Fahrzeuge (Zeichen 262) mit einem tatsächlichem Gesamtgewicht über 7,5 t.
In den Straßen „Brinkweg“ und „Im Ende“ ist das nicht der Fall. Die Straßenverkehrsbehörde bittet daher das Versehen zu entschuldigen.
Verkehrszeichen dürfen aber nur aufgestellt werden, wenn besondere Umstände das zwingend erfordern (siehe § 45 Abs. 9 StVO). Diese besonderen Umstände konnte aber für das gewünschte LKW-Verbot weder von der Polizei noch von der Straßenverkehrsbehörde für die Straßen „Brinkweg“ und „Im Ende“ festgestellt werden.
Die Wesloer Straße ist dagegen nicht mit einer Gewichtsbeschränkung beschildert.
Durch das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ wird gewährleistet, dass auch z. B. Möbel- oder Öllieferungen für die dortigen Anwohner möglich sind. Ansonsten müsste jedes Befahren mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t per Ausnahmegenehmigung und damit auch gebührenpflichtig von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden.
In der Karlsruher Straße besteht ein LKW-Verbot seit 1990, weil diese Privatstraße sowie der dortige Parkplatz von Lkw zum Parken benutzt wurde, was zu Schäden an Zäunen durch das Wenden führte. Es geht somit in dieser Straße nicht um Durchfahrtsverkehr.
Erneute Nachfrage am 16.11.2015:
Herr Quirder sieht in der Beantwortung dieser Frage seine gestellten Fragen allerdings noch nicht als beantwortet an und bittet um abschließende Beantwortung.
Zwischenantwort am 16.11.2015:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.4 Anfrage zur Fischaufstiegsanlage / Fischtreppe an der Wakenitz (Frau Göhler) (5.691 / FB3)
(TOP 5.2.1 am 02.11.2015)
Im Rahmen der Umsetzung der WRRL soll die Durchgängigkeit für Wasserlebewesen von Trave, Wakenitz, Ratzeburger See und Bäk verbessert werden.
Dazu stellen sich jedoch noch weitere Fragen, deren Beantwortung vor der Zustimmung zu einer Fischtreppe an der Wakenitz gewünscht wird:
Anmerkung hierzu:
Diese Aussage ist so nicht korrekt, es ist die derzeit unterbundene Durchgängigkeit herzustellen, was etwas völlig anderes ist.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Fragen mit abschließenden Antworten:
Zustand Mühlenteich / Krähenteich:
1.1 Auf welcher Datengrundlage geht die Planung davon aus, dass bei Anlage einer Fischtreppe die Minderung des Durchflusses am Düker zu keiner Verschlechterung des ökologischen und wasserhygienischen Zustands im Krähenteich und Mühlenteich führt?
Antwort:
Die Datengrundlage stellt folgendes dar:
a) umfangreiche hydraulische Berechnungen zu dem bisherigen Istzustand (Berechnet u.a. nach den Angaben LPA zur bisherigen Wasserzufuhr zum Krähen-Mühlenteich)
b) Abflusswerte der Wakenitz (Quelle LLUR u.a. Daten)
c) Hydromod-Gutachten zur Strömungssituation im Krähen-Mühlenbad
d) Aussagen der Wasserbehörde zum wasserhygienischen Zustand der letzten Jahre (auch bei geringen Zuflüssen)
1.2 Wie sind die beiden Teiche hinsichtlich ihres Nährstoffgehaltes und ggf. Sauerstoffgehaltes (anhand der relevanten Parameter Trophiestufe, Saprobie) einzustufen? Wie wird die Entwicklung eingeschätzt?
Antwort:
Eine Einstufung zum Nährstoffgehalt liegt nicht vor. Der Sauerstoffgehalt dürfte stark schwanken und auch am Grund anders als an der Oberfläche / tags anders als nachts ausgebildet sein. Es muss davon ausgegangen werden, dass für die Wasserqualität sowohl die Situation der Wakenitz maßgebend ist (Zufluss) als auch weitere Zuflüsse und Nährstoffquellen, die den beiden Gewässern direkt zufließen.
Die Entwicklung für die Wakenitz als Zufluss dürfte derzeit konstant sein. Der Einfluss der Wakenitz-Zuflüsse in den Krähen-Mühlenteich wird daher aufgrund der Wasserqualität der Wakenitz unverändert eingeschätzt. In den Sommermonaten wird die Qualität des Wakenitzwassers vermutlich eine andere sein, als im Winter.
Die Entwicklung weiterer Nährstoffquellen im direkten Einzugsgebiet Krähen-Mühlenteich hängt von der Nutzung des Gewässers durch z.B. Vögel und Badende ab, für die derzeit eine Prognose nicht abgegeben wird, Veränderungen aber nicht abzusehen sind. Zuläufe von Oberflächenwasser dürften ebenfalls zukünftig vermutlich unverändert erfolgen, kleinere Abweichungen in Qualität und Menge dürften keine größeren Einflüsse haben.
1.3 Wie verlief die Nährstoffentwicklung in den Jahren 2005 - 2015 (Messdaten, Beobachtungen von Algenblüten etc.)?
Antwort:
Die Badewasserqualität wird vom Bereich UNV, Team Gesundheitlicher Umweltschutz überwacht. Für das Altstadtbad Krähenteich wird hiernach für den Zeitraum 2008-2014 eine ausgezeichnete Badewasserqualität ausgewiesen.
1.4 Wie groß sind die Stofffrachten (organisch und anorganisch), die den Teichen jährlich über den Düker zugeführt werden? Welche Frachten verlassen die Teiche über den Mühlendamm?
Antwort:
Es liegen der Hansestadt Lübeck keine Messdaten vor. Allgemein ist mit einer Abnahme der Frachten bezüglich des Nährstoffparameters Phosphat zu rechnen, der maßgebend ist für Algenblüten und die Eutrophierung in Binnenstillgewässern.
1.5 Welches Durchmischungsverhalten zeigen die Gewässer (Beckenmorphologie, Ausbildung von Sprungschichten, Erneuerungszeiten in Abhängigkeit vom Durchfluss)?
Antwort:
Das ältere Hydromod-Gutachten zeigt, dass die Gewässer sich weitgehend wie Stillgewässer verhalten, auch mit Strömungslenkung würde sich keine Längsdurchmischung durch Zustrom aus dem Düker ergeben. Eine Vertikaldurchmischung erfolgt je nach Wetterlage, eine Schichtung wird nicht angenommen, das Gewässer ist nicht ausreichend tief.
1.6 Wie sehen die Sauerstoff- und BSB- Vertikalprofile im Jahresverlauf aus?
Antwort:
Diese liegen der Hansestadt Lübeck nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass am Grund Sauerstoffzehrung im Sommer festzustellen ist und einer Sauerstoffübersättigung an der Oberfläche tagsüber gegenübersteht, nachts erfolgt auch an der Oberfläche Sauerstoffzehrung. Im Winter sind diese Unterschiede durch höhere Durchmischung und geringere Temperaturen geringer.
1.7 Wie sind die Sedimentverhältnisse zu beurteilen (Bildungsrate, Sauerstoffzehrung, P-Rücklösung)?
Antwort:
Daten liegen der Hansestadt Lübeck nicht vor. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Sedimente sandig mit schlammigen Anteilen sind. Die Sedimentationsraten sind nicht bekannt, frühere Befischungsergebnisse zeigten durchaus einen umfangreicheren Friedfischbestand, der nicht auf starke Schlammneubildung hinweist. Eine P-Rücklösung ist am Sediment bei Sauerstoffarmut anzunehmen, dieses erfolgt vermutlich im Sommer.
1.8 Welche Sanierungsmaßnahmen sind ggf. geplant bzw. werden bei Bedarf durchgeführt (Tiefenwasserabzug am Mühlendamm, Entschlammung, Belüftung, oder ähnliches)?
Antwort:
Es wird kein Bedarf von Seiten der Hansestadt Lübeck für eine Sanierung gesehen.
Wirkung auf Organismenzusammensetzung durch mögliche Zuwanderung von nicht heimischen und eventuell invasiven Arten in die Wakenitz über die FAA
2.1 Welche Wanderfische kommen derzeit in der Trave vor bzw. werden dort mittelfristig erwartet, denen der Aufstieg in das System der Wakenitz durch die geplante Anlage ermöglicht werden soll?
Antwort:
Die Durchgängigkeit für Fischaufstiegsanlagen (FAA) richtet sich nach dem Stand der Technik. Hier gilt derzeit z.B. das Papier UBA 2014 als ein Standard, ebenso DWA-Merkblätter. Danach ist grundsätzlich für alle heimischen Fischarten der Referenzzönose die Durchgängigkeit herzustellen. Für die Trave sind z.B. Meerforelle, Meer- und Flussneunaugen oder auch Quappe zu nennen, die jedoch unterschiedliches Wanderverhalten zeigen. Für die Wakenitz wird die Einwanderung weniger für die Langdistanzwanderer, wie die Meerforelle angestrebt, die in kiesigen Bachabschnitten laichen will. Diese sind im System der Wakenitz nicht typisch. Darum werden hier eher Kurzdistanzwanderfische oder auch Fraßwanderungen von Arten gefördert.
2.2 Für welche Organismenarten des Süßwassers (Fische und andere) wird die populationsgenetische Variabilität der Vorkommen in der Trave einerseits und in der Wakenitz andererseits als so gering eingeschätzt, dass ein (genetischer) Austausch zwischen den Trave- und den Wakenitzpopulationen als wünschenswert anzusehen ist?
Antwort:
Die Bewertung der Fischzönosen erfolgt in SH nach Referenzzönosen und deren Vollständigkeit oder Defiziten, die WRRL bewertet nach dem fischbasierten Bewertungsverfahren. Für die Wakenitz, in die ja der Aufstieg nicht möglich ist, sind folgende Arten relevant:
Neu-/ Wiederbesiedlung mit Referenzarten:
Karausche, Steinbeißer
Neu-/ Wiederbesiedlung mit weiteren Arten:
Bachneunauge, Bachschmerle
Flussneunauge, Döbel, Hasel, Meerforelle, Rapfen
Stabilisierung der Bestände und Fraßwanderungen von Referenzarten:
Aal, Aland, Brassen, Dreistachl. Stichling, Flussbarsch, Güster, Hecht, Kaulbarsch, Plötze, Quappe, Rotfeder, Schleie, Ukelei, Wels
Stabilisierung der Bestände und Fraßwanderungen von weiteren Arten:
Moderlieschen, Zander, Zwergstichling
Auch wenn die letzteren Arten teilweise in beiden Gewässern vorkommen, fordert die WRRL auch deren Austausch zwecks der vom Fragesteller benannten Stabilität der Bestände (u.a. gen. Variabilität)
2.3 Welche Neozoen in der Trave werden als invasiv eingestuft? Wie kann deren Aufstieg in die Wakenitz und die potenzielle Gefährdung der dortigen autochthonen Biozönose möglichst vermieden werden? Ist mittelfristig mit der Einwanderung derartiger Arten (über die Ostsee oder den Elbe-Trave-Kanal) zu rechnen?
Antwort:
Bisher wurde u.a. die Schwarzmeergrundel erforscht. Hier ergibt sich folgendes Bild:
Nach BRUNKE und THIEL (mdl. 2012) wird sich das massenhafte Auftreten z.B. im NOK wahrscheinlich von selbst regeln, da sich die Raubfische auf die „neue“ Beute einstellen werden.
Ausbreitung über aktive Wanderung und Verschleppung (Besatz!), vermutlich bereits in der Wakenitz vorhanden.
Schwimmschwache Art, die steile Sohlgleiten bzw. höheres Gefälle mit geringerer Wahrscheinlichkeit überwindet (NEUKAMM mdl. 2012). Die geplante Sohlgleite hat daher vermutlich keine besondere Bedeutung für die Einwanderung der Art, die eher wohl schon in der Wakenitz vorkommt.
Hat sowohl negative und positive Auswirkungen auf die heimische Fischfauna (THIEL, NEUKAMM, BRUNKE mdl. 2012).
Zu folgenden Neozoen bitte entsprechende Bewertungen vorlegen:
Der Blaubandbärbling wurde in der Liste der Fischarten der Machba als Neozoen in der mittleren Trave aufgeführt. Die Frage einer Begünstigung der Ausbreitung in die Wakenitz über die FAA wird jedoch nicht thematisiert.
Antwort:
Die Frage spielt keine Rolle, da die Durchgängigkeit für die Fischgemeinschaft herzustellen ist, wenn im Nebeneffekt auch Arten, die nicht heimisch z.B. in der Trave vorkommen, dann ist deren zukünftiges Vorkommen in der Wakenitz nur dann relevant, wenn Schäden i.S. der WRRL oder für Dritte eintreten könnten. Dieses ist nicht zu befürchten.
Weiterhin sind zumindest heute (2015) große Vorkommen an Schwarzmeergrundeln in der Trave bekannt. Die Art wird in der Machbarkeitsstudie nicht erwähnt.
Antwort:
Hinweise dazu in der o.g. Antwort.
Nicht erwähnt werden auch Signalkrebs und Wollhandkrabbe als möglicherweise / wahrscheinlich in der Trave vorkommende "Problem-Neozoen“.
Antwort:
Für diese gilt gleiches, wie für den Blaubandbärbling. Untersuchungen in Gewässern mit gutem ökologischem Zustand nach der WRRL zeigen, dass dieser auch erreicht wird, wenn diese Arten vorkommen. Insofern ist dadurch kein Schaden für die Lebensgemeinschaft zu erwarten, ein Verzicht auf die Durchgängigkeit ist darüber hinaus keine Option, da dieses der Forderung der WRRL widerspricht.
Bei einer Realisierung der FAA werden lt. Machbarkeitsstudie positive Effekte u.a. auf die Fischfauna (Leitfischarten) in der Wakenitz erwartet (S. 45f), aber es fehlen Aussagen zu Wirbellosen, Schnecken, Muscheln, Eintagsfliegen usw. Neozoen sind nicht darunter. Keine der Untersuchungen erfolgte im näheren Maßnahmengebiet, sondern für die Wakenitz am Auslauf des Ratzeburger Sees und für die Kanaltrave fand überhaupt keine Beprobung statt.
3.1 Welche Effekte werden für die genannten Wirbellosen und insbesondere Neozoen im Bereich um den Düker erwartet?
Antwort:
Die Wirbellosen sind im Bereich der derzeit unterbrochenen Durchgängigkeit von geringer Bedeutung, da hier das Süßwasser Wakenitz an die Kanaltrave angeschlossen wird, die keine deutliche Fließeigenschaft hat. Trotzdem wird in der Sohlgleite im Sinne von Trittsteinen eine deutliche Aufwertung der Wirbellosenlebensgemeinschaft erwartet. Auf Neozoen wurde bereits oben eingegangen. Der Bereich Düker ist nicht definiert, d.h. hierzu können so keine Aussagen gemacht werden.
3.2 Welche Auswirkungen werden auf die genetischen Differenzierungen der Wasserorganismen in der Wakenitz, die über einen langen Zeitraum von anderen Gewässern abgeschlossen ist, erwartet?
Antwort:
Es wird mit einer Stabilisierung der Bestände u.a. auch im Sinne genetischer Vielfalt gerechnet.
3.3 Liegen aktuelle fischereibiologische Bestandsuntersuchungen im Radius von 500 bis 1000m um die geplante Maßnahme vor und wie wird die vorhandene dortige Lebensraumqualität bewertet?
Antwort:
Es erfolgen durch Monitoring der WRRL Untersuchungen der Qualitätskomponenten Fische, Wirbellose und Pflanzen. Die Probestellen liegen in repräsentativen Abschnitten und gelten dann für diese Abschnitte.
Die so untersuchten Wasserkörper sind wie folgt nach der WRRL benannt und von den angegebenen Büros untersucht:
Trave | Wakenitz |
mtr_15 | mtr_20 | Stadtgebiet | utr_20_a |
(Neumann 2013) | (Neumann 2013) | (limnobios 2008) | (biota 2009) |
Für die Fische war der Zustand „mäßig“ bis „unbefriedigend“. Näheres kann dem Genehmigungsantrag später entnommen werden.
3.4 Eine Gegenüberstellung der erwarteten positiven Effekte und der möglicherweise eintretenden (und bislang nicht fachgutachterlich untersuchten) negativen Effekte auf die Zielgewässer oder hydrologisch einbezogene Gewässer erfolgt in der Machbarkeitstudie nicht. Diese bitte nachliefern.
Antwort:
Die negativen hier angesprochenen Effekte wurden vom Fragesteller nicht erläutert. Diese sind derzeit auch aus Sicht der Planer nicht zu erkennen, da die Planung so optimiert und angelegt wurde, dass sich auf die Gewässer positive Effekte auswirken werden.
Wenn negative Effekte nicht ausgeschlossen werden können, wie wird die Maßnahme aus Sicht des Naturschutzes bewertet?
Antwort:
Erhebliche negative Effekte werden ausgeschlossen. Natürlich sind z.B. Bodenabgrabungen zur Anlage der Sohlgleite negativ für den Boden zu bewerten, sie sind jedoch ausgleichbar und i.S. des UVPG nicht als erheblich einzustufen. Der Naturschutz wird in einem LBP aufgearbeitet und wird die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes i.S. §§ 14 und 15 ebenso abarbeiten wie den Artenschutz und Verbotstatbestände i.S. §§ 44. Insofern sind auch hier erhebliche Nachteile nicht zu befürchten, die Gegenüberstellung von Aufwertung und Beeinträchtigungen, z.B. von Boden, werden im LBP einschließlich der erforderlichen Vermeidung, Minimierung und dem ggf. erforderlichen Ausgleich abgearbeitet.
Literaturhinweis:
Analyse der ökologischen Einnischung der invasiven Schwarzmundgrundel in relevanten Brack und Süßgewässerhabitaten Schleswig-Holsteins,
Auftraggeber: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein
Auftragnehmer: Universität Hamburg
Projektleitung: Prof. Dr. Ralf Thiel
Bearbeitung: Mattias Hempel
Unter Mitarbeit von: Lisa Horn, Carolin Knörr, Matthias Tonn
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.5 Uferwanderweg Obertrave (Herr Pluschkell) (5.660 / 5.610)
(TOP 5.2.12 am 02.11.2015)
Herr Pluschkell möchte wissen, wie die Gestaltung des Uferwanderweges an der Obertrave zwischen der Dankwartsbrücke und der Professorenbrücke aussehen solle.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Dieser Abschnitt wurde bereits realisiert und kann von der Öffentlichkeit uneingeschränkt als Uferwanderweg genutzt werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.6 An der Obertrave / Uferwanderweg beim Salzspeicher (Herr Howe) (5.660 / 5.610)
(TOP 5.2.12 am 02.11.2015)
Herr Howe spricht den Uferwanderweg auf der gegenüberliegenden Seite der Straße „An der Obertrave“ an, der bis an die Salzspeicher reichen soll. Er habe gehört, dass es dieses Projekt nicht mehr gäbe. Solle dies der Fall sein, werde er in der nächsten Sitzung diesbezüglich einen Antrag stellen.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Der geplante Uferwanderweg an der Obertrave zwischen Salzspeicher / Holstentor und der Professorenbrücke soll im Zuge der geplanten Umnutzung der leerstehenden Garagen an der Wallstraße realisiert werden. Die Künstlergruppe Defacto-Art, die hier ihr neues Domizil einrichten möchte, hat eine Bauvoranfrage zur Umnutzung des Garagenareals gestellt, der Ende Oktober 2015 von der Unteren Bauaufsicht positiv beschieden wurde. Ein durchgehender öffentlicher Uferwanderweg wird auch mit dieser Planung bei Erhalt sämtlicher aufstehender Gebäude gewährleistet.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.7 „Kommunalspur“ Ratzeburger Allee (Herr Pluschkell) (5.610)
(TOP 5.2.11 am 07.09.2015)
Herr Pluschkell möchte wissen, wie weit die Planungen für eine „Kommunalspur“ (Busspur mit Fahrradbenutzung) in der Ratzeburger Allee zwischen der Hohelandstraße und dem Mühlentorteller seien.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Es laufen zurzeit noch Abstimmungsgespräche. Es ist ein mündlicher Bericht vom Fahrradbeauftragten in der Bauausschusssitzung am 07.12.2015 vorgesehen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.8 Teutendorfer Weg (Herr Howe) (5.610)
(TOP 5.2.13 am 07.09.2015)
Herr Howe möchte wissen, ob es möglich sei und wann dann ggf. im Teutendorfer Weg ein Radweg installiert werde.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Es laufen zurzeit noch Abstimmungsgespräche. Es ist ein mündlicher Bericht vom Fahrradbeauftragten in der Bauausschusssitzung am 07.12.2015 vorgesehen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.9 Politischer Arbeitskreis zum Verkehr in Schlutup (Herr Lötsch) (5.610)
(TOP 5.2.2 am 02.11.2015)
Herr Lötsch möchte wissen, ob es schon einen neuen Termin des Politischen Arbeitskreises zum Verkehr in Schlutup, für den im Juni ausgefallenen gäbe.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Die nächste Sitzung des Arbeitskreises (der kein politischer Arbeitskreis ist) ist für den 20.01.2016 vorgesehen; die zeitliche Verzögerung ergibt sich aus den noch fehlenden Informationen (Schulwegpläne) der Schulen; die nächste Schulkonferenz in Schlutup Anfang 2016 wird sich dieses Themas annehmen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Freitag möchte wissen, wann er die im Bauausschuss (05.10.2015 – TOP 4.2.7) zugesagte Beantwortung zu seiner Frage bezüglich der Betreibergesellschaft, die MuK betreffend, erhalten werde.
Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zum Hauptausschuss am 24.11.2015 per Mail an die Bauausschussmitglieder zu und weist auf die stattfindende Pressekonferenz bezüglich des Sachstandes der MuK am 18.11.2015 hin.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.